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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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VII.13.0<br />

nutzerbezogen festgelegt wer<strong>de</strong>n.<br />

Dabei sind die unterschiedlichen Vorgaben von RLBau / RBBau zu beachten,<br />

insbeson<strong>de</strong>re bereits für die Baubestandsunterlagen nach F 1.3 RLBau / H 2<br />

RBBau, die auf die Ausführungsunterlage aufbauen.<br />

Vergütung allgemein<br />

(§ 6)<br />

Bei Vertragsabschluss sind <strong>de</strong>r vorläufigen Honorarermittlung die geschätzten<br />

Kosten bzw. die Kosten <strong>de</strong>r baufachlich genehmigten und haushaltsmäßig anerkannten<br />

Kostenermittlung zur Entscheidungsunterlage - Bau - zu Grun<strong>de</strong> zu<br />

legen.<br />

Das endgültige Honorar für die gesamten Leistungen ist auf Grundlage <strong>de</strong>r baufachlich<br />

als richtig anerkannten Kostenberechnung zur Haushaltsunterlage - Bau<br />

bzw. seitens <strong>de</strong>s Auftraggebers bestätigten Kostenberechnung zur Entwurfsunterlage<br />

- Bau - zu ermitteln.<br />

Wer<strong>de</strong>n Än<strong>de</strong>rungen erfor<strong>de</strong>rlich, die zu Mehrarbeiten <strong>de</strong>s Planers bei <strong>de</strong>n Leistungen<br />

nach 3.2 führen, ist über <strong>de</strong>ren angemessene Honorierung eine zusätzliche<br />

Vereinbarung zu treffen. Insoweit können entwe<strong>de</strong>r die än<strong>de</strong>rungsbedingten<br />

Mehrkosten <strong>de</strong>r Kostenberechnung zur Haushaltsunterlage –Bau bzw. Entwurfsunterlage<br />

- Bau - hinzugeschlagen und/o<strong>de</strong>r die Mehrleistungen frei vereinbart<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Ermittlung <strong>de</strong>r Vergütung<br />

(§ 6)<br />

Die Ermittlung <strong>de</strong>r Vergütung richtet sich nach Teil 1 und §§ 37 mit 39 HOAI.<br />

Gemäß § 4 Abs. 1 S. 3 HOAI ist <strong>de</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>r anrechenbaren Kosten die<br />

DIN 276 in <strong>de</strong>r Fassung vom Dezember 2008 zugrun<strong>de</strong> zu legen. Die HOAI verlangt<br />

damit im Wesentlichen die Anwendung <strong>de</strong>r Kostenglie<strong>de</strong>rung nach Nr. 4 DIN<br />

276. Dies ergibt sich ergänzend auch aus <strong>de</strong>r Definition in § 2 Nrn. 13 und 14<br />

HOAI, mit <strong>de</strong>r die Ebene <strong>de</strong>r jeweiligen Ermittlungstiefe in <strong>de</strong>n Kostengruppen<br />

festgelegt wird.<br />

Die Honorarzone ist nach Maßgabe <strong>de</strong>r Objektliste in Anlage 3.2 HOAI iVm § 39<br />

HOAI festzulegen. Im Zweifelsfall ist die Definition <strong>de</strong>r Anlage 3.1 ausschlaggebend.<br />

Siehe VIII.B.3 VHF.<br />

Wenn an die zu übertragen<strong>de</strong>n Aufgaben die <strong>de</strong>m Schwierigkeitsgrad <strong>de</strong>r Honorarzone<br />

entsprechen<strong>de</strong>n Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen gestellt wer<strong>de</strong>n, gilt <strong>de</strong>r Min<strong>de</strong>stsatz<br />

und <strong>de</strong>r Zusatz zu 6.1.4 ist zu löschen.<br />

Wenn darüber hinaus Anfor<strong>de</strong>rungen gestellt wer<strong>de</strong>n, die <strong>de</strong>n Bearbeitungsaufwand<br />

verän<strong>de</strong>rn und die nicht schon in an<strong>de</strong>rer Weise vergütet wer<strong>de</strong>n, ist ein<br />

Honorarsatz unter Beachtung <strong>de</strong>s § 7 HOAI festzulegen.<br />

Als solche Anfor<strong>de</strong>rungen kommen u. a. in Betracht:<br />

- Beteiligung und Koordinierung einer Vielzahl von Nutzern,<br />

- außergewöhnlich kurze Planungs- und Bauzeiten,<br />

- verbindliche Festtermine und Fristen,<br />

- Planung und Durchführung bei laufen<strong>de</strong>m Betrieb,<br />

- Berücksichtigung von For<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Denkmalschutzes und <strong>de</strong>r Integration erhaltenswerter<br />

Substanz,<br />

- Anwendung neuer Herstellungsverfahren,<br />

- erhöhte Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Landschafts- und Naturschutzes,<br />

- Berücksichtigung beson<strong>de</strong>rs schwieriger Bo<strong>de</strong>nverhältnisse durch Altlasten / Deponien,<br />

- erhöhte gestalterische Anfor<strong>de</strong>rungen.<br />

Dazu ist in 6.1.4 festzulegen, um welchen Prozentsatz <strong>de</strong>r Differenz zwischen<br />

Höchst- und Min<strong>de</strong>stsatz <strong>de</strong>r Honorartafel gemäß § 39 HOAI das Honorar erhöht<br />

wird. Die Grün<strong>de</strong> für diese abweichen<strong>de</strong> Honorarvereinbarung sind schriftlich im<br />

Vergabevermerk festzuhalten.<br />

Baubestandsunterlagen<br />

Bei <strong>de</strong>r Übertragung dieser Leistungen ist auf die unterschiedlichen Vorgaben<br />

© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 2 von 6

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