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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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Auftragsnummer:<br />

VII.13<br />

§ 1<br />

Gegenstand <strong>de</strong>s Vertrages<br />

1.1 Gegenstand <strong>de</strong>s Vertrages sind Leistungen <strong>de</strong>r Freianlagen gem. § 38 HOAI, mit <strong>de</strong>nen<br />

in <strong>de</strong>r Liegenschaft *<br />

* (Straße)* (Ort)*<br />

auf <strong>de</strong>m/<strong>de</strong>n Grundstück/en (Fl.st.Nr )*<br />

Flur/e Größe *<br />

Gesamtfläche aller Flurstücke: m²<br />

eine bauliche Anlage *<br />

eine Baumaßnahme, bestehend aus mehreren Gebäu<strong>de</strong>n (siehe Anlage) *<br />

mit einer HNF von m²<br />

neu gebaut * umgebaut * erweitert * instand gesetzt * mo<strong>de</strong>rnisiert * *<br />

wer<strong>de</strong>n soll.<br />

Die Baumaßnahme ist Teil <strong>de</strong>s Gesamtvorhaben: *<br />

Die o. g. Baumaßnahme wird im Auftrag <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s für die Gaststreitkräfte durchgeführt<br />

und aus <strong>de</strong>ren Heimatmitteln finanziert. *<br />

§ 2<br />

Grundlagen <strong>de</strong>s Vertrages<br />

2.1 Die Allgemeinen Vertragsbestimmungen - AVB - (Anlage) sind Bestandteil dieses Vertrages.<br />

2.2 Der Auftragnehmer hat seinen Leistungen zu Grun<strong>de</strong> zu legen bzw. folgen<strong>de</strong> Aufgaben zu<br />

erfüllen:<br />

2.2.1 Für das Aufstellen <strong>de</strong>r Haushalts-/Entwurfsunterlage - Bau - (3.2):<br />

<strong>de</strong>n genehmigten Bauantrag vom (Anlage) *<br />

die baufachlich genehmigte und haushaltsmäßig anerkannte Entscheidungsunterlage - Bau –<br />

vom (Anlage) *<br />

Die Baukosten für die Baumaßnahme (gemäß Formblatt ABG 3)* dürfen <strong>de</strong>n Betrag von<br />

€ nicht überschreiten (Kostenobergrenze). Diese Kosten umfassen die Kostengruppe<br />

500 nach DIN 276-1: 2008-12.<br />

Davon entfallen auf die<br />

Kostengruppe €<br />

Kostengruppe €<br />

Der Auftragnehmer hat seine Leistungen so zu erbringen, dass diese Kostenobergrenze eingehalten<br />

wird.<br />

Unabhängig von <strong>de</strong>r Beachtung <strong>de</strong>r Kostenobergrenze hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer alle Möglichkeiten<br />

zur Einsparung von Kosten für Bau und Betrieb <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s unter Beachtung <strong>de</strong>r vorgegebenen<br />

Quantitäts-, Qualitäts- und Terminziele unter Wahrung <strong>de</strong>s vom Auftraggeber gebilligten<br />

Planungskonzeptes auszuschöpfen. Er hat dabei die Grundsätze <strong>de</strong>r Wirtschaftlichkeit<br />

und Sparsamkeit sowohl beim Bau als auch bei Nutzung und Betrieb <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s einzeln<br />

wie im Zusammenhang zu beachten.<br />

Die Planung muss Betriebsabläufe funktionell optimieren und ermöglichen, die künftigen Nutzungs-,<br />

Betriebs- und Unterhaltungskosten <strong>de</strong>s Objektes in Abhängigkeit von <strong>de</strong>n funktionalen<br />

Nutzungszielen gering zu halten.<br />

Baukosten dürfen nicht mit <strong>de</strong>r Folge eingespart wer<strong>de</strong>n, dass die absehbaren Betriebs-, Nutzungs-<br />

o<strong>de</strong>r Instandhaltungskosten so steigen, dass die Einsparungen dadurch ausgeglichen<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 3

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