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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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VII.13.0<br />

Die Vorsteuer nach § 15 Abs. 1 UStG in Höhe von z. Zt. 15,97 v.H. ist abzuziehen<br />

bei:<br />

- Vervielfältigungskosten<br />

- Telefonkosten<br />

- Kosten für Bus, Bahn, Flugzeug und Taxi<br />

Umsatzsteuerliche Behandlung<br />

von Nebenkosten<br />

In folgen<strong>de</strong>n Kosten ist keine Vorsteuer enthalten und somit auch nicht abzuziehen:<br />

- Postgebühren,<br />

- Trennungsentschädigungen,<br />

- Reisekosten nach BRKG bzw. BayRKG (Verpflegungs-, Übernachtungso<strong>de</strong>r<br />

Fahrtkosten für Fahrzeuge <strong>de</strong>s Auftragnehmers) also <strong>de</strong>r Abrechung<br />

mit <strong>de</strong>n Pauschalsätzen.<br />

Ausnahme: Ist die Abrechnung nach nachgewiesenen und tatsächlich Kosten<br />

vertraglich vereinbart, insbeson<strong>de</strong>re bei Übernachtungskosten, ist vom Rechnungsbetrag<br />

die anteilige Vorsteuer abzuziehen (BMF vom 28.03.2003 Gz. IV<br />

B 7-S 7303a-2001).<br />

Auf die Nettogesamtsumme <strong>de</strong>r Nebenkosten wird die jeweils gelten<strong>de</strong> Umsatzsteuer<br />

hinzugerechnet. Maßnahmen <strong>de</strong>r Stationierungsstreitkräfte sind umsatzsteuerbefreit.<br />

Umsatzsteuer<br />

(§ 6.8)<br />

Leistungen <strong>de</strong>s<br />

Auftraggebers<br />

Zusätzliche Leistungen<br />

Die Umsatzsteuer für Honorare und Nebenkosten ist geson<strong>de</strong>rt auszuweisen.<br />

Bei Verträgen für ausländische Streitkräfte o<strong>de</strong>r NATO darf die Rechnung nur<br />

netto, ohne Umsatzsteuerausweis, erfolgen, weil die Leistungen insoweit umsatzsteuerbefreit<br />

sind.<br />

Zu <strong>de</strong>n Leistungen <strong>de</strong>s Auftraggebers gehören im Allgemeinen:<br />

- Grundlagenermittlung gemäß Anlage 11 HOAI<br />

Übergabe <strong>de</strong>r Ergebnisse<br />

- Aufstellen <strong>de</strong>s baufachlichen Gutachtens über das Baugrundstück,<br />

- Bund: Vorlage <strong>de</strong>r baufachlich genehmigten und haushaltsmäßig anerkannten ES -<br />

Bau -,<br />

- Einholen <strong>de</strong>r Bestätigung <strong>de</strong>s Bedarfsträgers zur HU - bzw. EW - Bau -,<br />

- Einholen <strong>de</strong>r bauordnungsrechtlichen und sonst erfor<strong>de</strong>rlichen Genehmigungen o<strong>de</strong>r<br />

Zustimmungen,<br />

- Vergabe,<br />

Zusammenstellen und Versen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Verdingungsunterlagen für alle Leistungsbereiche,<br />

Ausfüllen <strong>de</strong>r Einheitlichen Verdingungsmuster, Festlegung <strong>de</strong>r Vergabeart,<br />

Führen <strong>de</strong>r Bewerber- und Bieterliste, Auswahl <strong>de</strong>r aufzufor<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n Unternehmen,<br />

Auskünfte gegenüber <strong>de</strong>n Bewerbern, Einholen <strong>de</strong>r Angebote, Verdingungsverhandlungen,<br />

Durchsicht und Nachrechnen <strong>de</strong>r Angebote einschließlich <strong>de</strong>s Aufstellens<br />

<strong>de</strong>s Preisspiegels, Verhan<strong>de</strong>ln mit <strong>de</strong>n Bietern, Abfassen <strong>de</strong>r Verträge und Auftragserteilung,<br />

- Kassenreifmachen <strong>de</strong>r vom Auftragnehmer geprüften und festgestellten / bescheinigten<br />

Kostenrechnungen,<br />

- Antrag auf behördliche Abnahme und Teilnahme daran,<br />

- rechtsgeschäftliche Erklärung <strong>de</strong>r Abnahme<br />

- die Haushaltsführung nach <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>shaushaltsordnung / Bayerischen Haushaltsordnung<br />

- Kostenfeststellung nach DIN 276 o<strong>de</strong>r nach <strong>de</strong>m wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht,<br />

- Führen <strong>de</strong>r Haushaltsüberwachungslisten, <strong>de</strong>r Rechnungslegungsliste.<br />

Für die Vereinbarung von Stun<strong>de</strong>nsätzen ist von folgen<strong>de</strong>n Orientierungswerten<br />

auszugehen:<br />

Auftragnehmer 42 bis 90 €<br />

Mitarbeiter 40 bis 66 €<br />

Zeichner/sonstige MA 34 bis 48 €<br />

Das Honorar ist in <strong>de</strong>r Regel als Pauschalhonorar zu vereinbaren.<br />

Entwicklungspflege<br />

(§ 3.6.3)<br />

Im Anschluss an die Fertigstellungspflege ist bei Gehölzpflanzung i.d.R. das<br />

Überwachen <strong>de</strong>r Wartungs- und Pflegeleistungen nach DIN 18 919 erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 5 von 6

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