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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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Auftragsnummer:<br />

VII.13<br />

gemäß zu falten und in Ordnern vorzulegen.<br />

3.7.2 Der Auftragnehmer hat die von ihm angefertigten zeichnerischen Unterlagen als „Entwurfsverfasser“<br />

beziehungsweise „Planverfasser“, die übrigen Unterlagen als „Verfasser“ zu unterzeichnen.<br />

3.7.3 Hat <strong>de</strong>r Auftraggeber die Planungsunterlagen als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet,<br />

bleibt trotz<strong>de</strong>m ausschließlich <strong>de</strong>r Auftragnehmer für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner<br />

Planungen verantwortlich.<br />

3.8 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf Einladung <strong>de</strong>s Auftraggebers an projektbezogenen<br />

Besprechungen teilzunehmen und an Verhandlungen mit Behör<strong>de</strong>n mitzuwirken. Diese Termine<br />

sind rechtzeitig abzustimmen. Die Besprechungen sind durch rechtzeitige Übersendung<br />

von Unterlagen zu unterstützen. Der Auftragnehmer fertigt über die Besprechungen und Verhandlungen<br />

unverzüglich Nie<strong>de</strong>rschriften an und legt sie <strong>de</strong>m Auftraggeber zur Genehmigung<br />

vor.<br />

Der Auftragnehmer fertigt über die von ihm geführten Planungs- und Baubesprechungen Nie<strong>de</strong>rschriften.<br />

Diese legt er <strong>de</strong>m Auftraggeber zur Kenntnis vor.<br />

§ 4<br />

Fachlich Beteiligte<br />

4.1 Folgen<strong>de</strong> Leistungen wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>n nachstehend genannten fachlich Beteiligten erbracht:<br />

4.1.1 Gebäu<strong>de</strong>planung<br />

4.1.2 Tragwerksplanung<br />

4.1.3 Prüfen <strong>de</strong>r Tragwerksplanung<br />

4.1.4 Ingenieurbauwerke<br />

Technische Ausrüstung<br />

4.1.5 Anlagengruppe<br />

4.1.6 Anlagengruppe<br />

4.1.7 Anlagengruppe<br />

4.1.8 Anlagengruppe<br />

4.1.9<br />

§ 5<br />

Termine und Fristen<br />

5.1 Für die Leistungen nach § 3 gelten folgen<strong>de</strong> Termine bzw. Fristen:<br />

5.1.1 Für die Leistungen nach 3.2:<br />

Die Leistungen nach 3.2 sind fortlaufend so zu erbringen, dass sie binnen<br />

nach Vertragsschluss vollständig und mängelfrei vorliegen. *<br />

Monaten<br />

5.1.2 Für die weiteren Leistungen jeweils <strong>de</strong>r einvernehmlich festgelegte Terminplan o<strong>de</strong>r die entsprechend<br />

vereinbarten Einzeltermine. *<br />

5.1.3 Die Termine bzw. Fristen wer<strong>de</strong>n stufenweise jeweils bei Übertragung <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Leistungen vereinbart.<br />

5.1.4 Verlängern sich Fristen aus 5.1.3 durch Umstän<strong>de</strong>, die <strong>de</strong>r Auftragnehmer nicht zu vertreten<br />

hat, sind neue Fristen festzulegen.<br />

© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 8

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