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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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Auftragsnummer:<br />

VII.13<br />

Räume für dieses Baubüro wer<strong>de</strong>n vom Auftraggeber kostenlos zur Verfügung gestellt, einschließlich<br />

<strong>de</strong>r Möblierung, Beleuchtung und Beheizung. *<br />

Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, an <strong>de</strong>r Baustelle ein Baubüro zu unterhalten. Er hat<br />

ausreichend Kontrollen vorzunehmen, <strong>de</strong>ren Häufigkeit sich nach ihrer Notwendigkeit und<br />

nach <strong>de</strong>m Fortgang <strong>de</strong>r Arbeiten richtet.*<br />

Der Auftragnehmer hat seine Überwachungstätigkeit so auszuüben, dass die Bauleistungen<br />

von <strong>de</strong>n Bauunternehmen mangelfrei vertragsgerecht ausgeführt wer<strong>de</strong>n. Insbeson<strong>de</strong>re sind<br />

scha<strong>de</strong>nsgeneigte Bauleistungen und solche Arbeiten, <strong>de</strong>ren Ergebnisse durch die nachfolgen<strong>de</strong><br />

Bautätigkeit nicht mehr zugänglich sind, durch Augenschein sorgfältig zu kontrollieren.<br />

3.5.4 Die mit <strong>de</strong>m Überwachen <strong>de</strong>r Bauausführung Beauftragten müssen grundsätzlich über eine<br />

abgeschlossene Fachausbildung (Dipl.-Ing. TH/FH, Bachelor/Master) und eine angemessene<br />

Baustellenpraxis - in <strong>de</strong>r Regel von min<strong>de</strong>stens drei Jahren - verfügen. Der örtliche Vertreter<br />

<strong>de</strong>s Auftragnehmers auf <strong>de</strong>r Baustelle ist <strong>de</strong>m Auftraggeber vor Übertragung <strong>de</strong>r Leistungen<br />

schriftlich zu benennen; er ist berechtigt, die nach 3.5.2 auszustellen<strong>de</strong>n Bescheinigungen für<br />

<strong>de</strong>n Auftragnehmer zu vollziehen.<br />

Bestellen und Wechsel <strong>de</strong>s örtlichen Vertreters <strong>de</strong>s Auftragnehmers bedürfen <strong>de</strong>s schriftlichen<br />

Einvernehmens <strong>de</strong>r Vertragspartner.<br />

3.5.5 Der mit <strong>de</strong>r örtlichen Bauüberwachung Beauftragte hat zum Nachweis aller Leistungen - ausgenommen<br />

solcher, die durch fachlich Beteiligte überwacht wer<strong>de</strong>n - die Ausführungszeichnungen<br />

<strong>de</strong>r tatsächlichen Ausführung entsprechend während <strong>de</strong>r Bauzeit zu ergänzen bzw.<br />

ihre Ergänzung zu veranlassen.<br />

3.5.6 Ergänzen<strong>de</strong> Vereinbarungen*<br />

3.6 Beson<strong>de</strong>re / Zusätzliche Leistungen<br />

3.6.1 Anfertigen von Baubestandszeichnungen nach Maßgabe F.1.3 RLBau / H.2 RBBau und gemäß<br />

Anlage VI.4<br />

3.6.2 Erstellen von Wartungs- und Pflegeanweisungen*<br />

Art und Umfang dieser Leistung wer<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>r Übertragung gemäß § 3.1 festgelegt. *<br />

3.6.3 Überwachen <strong>de</strong>r Wartungs- und Pflegeleistungen (Entwicklungspflege)*<br />

Art und Umfang dieser Leistung wer<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>r Übertragung gemäß § 3.1 festgelegt. *<br />

3.6.4 Beson<strong>de</strong>re Leistungen für Gaststreitkräfte<br />

3.6.4.1 Leistungsverzeichnis mit geschätzten Preisen *<br />

3.6.4.2 Bauablaufplan *<br />

3.6.5 Sonstige Leistungen *<br />

3.7 Behandlung von Unterlagen<br />

3.7.1 Die vom Auftragnehmer vorzulegen<strong>de</strong>n Zeichnungen und alle sonstigen Unterlagen einschl.<br />

<strong>de</strong>r Leistungsverzeichnisse sind in digitaler Form auf Datenträger nach <strong>de</strong>n Regelungen <strong>de</strong>s §<br />

8 und <strong>de</strong>r Anlagen VI.4 und VI.6 zu erstellen.<br />

Sie sind zusätzlich -fach in kopier- und pausfähiger Ausführung zu übergeben<br />

Abweichend hiervon sind folgen<strong>de</strong> Unterlagen<br />

-fach in kopier- und pausfähiger Ausführung zu übergeben. *<br />

Die von <strong>de</strong>n Zeichnungen angefertigten Vervielfältigungen sind vom Auftragnehmer im nötigen<br />

Umfang weiter zu bearbeiten, normengerecht farbig o<strong>de</strong>r mit Symbolen anzulegen, DIN-<br />

© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 7

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