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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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III.2<br />

Bei <strong>de</strong>n Kriterien <strong>de</strong>s § 4 Abs. 9 VOF muss ein Ausschluss vom weiteren Verfahren aufgrund <strong>de</strong>r „kann“-<br />

Bestimmung im Einzelfall <strong>de</strong>s konkreten Auftrages geprüft und abgewogen wer<strong>de</strong>n insbeson<strong>de</strong>re bei § 4<br />

Abs. 9 lit. e VOF. Diese Ermessensentscheidung ist immer unter Beachtung <strong>de</strong>s Gleichbehandlungsgebotes<br />

zu treffen. Im Zweifelsfall ist die vorgesetzte Behör<strong>de</strong> zu beteiligen.<br />

In <strong>de</strong>r Ausschlussliste von OBB/SG IIZ5 geführte Unternehmen sind auszuschließen.<br />

Die in § 4 VOF genannten Ausschlussgrün<strong>de</strong> sind abschließend und nicht um zusätzliche Grün<strong>de</strong><br />

erweiterbar.<br />

Hinweis: Im gesamten weiteren Auswahlverfahren wird ausnahmslos bewertet und in Konsequenz <strong>de</strong>s<br />

Bewertungsergebnisses ausgewählt, aber nicht mehr ausgeschlossen!<br />

Das Ergebnis aller Ausschlussentscheidungen ist für je<strong>de</strong>n Einzelfall in <strong>de</strong>r Dokumentation (unten, Nr. 7)<br />

festzuhalten.<br />

3.2 Eignung<br />

Der verbliebene Bewerberkreis wird nun nach <strong>de</strong>m Katalog <strong>de</strong>r nach Maßgabe <strong>de</strong>r §§ 4 und 5 VOF im<br />

Standardformular „Bekanntmachung“ benannten Nachweise, Eigenerklärungen und Angaben beurteilt. Zu<br />

bemessen ist dabei insbeson<strong>de</strong>re die Vollständigkeit, inhaltliche Richtigkeit und Aussagekraft <strong>de</strong>r<br />

eingereichten Unterlagen.<br />

Ziel <strong>de</strong>r Auswahl ist es, für das weitere (Verhandlungs-)Verfahren einen Kreis aus fachkundigen,<br />

leistungsfähigen und zuverlässigen Bewerbern zu ermitteln, <strong>de</strong>r die wirtschaftlichen und technischen<br />

Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen erfüllt. Das gewählte Auswahlverfahren muss willkürliche Bewertungen verhin<strong>de</strong>rn.<br />

Sind die Angaben eines Bewerbers unvollständig o<strong>de</strong>r erfüllen die Angaben die Vorgaben nicht (z. B. kein<br />

Eintrag in <strong>de</strong>r Architektenliste), o<strong>de</strong>r liegen Bewerbungen mit kritisch zu beurteilen<strong>de</strong>n wirtschaftlichen<br />

Unternehmensverknüpfungen vor, wie z.B. ein Planungsbüro, das Tochterfirma eines Bauunternehmens<br />

ist, muss sich dies in <strong>de</strong>r Punktebewertung bzw. Gewichtung entsprechend nie<strong>de</strong>rschlagen. Zweifel an<br />

<strong>de</strong>r Richtigkeit jedwe<strong>de</strong>r Angaben, sind in ausreichen<strong>de</strong>r Tiefe zu überprüfen.<br />

Umsatzwerte, Anzahl von Beschäftigten, etc. können nicht <strong>de</strong>r Höhe nach linear bepunktet wer<strong>de</strong>n.<br />

Leitkriterium bei Bepunktungswertungen kann dabei nur sein, ob das Unternehmen in <strong>de</strong>r Lage ist, das<br />

Auftragsvolumen zuverlässig abzuwickeln.<br />

D. h., <strong>de</strong>r alleinige Ansatz: je höher <strong>de</strong>r Umsatz/je mehr Mitarbeiter, umso höher die Bewertung, ist<br />

unzulässig, da er <strong>de</strong>m Gleichbehandlungsgrundsatz und <strong>de</strong>m Diskriminierungsverbot wi<strong>de</strong>rspricht!<br />

Wenn sich Bewerber <strong>de</strong>r Kapazitäten an<strong>de</strong>rer Unternehmen bedienen, können sie <strong>de</strong>shalb im weiteren<br />

Verfahren nicht unberücksichtigt bleiben (Art. 47 Abs. 2 VKR). In diesem Fall ist die Vorlage einer<br />

entsprechen<strong>de</strong>n Verpflichtungserklärung nach § 5 Abs. 6 VOF erfor<strong>de</strong>rlich. Dies gilt für Bewerber und<br />

Bewerbergemeinschaften gleichermaßen. Muster siehe III.7 und III.8 VHF.<br />

Ausländische Bewerber<br />

Die Herkunft ausländischer Bewerber ist kein Auswahlkriterium. Für ausländische Bewerber sind<br />

dieselben objektiven Maßstäbe anzuwen<strong>de</strong>n.<br />

Berufsanfänger/kleinere Büros<br />

Die Regelung in § 2 Abs. 5 beinhaltet keine direkte Verpflichtung (...soll...), diese in einem bestimmten<br />

Umfang bei <strong>de</strong>r Auswahl zu berücksichtigen. Der Maßstab für eine Gewichtung <strong>de</strong>r Auswahlkriterien<br />

richtet sich dabei alleine nach <strong>de</strong>r Be<strong>de</strong>utung und Komplexität <strong>de</strong>r geplanten Auftragsleistung.<br />

Vorbefasste Bewerber<br />

Es kann nicht verhin<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n, dass sich nach § 4 Abs. 5 VOF im Vorfeld Beschäftigte auch im<br />

eigentlichen Verfahren bewerben. Der AG hat dann sicherzustellen, dass <strong>de</strong>r TWB hierdurch nicht<br />

verfälscht wird. Um nicht gegen das Diskriminierungsverbot zu verstoßen, ist aufgrund einer EuGH-<br />

Entscheidung einem Betroffenen die Beweismöglichkeit einzuräumen, dass seine Vorbefassung keine<br />

wettbewerbsverfälschen<strong>de</strong> Auswirkung hat.<br />

Im Zweifelsfall ist die vorgesetzte Behör<strong>de</strong> zu beteiligen.<br />

© VHF Bayern – Stand April 2011<br />

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