22.11.2013 Aufrufe

VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Auftragsnummer:<br />

VII.14<br />

3.9.3 Hat <strong>de</strong>r Auftraggeber die Planungsunterlagen als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet,<br />

bleibt trotz<strong>de</strong>m ausschließlich <strong>de</strong>r Auftragnehmer für die Richtigkeit und Vollständigkeit<br />

seiner Planungen verantwortlich.<br />

3.10 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf Einladung <strong>de</strong>s Auftraggebers an projektbezogenen<br />

Besprechungen teilzunehmen und an Verhandlungen mit Behör<strong>de</strong>n mitzuwirken. Diese<br />

Termine sind rechtzeitig abzustimmen. Die Besprechungen sind durch rechtzeitige Übersendung<br />

von Unterlagen zu unterstützen. Der Auftragnehmer fertigt über die Besprechungen<br />

und Verhandlungen unverzüglich Nie<strong>de</strong>rschriften an und legt sie <strong>de</strong>m Auftraggeber<br />

zur Genehmigung vor.<br />

Der Auftragnehmer fertigt über die von ihm geführten Planungs- und Baubesprechungen<br />

Nie<strong>de</strong>rschriften. Diese legt er <strong>de</strong>m Auftraggeber zur Kenntnis vor.<br />

§ 4<br />

Fachlich Beteiligte<br />

4.1 Folgen<strong>de</strong> Leistungen wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>n nachstehend genannten fachlich Beteiligten erbracht:<br />

4.1.1 Der Auftraggeber erbringt alle Grundleistungen <strong>de</strong>r Objektplanung, die <strong>de</strong>m Auftragnehmer<br />

gemäß § 3 nicht übertragen wer<strong>de</strong>n.<br />

4.1.2 Tragwerksplanung<br />

4.1.3 Prüfen <strong>de</strong>r Tragwerksplanung<br />

4.1.4<br />

Technische Ausrüstung Anlagengruppe<br />

Technische Ausrüstung Anlagengruppe<br />

Technische Ausrüstung Anlagengruppe<br />

4.1.5 Freianlagen<br />

4.1.6<br />

§ 5<br />

Termine und Fristen<br />

5.1 Für die Leistungen nach § 3 gelten folgen<strong>de</strong> Termine bzw. Fristen:<br />

5.1.1 Für die Leistungen nach 3.2<br />

Die Leistungen nach 3.2 sind fortlaufend so zu erbringen, dass sie binnen<br />

nach Vertragsschluss vollständig und mängelfrei vorliegen. *<br />

Monaten<br />

5.1.2 Für die weiteren Leistungen jeweils <strong>de</strong>r einvernehmlich festgelegte Terminplan o<strong>de</strong>r die<br />

entsprechend vereinbarten Einzeltermine. *<br />

5.1.3 Die Termine bzw. Fristen wer<strong>de</strong>n stufenweise jeweils bei Übertragung <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Leistungen vereinbart.<br />

5.1.4 Verlängern sich Fristen aus 5.1.3 durch Umstän<strong>de</strong>, die <strong>de</strong>r Auftragnehmer nicht zu vertreten<br />

hat, sind neue Fristen festzulegen.<br />

5.2 Wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n Planungs- und Baubesprechungen Termine / Fristen für die Lieferung <strong>de</strong>r<br />

Pläne, Leistungsverzeichnisse und sonstigen Unterlagen festgelegt, ist darüber vom Auftragnehmer<br />

eine Nie<strong>de</strong>rschrift zu erstellen und <strong>de</strong>m Auftraggeber unverzüglich zuzuleiten.<br />

Mit <strong>de</strong>r schriftlichen Zustimmung <strong>de</strong>s Auftraggebers dazu wer<strong>de</strong>n diese Termine / Fristen<br />

Vertragsbestandteil.<br />

© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> Seite 9 von 16

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!