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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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VII.13.0<br />

Sie kann für einen Zeitraum von bis zu 2 Jahren vereinbart wer<strong>de</strong>n.<br />

Ihre Überwachung ist in 3.6.3 <strong>de</strong>s Vertrages zu regeln. Hierzu ist ein geson<strong>de</strong>rter<br />

Vertrag abzuschließen.<br />

Wartungs- und Pflegeanweisungen<br />

(§ 3.6.2)<br />

Wenn <strong>de</strong>m freiberuflich Tätigen das Erstellen von Wartungs- und Pflegeanweisungen<br />

übertragen wird, ist dies in <strong>de</strong>n Vertrag aufzunehmen.<br />

Die Grundlagen einer möglichst wirtschaftlichen Pflege sind aufzuzeigen. Es<br />

sind Angaben über Art und Größe von Pflegegeräten und Maschinen sowie <strong>de</strong>n<br />

zu erwarten<strong>de</strong>n Personalaufwand zu machen.<br />

Insbeson<strong>de</strong>re wer<strong>de</strong>n Angaben über längerfristige Pflegemaßnahmen für Vegetationsflächen<br />

verlangt (z. B. Zeitpunkt und Häufigkeit notwendiger Umpflanzungen<br />

von Stau<strong>de</strong>n, Rodungen o<strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>n Stock-Setzen von so genannten dienen<strong>de</strong>n<br />

Holzarten u. ä.).<br />

Haftpflichtversicherung<br />

(§ 7)<br />

Basis<strong>de</strong>ckung<br />

(§ 7.1)<br />

erhöhter Deckungsbedarf<br />

(§§ 7.1, 7.2)<br />

Verpflichtung <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />

(§ 9.2)<br />

Die in Abhängigkeit von <strong>de</strong>n voraussichtlich honorarfähigen Herstellungskosten<br />

abgestuften Deckungssummen dienen als Anhalt für die Vereinbarung im Regelfall.<br />

Ein höherer Versicherungsschutz soll vereinbart wer<strong>de</strong>n, wenn es die Umstän<strong>de</strong><br />

<strong>de</strong>s Einzelfalles erfor<strong>de</strong>rn. Dies gilt in Abstimmung mit <strong>de</strong>m BMVBS auch für<br />

Maßnahmen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, <strong>de</strong>n Abschluss<br />

einer Objektversicherung o<strong>de</strong>r einer Zusatz<strong>de</strong>ckung durch eine hinzutreten<strong>de</strong><br />

Berufshaftpflicht /Exze<strong>de</strong>ntenversicherung zu for<strong>de</strong>rn.<br />

Aufgrund Nr. 7.1.5 Satz 4 KorruR vom 13.04.2004 sind alle privaten Leistungserbringer<br />

nach <strong>de</strong>m Verpflichtungsgesetz zu verpflichten. Hierfür ist <strong>de</strong>m Vertrag<br />

schon im Entwurf die Verpflichtungserklärung (VI.11 VHF) beizufügen und<br />

als Anlage zum Vertrag zu nehmen.<br />

© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 6 von 6

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