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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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VII.13.0<br />

Hinweise zum Vertrag Freianlagen<br />

Die Anlagen <strong>de</strong>r Auflistung auf Seite 2 sowie Textstellen und -blöcke, die mit * versehen sind, sind<br />

zu prüfen.<br />

Nicht zutreffen<strong>de</strong>s ist zu löschen.<br />

Vertragsabschluss<br />

allgemein<br />

Kostenverpflichtungen für Planungsleistungen dürfen nur insoweit eingegangen<br />

wer<strong>de</strong>n, wie dies zur Aufstellung <strong>de</strong>r Haushaltsunterlage-Bau / Entwurfsunterlage<br />

- Bau - nach Abschn. F 2 RLBau / RBBau notwendig ist. Wenn dazu freiberuflich<br />

tätige Architekten o<strong>de</strong>r Ingenieure eingeschaltet wer<strong>de</strong>n, ist das Vertragsmuster<br />

Freianlagen zu verwen<strong>de</strong>n. Dem freiberuflich Tätigen sind mit <strong>de</strong>m Vertragsentwurf<br />

eine Ausfertigung <strong>de</strong>r Allgemeinen Vertragsbestimmungen (AVB,<br />

VI.1 VHF) sowie weitere Vertragsunterlagen gemäß Anlagenverzeichnis mit<br />

einer vorläufigen Ermittlung <strong>de</strong>r Vergütung zuzuleiten.<br />

Die AVB dürfen nicht geän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />

Zur Beurteilung <strong>de</strong>r ökologischen Grundlagen <strong>de</strong>s Standorts, wegen <strong>de</strong>r optimalen<br />

Gelän<strong>de</strong>gestaltung und <strong>de</strong>r Beurteilung <strong>de</strong>s erhaltbaren Pflanzenbestan<strong>de</strong>s<br />

ist <strong>de</strong>r Garten- und Landschaftsarchitekt rechtzeitig zu beteiligen.<br />

Leistungen für die HU-<br />

Bau / EW-Bau /<br />

Übertragung weiterer<br />

Leistungen<br />

(§§ 3.2 bis 3.6)<br />

Im Vertrag sind nur die Leistungen aufzuführen, <strong>de</strong>ren Übertragung an <strong>de</strong>n Auftragnehmer<br />

vorgesehen ist. Dem Auftragnehmer sollen zunächst nur die Leistungen<br />

nach 3.2 <strong>de</strong>s Vertragsmusters übertragen wer<strong>de</strong>n. Soweit im Ausnahmefall<br />

Leistungen nach 3.3 o<strong>de</strong>r Teile davon mit beauftragt wer<strong>de</strong>n sollen, ist dies<br />

im Vergabevermerk beson<strong>de</strong>rs zu begrün<strong>de</strong>n. Die weiteren Leistungen wer<strong>de</strong>n -<br />

je nach Bedarf einzeln o<strong>de</strong>r zusammengefasst - durch ein Schreiben übertragen,<br />

in <strong>de</strong>m auch das im Vertrag bereits festgelegte Honorar zu erwähnen ist. Als<br />

Frist, in <strong>de</strong>r weitere Leistungen übertragen wer<strong>de</strong>n, sollen in 3.1 "24 Monate"<br />

eingesetzt wer<strong>de</strong>n.<br />

Wer<strong>de</strong>n ausnahmsweise die Leistungen nach § 38 S. 2 Nr 1 HOAI, (Grundlagenermittlung)<br />

nicht von <strong>de</strong>r Bauverwaltung erbracht, so können diese Leistungen<br />

<strong>de</strong>m Auftragnehmer mit max. 3 v.H. zusätzlich in Auftrag gegeben wer<strong>de</strong>n.<br />

In diesem Fall ist in § 3 <strong>de</strong>s Vertrages ein weiterer Abschnitt mit fortlaufen<strong>de</strong>r<br />

Nummerierung einzufügen.<br />

Bund:<br />

Sofern bereits (Teil)-Leistungen nach § 38 S. 2 Nr. 2 HOAI (Vorplanung) mit <strong>de</strong>r<br />

ES - Bau - erbracht wur<strong>de</strong>n, ist dies bei <strong>de</strong>r Honorarermittlung zu Ziff. 3.2.1 zu<br />

berücksichtigen.<br />

Wartungs- und Pflegeanweisungen sowie Überwachen <strong>de</strong>r Entwicklungspflege<br />

sind erst dann in Auftrag zu geben, wenn Art und Umfang dieser Leistungen<br />

festgelegt wer<strong>de</strong>n können. In das Schreiben zur Übertragung <strong>de</strong>r Leistung nach<br />

3.6 ist auch das vereinbarte Honorar mit aufzunehmen.<br />

Beson<strong>de</strong>re Leistungen<br />

(§ 3.6.1)<br />

Unterlagen<br />

(§ 3.7.1)<br />

Bei <strong>de</strong>r Übertragung <strong>de</strong>r Beson<strong>de</strong>ren Leistungen für die Baubestandsunterlagen,<br />

ist auf die unterschiedlichen Vorgaben von F 1.3 RLBau / H 2 RBBau zu achten.<br />

Die projekt- und nutzerspezifischen Details zur Erstellung dieser Unterlagen<br />

müssen vom Auftraggeber nach <strong>de</strong>ssen Abstimmung mit <strong>de</strong>r Grundbesitzverwalten<strong>de</strong>n<br />

Dienststelle bereits mit Vertragsabschluss in <strong>de</strong>n Anhängen <strong>de</strong>s<br />

Pflichtenheftes (VI.4 VHF) festgelegt wer<strong>de</strong>n.<br />

In <strong>de</strong>n Anhängen <strong>de</strong>s Pflichtenheftes (Anlage VI.4) müssen grundsätzlich vor<br />

Vertragsabschluss die Auftraggebervorgaben zum Datenaustauschbogen sowie<br />

die projekt- und nutzerspezifischen Details im Objektkatalog maßnahmen- und<br />

© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 1 von 6

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