22.11.2013 Aufrufe

VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

III.2<br />

Auftraggebers <strong>de</strong>n Belangen <strong>de</strong>r Bewerber grundsätzlich dann unterzuordnen, wenn die maßgeblichen<br />

Umstän<strong>de</strong> <strong>de</strong>m Auftraggeber selbst zuzuschreiben sind.<br />

Nicht ausreichend sind also rein verwaltungsinterne Grün<strong>de</strong>, etwa Personalmangel durch Urlaub o<strong>de</strong>r<br />

Krankheit, o<strong>de</strong>r die Absicht, durch Verkürzung <strong>de</strong>r Fristen die Anzahl <strong>de</strong>r Teilnehmer einzugrenzen. Eine<br />

„beson<strong>de</strong>re Dringlichkeit“ setzt in <strong>de</strong>r Regel höhere Gewalt voraus bzw Gegebenheiten, die außerhalb <strong>de</strong>s<br />

Einflussbereiches <strong>de</strong>s Auftraggebers liegen.<br />

Die Formulare können im Ausnahmefall aber auch heruntergela<strong>de</strong>n und per E-Mail, Post o<strong>de</strong>r Telefax an<br />

das Amt für Veröffentlichungen versandt wer<strong>de</strong>n.<br />

Für <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>r Staatsbauverwaltung gibt es kein Beschafferprofil im Sinne von § 9 Abs. 4, 5 VOF.<br />

Bekanntmachungen können nach Absendung an das Amt für amtliche Veröffentlichungen <strong>de</strong>r EG auch<br />

im Inland (Staatsanzeiger) veröffentlicht wer<strong>de</strong>n. Hierfür kann das entsprechen<strong>de</strong> Muster III.5 (bei<br />

Wettbewerben IV.4) VHF verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Die Angaben müssen dabei mit <strong>de</strong>n Veröffentlichungen im<br />

Amtsblatt <strong>de</strong>r EG übereinstimmen.<br />

Für freiberufliche Leistungen im Bun<strong>de</strong>sfernstraßenbau hat die Veröffentlichung auch auf <strong>de</strong>m<br />

Internetportal <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sverwaltung (http://www.bund.<strong>de</strong>) zu erfolgen. Bei Veröffentlichung auf dieser<br />

Bun<strong>de</strong>splattform ist das Standardformular 2 „Bekanntmachung“ zu verwen<strong>de</strong>n.<br />

2. Eingang <strong>de</strong>r Bewerbungsunterlagen<br />

Im Standardformular „Bekanntmachung“ ist vorzugeben, auf welchem Weg die Teilnahmebewerbungen<br />

(Postweg, direkt, elektronisch, Telefax, o<strong>de</strong>r einer Kombination) einzureichen sind. Telefonische<br />

Bewerbungen muss <strong>de</strong>r Bewerber bis zum Ablauf <strong>de</strong>r Frist in Textform bestätigen.<br />

Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die Vertraulichkeit (Verschluss, Verschlüsselung) bis zum<br />

Ablauf <strong>de</strong>r Einreichungsfrist gewahrt ist und die Bewerbungsunterlagen solange unter Verschluss bleiben.<br />

Zu<strong>de</strong>m hat <strong>de</strong>r Auftraggeber sicherzustellen, dass seine Empfangsmedien die Anfor<strong>de</strong>rungen von<br />

Anhang II VOF erfüllen.<br />

3. Auswahlverfahren/Teilnahmewettbewerb – Nachweis <strong>de</strong>r Eignung<br />

Für die Öffnung <strong>de</strong>r eingegangenen Bewerbungsunterlagen und die Protokollierung von Umfang und<br />

Inhalten gibt es keine Formvorgaben. Das Bewerbungsergebnis (Min<strong>de</strong>stumfang: Anzahl, beson<strong>de</strong>re<br />

Vorkommnisse, fehlen<strong>de</strong> Unterschrift o<strong>de</strong>r Signatur, verspätete Eingänge, etc.) ist jedoch in <strong>de</strong>r<br />

Dokumentation (§ 12 VOF) festzuhalten, siehe unten, Nr. 7.<br />

Im Auswahlverfahren sind die Bestimmungen <strong>de</strong>r §§ 4 und 5 VOF anzuwen<strong>de</strong>n.<br />

Grundsatz <strong>de</strong>s Verfahrens: In allen Phasen <strong>de</strong>s Auswahlverfahrens sind die Bewerber gleich zu<br />

behan<strong>de</strong>ln, die Integrität <strong>de</strong>r Daten, die Vertraulichkeit <strong>de</strong>r Bewerberunterlagen und die Transparenz <strong>de</strong>s<br />

Verfahrens sind zu gewährleisten, das Diskriminierungsverbot einzuhalten.<br />

Das Nachfor<strong>de</strong>rn von fehlen<strong>de</strong>n Unterlagen ist zulässig. Voraussetzung ist immer eine Auffor<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s<br />

AG unter Setzung einer Nachfrist (§ 5 Abs. 3 VOF), die Grundsätze <strong>de</strong>r Gleichbehandlung sind dabei zu<br />

beachten.<br />

3.1 Ausschlussprüfung<br />

Die in Nr. III.2.1 <strong>de</strong>r Bekanntmachung gefor<strong>de</strong>rte Eigenerklärung reicht zunächst für die Beurteilung im<br />

Rahmen <strong>de</strong>r Ausschlussprüfung nach § 4 Abs. 6 und 9 VOF aus. Bei Nichtvorliegen einer solchen<br />

Erklärung ist <strong>de</strong>r Bewerber wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen.<br />

Liegt <strong>de</strong>m AG Kenntnis über eine rechtskräftige Verurteilung nach § 4 Abs. 6 VOF entgegen <strong>de</strong>r<br />

Eigenerklärung vor, kann <strong>de</strong>r Bewerber diese Kenntnis durch Nachweise gemäß § 4 Abs. 7 VOF<br />

wi<strong>de</strong>rlegen. Ist dies nicht möglich, kann dies durch eine ei<strong>de</strong>sstattliche o<strong>de</strong>r förmliche Erklärung nach<br />

Maßgabe von § 4 Abs. 7 Satz 2 VOF erfolgen. Kann <strong>de</strong>r Bewerber die Unrichtigkeit <strong>de</strong>r Kenntnis nicht<br />

wi<strong>de</strong>rlegen, ist er zwingend vom weiteren Auswahlverfahren auszuschließen. Ausnahmen von einem<br />

solchermaßen begrün<strong>de</strong>ten Ausschluss sind nur nach <strong>de</strong>n in § 4 Abs. 8 VOF genannten zwingen<strong>de</strong>n<br />

Grün<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r Umstän<strong>de</strong>n möglich.<br />

Eine Pflicht für <strong>de</strong>n Auftraggeber, die „Kenntnis“ durch gezielte Recherchen zu erlangen, besteht nicht.<br />

© VHF Bayern – Stand April 2011<br />

Seite 4 von 10

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!