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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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Auftragsnummer:<br />

VII.13<br />

3.3 Ausführungsplanung<br />

Das sind die Leistungen <strong>de</strong>s § 38 S. 2 Nr. 5 HOAI, soweit sie nicht bereits nach 3.2.2 beauftragt<br />

sind.<br />

Ausarbeiten <strong>de</strong>r Ausführungszeichnungen nach Abschn. F 3.2 RLBau */ F3.4 RBBau *.<br />

Der Auftragnehmer hat vorzulegen:<br />

Ausführungszeichnungen<br />

3.4 Leistungen für die Vergabe<br />

M = 1 :<br />

M = 1 :<br />

3.4.1 Vorbereitung <strong>de</strong>r Vergabe<br />

Das sind die Leistungen <strong>de</strong>s § 38 S. 2 Nr. 6 HOAI<br />

Das Aufstellen <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnissen hat unter Verwendung<br />

<strong>de</strong>s Standardleistungsbuches (STLB-Bau) / Standardleistungskataloges (StLK) für das Bauwesen<br />

* und <strong>de</strong>r Richtlinien zu 214.H <strong>VHB</strong> zu erfolgen.<br />

3.4.2 Mitwirkung bei <strong>de</strong>r Vergabe<br />

Das sind die Leistungen <strong>de</strong>s § 38 S. 2 Nr. 7 HOAI, einschließlich Prüfen <strong>de</strong>r Nachtragsangebote,<br />

* ohne:<br />

- Zusammenstellen und Versen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Vergabe- und Vertragsunterlagen für alle Leistungsbereiche,<br />

einschließlich Führen <strong>de</strong>r Bewerber- und Bieterliste,<br />

- Auskünfte gegenüber Bewerbern,<br />

- Einholen von Angeboten,<br />

- Durchsicht und Nachrechnen <strong>de</strong>r Angebote, einschließlich Aufstellen <strong>de</strong>s Preisspiegels<br />

- Verhandlungen mit <strong>de</strong>n Bietern,<br />

- Auftragserteilung<br />

-<br />

3.5 Objektüberwachung (Bauüberwachung)<br />

3.5.1 Das sind die Leistungen <strong>de</strong>s § 38 S. 2 Nr. 8 HOAI, ohne:<br />

- Kostenfeststellung nach DIN 276<br />

- Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran*<br />

-<br />

Die Pflicht <strong>de</strong>s Auftragnehmers, die Ausführung <strong>de</strong>s Objektes auch auf Übereinstimmung mit<br />

<strong>de</strong>n einschlägigen Vorschriften <strong>de</strong>s Arbeitsschutzrechts zu überwachen, wird durch die Leistungen<br />

<strong>de</strong>s Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators nach § 3 BaustellV nicht gemin<strong>de</strong>rt.<br />

3.5.2 Eingehen<strong>de</strong> Rechnungen sind unverzüglich auf ihre Prüffähigkeit zu prüfen und wenn prüffähig,<br />

gemäß Anlage VI.3 (Prüfung, Feststellungsbescheinigungen) fachtechnisch und rechnerisch<br />

zu prüfen und mit <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n Feststellungsvermerken festzustellen.<br />

Bei <strong>de</strong>r Behandlung <strong>de</strong>r Rechnungen und <strong>de</strong>r diese begrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Unterlagen sind die Maßgaben<br />

<strong>de</strong>r RLBau / RBBau zu beachten.<br />

Der Auftragnehmer hat bei <strong>de</strong>r Vorlage von Rechnungen <strong>de</strong>r ausführen<strong>de</strong>n Unternehmen<br />

beim Auftraggeber folgen<strong>de</strong> Fristen einzuhalten:<br />

Abschlagsrechnungen<br />

Teil-/ Schlussrechnungen<br />

3.5.3 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, an <strong>de</strong>r Baustelle von Beginn <strong>de</strong>r Arbeiten an bis zur Fertigstellung<br />

<strong>de</strong>s Bauwerks / <strong>de</strong>r baulichen Anlage ein Baubüro ausreichend zu besetzen. Die<br />

© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 6

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