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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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VII.13.0<br />

rung ist eine genaue Erfassung <strong>de</strong>r Ursachen <strong>de</strong>r verlängerten Objektüberwachung<br />

– z.B. durch die sorgfältige Führung <strong>de</strong>s Bautagebuches - unerlässlich.<br />

Fertigstellungspflege<br />

Die Fertigstellungspflege nach DIN 18 035, Teil 4, DIN 18 916, DIN 18 917 und<br />

DIN 18 918 ist Teil <strong>de</strong>r Bauleistung. Ihre Überwachung gehört zu <strong>de</strong>n Leistungen<br />

<strong>de</strong>s § 38 S. 2 Nr. 8 HOAI und ist nicht mit <strong>de</strong>r in 3.6.3 <strong>de</strong>s Vertrages aufgeführten<br />

Überwachung <strong>de</strong>r Wartungs- und Pflegeleistungen (Entwicklungspflege) zu<br />

verwechseln.<br />

Bei Gehölzpflanzungen ist die Dauer <strong>de</strong>r Fertigstellungspflege so zu wählen,<br />

dass das Anwuchsergebnis nach DIN 18 916 feststellbar ist (Pflanzen müssen<br />

ausgetrieben haben bzw. voll im Saft stehen). Sie beträgt in <strong>de</strong>r Regel eine Vegetationsperio<strong>de</strong>.<br />

Nebenkosten<br />

(§ 6.6)<br />

Die Vergütung von Nebenkosten nach § 14 HOAI erfolgt auf Einzelnachweis,<br />

sofern nicht bei Auftragserteilung eine pauschale Abrechnung vereinbart wor<strong>de</strong>n<br />

ist.<br />

Die Vereinbarung einer Pauschale (für die vorzulegen<strong>de</strong>n Ausarbeitungen <strong>de</strong>s<br />

AN sowie die Post- und Fernmel<strong>de</strong>gebühren) ist anzustreben, die ihr zu Grun<strong>de</strong><br />

gelegten Einzelansätze sind in einem Nebenvermerk festzuhalten.<br />

Eine so <strong>de</strong>finierte Pauschale kann in <strong>de</strong>r Regel bezogen auf das Basishonorar<br />

(netto ohne Zuschläge) mit 3 bis 4 v. H. als angemessen gelten. Dabei sind als<br />

üblich vorausgesetzt:<br />

- für ES-, EW-, HU- und AFU-Bau je vier Fertigungen in Papierform, davon<br />

eine kopierfähig sowie eine Fertigung auf Datenträger<br />

- für die Vergabeunterlagen eine Fertigung in Papier sowie eine auf Datenträger<br />

Mehr-/Min<strong>de</strong>rfertigungen und/o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r anzuwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n datentechnischen Übertragungsform<br />

ist durch Anpassung <strong>de</strong>s v.H.-Satzes Rechnung zu tragen.<br />

Die Kosten für im Büro <strong>de</strong>s Auftragnehmers anfallen<strong>de</strong> Vervielfältigungen sowie<br />

die Kosten <strong>de</strong>s Datenaustausches gehören zu <strong>de</strong>n Allgemeinen Geschäftskosten<br />

und sind mit <strong>de</strong>m Honorar abgegolten.<br />

Für zusätzliche Vervielfältigungskosten und dgl. sind vom Auftragnehmer Einheitspreise<br />

anzubieten, die auf Angemessenheit zu prüfen sind.<br />

Für die Übersetzungen von Leistungsverzeichnissen und sonstiger Texte sowie<br />

für die fremdsprachige Beschriftung von Plänen (z.B. US-Format) sind Angebote<br />

einzuholen.<br />

Für die Vergütung <strong>de</strong>r Reisekosten <strong>de</strong>s Auftragnehmers und seiner Mitarbeiter<br />

sind zu beachten:<br />

1. Die notwendige Anzahl <strong>de</strong>r Reisen <strong>de</strong>s Architekten / Ingenieurs und Mitarbeiter setzt<br />

<strong>de</strong>r Auftraggeber auf Vorschlag <strong>de</strong>s Auftragnehmers fest. Hierbei ist zu beachten,<br />

dass die Reisen <strong>de</strong>s Architekten / Ingenieurs so ausreichend bemessen wer<strong>de</strong>n,<br />

dass er die Objektüberwachung ordnungsgemäß erfüllen kann.<br />

2. Fahrtkosten (auch Tage- und Übernachtungsgel<strong>de</strong>r) für Reisen, die über <strong>de</strong>n Umkreis<br />

von mehr als 15 km vom Geschäftssitz <strong>de</strong>s Auftragnehmers hinausgehen, dürfen<br />

für Bun<strong>de</strong>s- und Lan<strong>de</strong>smaßnahmen nicht höher berechnet wer<strong>de</strong>n, als es das<br />

Bun<strong>de</strong>sreisekostengesetz (BRKG) vom 13.11.1993 und die dazu herausgegebenen<br />

Ergänzungen/das Bayerische Reisekostengesetz (BayRKG) vom 24. April 2001, zul.<br />

geä. 26.07.2005, vorsieht. Für Wegstrecken, die <strong>de</strong>r Auftragnehmer im eigenen Pkw<br />

zurücklegt, ist von einer Vergütung von 0,30 € je km auszugehen.<br />

Tage- und Übernachtungsgel<strong>de</strong>r bemessen sich nach Art. 8 bzw. 9 BayRKG.<br />

Für Trennungsentschädigungen und Kosten für Familienheimfahrten <strong>de</strong>r Mitarbeiter<br />

<strong>de</strong>s Architekten / Ingenieurs ist keine Pauschale zu vereinbaren. Die Kosten<br />

dürfen nicht höher erstattet wer<strong>de</strong>n, als es <strong>de</strong>r jeweils gültige Tarifvertrag für<br />

das Baugewerbe mit <strong>de</strong>n dazu vereinbarten Sätzen für technische und kaufmännische<br />

Angestellte vorsieht.<br />

© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 4 von 6

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