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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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Auftragsnummer:<br />

VII.14<br />

wird gemäß § 35 HOAI kein Zuschlag * / ein Zuschlag zum Honorar von v.H. vereinbart.<br />

* Der Zuschlag wird auf alle Leistungsphasen * / nur für die Leistungsphasen<br />

* vereinbart *.<br />

Mit diesem Zuschlag ist <strong>de</strong>r Aufwand für <strong>de</strong>n mit zu berücksichtigen<strong>de</strong>n Bestand abgegolten.*<br />

6.1.9 * Da <strong>de</strong>r nach <strong>de</strong>n Regeln <strong>de</strong>s § 41* bzw* 45* HOAI als anrechenbar ermittelte Teil aus<br />

<strong>de</strong>n nach 2.2.1 vorgegebenen Kosten über 25.564.594 € liegt, wird für die Leistungen<br />

nach 3.2 bis 3.6 ein Honorar von € vereinbart und wer<strong>de</strong>n darin die Leistungen<br />

wie in 6.1.4 und 6.1.5 bewertet.<br />

6.2 § 6 Abs. 1 HOAI wird sinngemäß angewandt, wenn das Vertragsverhältnis vorzeitig en<strong>de</strong>t<br />

und die für die endgültige Berechnung <strong>de</strong>s Honorars maßgeben<strong>de</strong>n Beträge nicht mehr<br />

festgestellt wer<strong>de</strong>n. *<br />

6.3 Verlängern sich die nach 5.1.3 vereinbarten Fristen durch Umstän<strong>de</strong>, die <strong>de</strong>r Auftragnehmer<br />

nicht zu vertreten hat, wesentlich, so ist für die nachweislich erfor<strong>de</strong>rlichen<br />

Mehraufwendungen eine zusätzliche Vergütung zu vereinbaren. Eine Überschreitung bis<br />

zu 20 v.H. <strong>de</strong>s festgelegten Zeitraumes, min<strong>de</strong>stens drei Monate, maximal jedoch 6 Monate,<br />

ist durch das Honorar abgegolten. *<br />

Bei Vereinbarung eines Festbetrages nach 6.1.7.2 verän<strong>de</strong>rt sich das Honorar bei Verkürzung<br />

o<strong>de</strong>r Verlängerung <strong>de</strong>r geschätzten Bauzeit entsprechend. *<br />

6.4 Vergütung für Beson<strong>de</strong>re / Zusätzliche Leistungen<br />

6.4.1 Das Honorar für das Anfertigen <strong>de</strong>r Bestandszeichnungen nach 3.8.1<br />

wird entsprechend <strong>de</strong>m Arbeitsaufwand einschließlich eventueller Nebenkosten<br />

als Pauschale vereinbart mit:<br />

€ *<br />

6.4.2 Beson<strong>de</strong>re Leistungen für Gaststreitkräfte *<br />

6.4.2.1 3.8.2.1 Leistungsverzeichnis mit geschätzten Preisen v.H. *<br />

6.4.2.2 3.8.2.2 Bauphasenplan v.H. *<br />

6.4.2.3 3.8.2.3 Topographische Vermessung v.H. *<br />

6.5<br />

Ordnet <strong>de</strong>r Auftraggeber über die vereinbarten Leistungen hinaus weitere Leistungen an,<br />

die nicht über die v. H. - Sätze honoriert wer<strong>de</strong>n können und die im Verhältnis zu <strong>de</strong>n<br />

beauftragten Leistungen einen nicht unwesentlichen Arbeits- und Zeitaufwand erfor<strong>de</strong>rn,<br />

wer<strong>de</strong>n diese nach Zeitaufwand honoriert.<br />

für <strong>de</strong>n Auftragnehmer<br />

€/Std<br />

für <strong>de</strong>n Mitarbeiter<br />

für technische Zeichner und sonstige Mitarbeiter mit vergleichbarer<br />

Qualifikation, die technische o<strong>de</strong>r wirtschaftliche Aufgaben erfüllen<br />

€/Std<br />

€/Std<br />

Der Zeitaufwand ist rechtzeitig vom Auftragnehmer vor Ausführung <strong>de</strong>r Leistung zu ermitteln.<br />

Das Honorar wird grundsätzlich pauschaliert und vor Aufnahme <strong>de</strong>r Leistung schriftlich<br />

vereinbart.<br />

6.6 Nebenkosten nach § 14 HOAI<br />

6.6.1 Als Nebenkosten wer<strong>de</strong>n pauschal (ohne USt.) erstattet:<br />

Post- und Fernmel<strong>de</strong>gebühren<br />

Vervielfältigen <strong>de</strong>r Unterlagen nach 3.9 *<br />

Reisen <strong>de</strong>s Auftragnehmers und seiner Mitarbeiter *<br />

© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> Seite 12 von 16

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