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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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3 Haftpflichtversicherung<br />

Basis<strong>de</strong>ckung (§ 7.1)<br />

Erhöhter Deckungsbedarf<br />

(§§ 7.1, 7.2)<br />

5 Verpflichtung <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />

(§ 9.2)<br />

VII.12.0<br />

Die in Abhängigkeit von <strong>de</strong>n voraussichtlich honorarfähigen Herstellungskosten<br />

abgestuften Deckungssummen dienen als Anhalt<br />

für die Vereinbarung im Regelfall.<br />

Ein höherer Versicherungsschutz soll vereinbart wer<strong>de</strong>n, wenn es<br />

die Umstän<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Einzelfalles erfor<strong>de</strong>rn. Dies gilt in Abstimmung<br />

mit <strong>de</strong>m BMVBS auch für Maßnahmen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s. In diesem<br />

Fall besteht die Möglichkeit, <strong>de</strong>n Abschluss einer Objektversicherung<br />

o<strong>de</strong>r einer Zusatz<strong>de</strong>ckung durch eine hinzutreten<strong>de</strong> Berufshaftpflicht<br />

/Exze<strong>de</strong>ntenversicherung zu for<strong>de</strong>rn<br />

Aufgrund Nr. 7.1.5 Satz 4 KorruR vom 13.04.2004 sind alle privaten<br />

Leistungserbringer nach <strong>de</strong>m Verpflichtungsgesetz zu verpflichten.<br />

Hierfür ist <strong>de</strong>m Vertrag schon im Entwurf die Verpflichtungserklärung<br />

(VI.11 VHF) beizufügen und als Anlage zum Vertrag<br />

zu nehmen.<br />

6 Überarbeitung Für die Leistungen <strong>de</strong>r Tragwerksplanung und Prüfung <strong>de</strong>r Tragwerksplanung<br />

sind die Begriffe nach 1.6 <strong>de</strong>r Allgemeinen Vertragsbestimmungen<br />

"Überarbeitung <strong>de</strong>r Unterlagen bei unverän<strong>de</strong>rtem<br />

Programm" und "unwesentlich verän<strong>de</strong>rte For<strong>de</strong>rungen"<br />

nicht auf das Bauobjekt, son<strong>de</strong>rn auf die jeweilige Vertragsleistung<br />

zu beziehen.<br />

Das be<strong>de</strong>utet, dass <strong>de</strong>r Auftragnehmer auch dann Anspruch auf<br />

zusätzliche Vergütung hat, wenn sich die Objektplanung nur geringfügig<br />

än<strong>de</strong>rt, diese Än<strong>de</strong>rung aber erhebliche Auswirkungen<br />

auf die Leistung <strong>de</strong>s Tragwerksplaners o<strong>de</strong>r Prüfers <strong>de</strong>r Tragwerksplanung<br />

hat.<br />

© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 7 von 7

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