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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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Auftragsnummer:<br />

VII.13<br />

5.2 Wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n Planungs- und Baubesprechungen Termine / Fristen für die Lieferung <strong>de</strong>r Pläne,<br />

Leistungsverzeichnisse und sonstigen Unterlagen festgelegt, ist darüber vom Auftragnehmer<br />

eine Nie<strong>de</strong>rschrift zu erstellen und <strong>de</strong>m Auftraggeber unverzüglich zuzuleiten. Mit <strong>de</strong>r<br />

schriftlichen Zustimmung <strong>de</strong>s Auftraggebers dazu wer<strong>de</strong>n diese Termine / Fristen Vertragsbestandteil.<br />

§ 6<br />

Vergütung<br />

6.1 Der Honorarermittlung wer<strong>de</strong>n zugrun<strong>de</strong> gelegt:<br />

6.1.1 Für die Leistungen nach 3.2 bis 3.5 die anrechenbaren Kosten nach <strong>de</strong>n Regeln <strong>de</strong>r §§ 37 mit<br />

39 HOAI aus <strong>de</strong>n Kosten <strong>de</strong>r baufachlich als richtig anerkannten Kostenberechnung zur<br />

Haushaltsunterlage-Bau / seitens <strong>de</strong>s Auftraggebers bestätigten Kostenberechnung zur Entwurfsunterlage-Bau<br />

*, solange sie nicht vorliegt aus <strong>de</strong>n nach 2.2.1 vorgegebenen Kosten. *<br />

Der Ermittlung <strong>de</strong>r anrechenbaren Kosten ist die DIN 276-1:2008-12 zugrun<strong>de</strong> zu legen.<br />

6.1.2 Honorarzonen nach § 39 und Anlage 3 Nr. 3.2 HOAI<br />

Bezeichnung <strong>de</strong>r Freianlage<br />

Honorarzone<br />

6.1.3 Bewertung <strong>de</strong>r Leistungen<br />

6.1.3.1 3.2 Aufstellen <strong>de</strong>r HU/ EW-Bau v.H.<br />

6.1.3.2 3.2.2 Vorgezogene Ausführungszeichnungen für die HU-Bau * v.H.<br />

6.1.3.3 3.3 Ausführungsplanung v.H.<br />

6.1.3.4 3.4.1 Vorbereitung <strong>de</strong>r Vergabe v.H.<br />

6.1.3.5 3.4.2 Mitwirkung bei <strong>de</strong>r Vergabe v.H.<br />

6.1.3.6 3.5 Objektüberwachung (Bauüberwachung) v.H.<br />

6.1.4 Als Honorarsatz wird <strong>de</strong>r Min<strong>de</strong>stsatz <strong>de</strong>r Honorartafel nach § 39 HOAI vereinbart.<br />

Zusätzlich wird vereinbart: *<br />

v.H. <strong>de</strong>r Differenz zum Höchstsatz für Freianlagen *<br />

v.H. <strong>de</strong>r Differenz zum Höchstsatz für Freianlagen *<br />

6.1.5 Da <strong>de</strong>r nach <strong>de</strong>n Regeln <strong>de</strong>s § 37 HOAI als anrechenbar ermittelte Teil aus <strong>de</strong>n nach 2.2.1<br />

vorgegebenen Kosten über 1.533.876 € liegt, wird für die Leistungen nach 3.2 bis 3.5 ein Honorar<br />

von € vereinbart und wer<strong>de</strong>n darin die Leistungen wie in 6.1.3.1 bis 6.1.3.5 bewertet.<br />

6.2 § 6 Abs. 1 HOAI wird sinngemäß angewandt, wenn das Vertragsverhältnis vorzeitig en<strong>de</strong>t und<br />

die für die endgültige Berechnung <strong>de</strong>s Honorars maßgeben<strong>de</strong>n Beträge nicht mehr festgestellt<br />

wer<strong>de</strong>n. *<br />

6.3 Verlängert sich die Bauzeit durch Umstän<strong>de</strong>, die <strong>de</strong>r Auftragnehmer nicht zu vertreten hat,<br />

wesentlich, so ist für die nachweislich erfor<strong>de</strong>rlichen Mehraufwendungen eine zusätzliche Vergütung<br />

zu vereinbaren. Eine Überschreitung bis zu 20 v.H. <strong>de</strong>s festgelegten Zeitraumes, min<strong>de</strong>stens<br />

drei Monate, maximal jedoch 6 Monate, ist durch das Honorar abgegolten. *<br />

© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 9

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