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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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VII.13.0<br />

(§ 3.6.1) von RLBau / RBBau zu achten, insbeson<strong>de</strong>re bei <strong>de</strong>r Vereinbarung Beson<strong>de</strong>rer<br />

Leistungen für die Baubestandsunterlagen nach F 1.3 RLBau / H 2 RBBau. Sofern<br />

bei diesen Leistungen die alphanumerische Dokumentation (digitales Raumund<br />

Gebäu<strong>de</strong>buch) enthalten ist, sind die Anhänge VI.4.3.1 und 2 in <strong>de</strong>r jeweils<br />

zutreffen<strong>de</strong>n Version für die Maßnahmen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s / Bun<strong>de</strong>s beizufügen. Das<br />

Pflichtenheft und die Anhänge 1 und 2 gelten für Lan<strong>de</strong>s- und Bun<strong>de</strong>smaßnahmen<br />

gleichermaßen.<br />

Beson<strong>de</strong>re / Zusätzliche<br />

Leistungen<br />

§ (6.4.1)<br />

Bewertung <strong>de</strong>r Leistungen<br />

(§ 6.1.3)<br />

Die Erstellung bzw. Fortschreibung <strong>de</strong>r Bestandszeichnungen ist mit <strong>de</strong>n weiteren<br />

Leistungen zu beauftragen. Dabei ist die Bestandserfassung in digitaler<br />

Form zu erstellen. Die Honorierung ist frei zu vereinbaren und im Vergabevermerk<br />

zu dokumentieren.<br />

Die in § 3 <strong>de</strong>s Vertragsmusters aufgeführten Leistungen sind unter Berücksichtigung<br />

<strong>de</strong>r Leistungen <strong>de</strong>s Auftraggebers in <strong>de</strong>r Regel wie folgt zu bewerten:<br />

3.2 Haushaltsunterlage- bzw. Entwurfsunterlage-Bau 30 v.H.<br />

dabei sind berücksichtigt:<br />

Vorplanung<br />

Entwurfsplanung<br />

Genehmigungsplanung<br />

10 v.H.<br />

15 v.H.<br />

5 v.H.<br />

Bund:<br />

Wur<strong>de</strong>n für die Erarbeitung <strong>de</strong>r Entscheidungsunterlage - Bau - bereits Leistungen<br />

aus <strong>de</strong>r Vorplanung erbracht, sind diese zu bewerten und zu berücksichtigen.<br />

Soweit in beson<strong>de</strong>ren Fällen zur Erzielung <strong>de</strong>r Kostensicherheit zeichnerische<br />

Darstellungen von Einzelheiten <strong>de</strong>s Objekts in Form von Ausführungszeichnungen<br />

nach 3.3 erfor<strong>de</strong>rlich wer<strong>de</strong>n, können diese in einer anteiligen Höhe bis zu 5<br />

v.H. mit <strong>de</strong>n Leistungen nach 3.2 beauftragt wer<strong>de</strong>n.<br />

3.3 Ausführungsplanung 24 v.H.<br />

3.4 Leistungen für die Vergabe<br />

3.4.1 Vorbereitung <strong>de</strong>r Vergabe 7 v.H.<br />

3.4.2 Mitwirkung bei <strong>de</strong>r Vergabe 1,5 v.H.<br />

3.5 Objektüberwachung (Bauüberwachung) 27,5 v.H.<br />

Falls <strong>de</strong>r Auftraggeber selbst o<strong>de</strong>r freiberuflich Tätige darüber hinaus Teile <strong>de</strong>r<br />

unter 3.2 bis 3.5 <strong>de</strong>s Vertragsmusters genannten Leistungen erbringen o<strong>de</strong>r<br />

bereits erbracht haben, ist dies bei <strong>de</strong>r Bewertung <strong>de</strong>r Leistungen zu berücksichtigen.<br />

Objektüberwachung<br />

(Bauüberwachung)<br />

Verlängerte<br />

Objektüberwachung<br />

Die Dauer <strong>de</strong>r Objektüberwachung ist spätestens mit Beginn <strong>de</strong>r Bauausführung<br />

festzulegen (siehe dazu auch Ziff. 5.1.3 und 6.3 <strong>de</strong>s Vertragsmusters).<br />

Verzögert sich die Bauzeit durch Umstän<strong>de</strong>, die <strong>de</strong>r Auftragnehmer nicht zu<br />

vertreten hat, wesentlich, so ist für die nachweislich erfor<strong>de</strong>rlichen Mehraufwendungen<br />

eine zusätzliche Vergütung zu vereinbaren. Eine Überschreitung bis zu<br />

20 v.H. <strong>de</strong>r festgelegten Ausführungszeit, min<strong>de</strong>stens 3 Monate, maximal jedoch<br />

6 Monate, ist durch das Honorar abgegolten.<br />

Für <strong>de</strong>n daran anschließen<strong>de</strong>n Zeitraum soll <strong>de</strong>r Auftragnehmer für die nachweislich<br />

gegenüber <strong>de</strong>n Grundleistungen entstan<strong>de</strong>nen Mehraufwendungen eine<br />

zusätzliche Vergütung bis zum Höchstbetrag <strong>de</strong>r Vergütung je Monat erhalten,<br />

die er als Anteil <strong>de</strong>r Vergütung für die Objektüberwachung je Monat <strong>de</strong>r vereinbarten<br />

Ausführungszeit erhalten hat.<br />

Für eine Prüfung <strong>de</strong>r Ansprüche und Feststellung einer angemessenen Honorie-<br />

© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 3 von 6

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