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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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Auftragsnummer:<br />

VII.14<br />

Das sind die Leistungen <strong>de</strong>s § 42 Abs. 1 Nr. 6*/§ 46 Abs. 1 Nr. 6* HOAI<br />

ohne *<br />

Das Aufstellen <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnissen hat unter Verwendung<br />

<strong>de</strong>s Standardleistungsbuches (STLB-Bau) / Standardleistungskataloges (StLK) für<br />

das Bauwesen * und <strong>de</strong>r Richtlinien zu 214.H <strong>VHB</strong> zu erfolgen.<br />

3.5.2 Mitwirkung bei <strong>de</strong>r Vergabe<br />

Das sind die Leistungen <strong>de</strong>s § 42 Abs. 1 Nr. 7*/§ 46 Abs. 1 Nr. 7* HOAI<br />

einschließlich Prüfen <strong>de</strong>r Nachtragsangebote, *<br />

ohne<br />

Zusammenstellen und Versen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Verdingungsunterlagen für alle Leistungsbereiche,<br />

einschließlich Führen <strong>de</strong>r Bewerber- und Bieterliste,<br />

Auskünfte gegenüber Bewerbern,<br />

Einholen von Angeboten,<br />

Durchsicht und Nachrechnen <strong>de</strong>r Angebote, einschließlich Aufstellen <strong>de</strong>s Preisspiegels<br />

Verhandlungen mit <strong>de</strong>n Bietern,<br />

Auftragserteilung<br />

*<br />

3.6 Bauoberleitung<br />

Das sind die Leistungen <strong>de</strong>s § 42 Abs. 1 Nr. 8*/§ 46 Abs. 1 Nr. 8* HOAI,<br />

ohne<br />

Inverzugsetzen <strong>de</strong>r ausführen<strong>de</strong>n Unternehmen *<br />

Auflisten <strong>de</strong>r Verjährungsfristen *<br />

Kostenfeststellung *<br />

Antrag auf behördliche Abnahmen *<br />

Übergabe <strong>de</strong>s Objekts *<br />

3.7 Örtliche Bauüberwachung<br />

3.7.1 Das sind Beson<strong>de</strong>re Leistungen nach Anlage 2 Nr. 2.8.8 HOAI<br />

ohne *<br />

Die Pflicht <strong>de</strong>s Auftragnehmers, die Ausführung <strong>de</strong>s Objektes auch auf Übereinstimmung<br />

mit <strong>de</strong>n einschlägigen Vorschriften <strong>de</strong>s Arbeitsschutzrechts zu überwachen, wird durch die<br />

Leistungen <strong>de</strong>s Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators nach § 3 BaustellV nicht<br />

gemin<strong>de</strong>rt.<br />

3.7.2 Eingehen<strong>de</strong> Rechnungen sind unverzüglich auf ihre Prüffähigkeit zu prüfen und wenn<br />

prüffähig, gemäß Anlage VI.3 (Prüfung, Feststellungsbescheinigungen) fachtechnisch und<br />

rechnerisch zu prüfen und mit <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n Feststellungsvermerken festzustellen.<br />

Bei <strong>de</strong>r Behandlung <strong>de</strong>r Rechnungen und <strong>de</strong>r diese begrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Unterlagen sind die<br />

Vorgaben <strong>de</strong>r RLBau / RBBau zu beachten.<br />

Der Auftragnehmer hat bei <strong>de</strong>r Vorlage von Rechnungen <strong>de</strong>r ausführen<strong>de</strong>n Unternehmen<br />

beim Auftraggeber folgen<strong>de</strong> Fristen einzuhalten:<br />

Abschlagsrechnungen:<br />

Teil-/ Schlussrechnungen:<br />

3.7.3 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, an <strong>de</strong>r Baustelle von Beginn <strong>de</strong>r Arbeiten an bis zur<br />

Fertigstellung <strong>de</strong>s Bauwerks / <strong>de</strong>r baulichen Anlage ein Baubüro ausreichend zu besetzen.<br />

Die Räume für dieses Baubüro wer<strong>de</strong>n vom Auftraggeber kostenlos zur Verfügung<br />

gestellt, einschließlich <strong>de</strong>r Möblierung, Beleuchtung und Beheizung. *<br />

Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, an <strong>de</strong>r Baustelle ein Baubüro zu unterhalten. Er<br />

hat ausreichend Kontrollen vorzunehmen, <strong>de</strong>ren Häufigkeit sich nach ihrer Notwendigkeit<br />

© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> Seite 7 von 16

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