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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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VII.12.0<br />

dass die Reisen so ausreichend bemessen wer<strong>de</strong>n, dass er die<br />

Leistung ordnungsgemäß erfüllen kann.<br />

2. Fahrtkosten (auch Tage- und Übernachtungsgel<strong>de</strong>r) für Reisen,<br />

die über <strong>de</strong>n Umkreis von mehr als 15 km vom Geschäftssitz<br />

<strong>de</strong>s Auftragnehmers hinausgehen, dürfen für Bun<strong>de</strong>s- und<br />

Lan<strong>de</strong>smaßnahmen nicht höher berechnet wer<strong>de</strong>n, als es das<br />

Bun<strong>de</strong>sreisekostengesetz (BRKG) vom 13.11.1993 und die dazu<br />

herausgegebenen Ergänzungen/das Bayerische Reisekostengesetz<br />

(BayRKG) vom 24. April 2001, zul. geä. 26.07.2005,<br />

vorsieht. Für Wegstrecken, die <strong>de</strong>r Auftragnehmer im eigenen<br />

Pkw zurücklegt, ist von einer Vergütung von 0,30 € je km auszugehen.<br />

Tage- und Übernachtungsgel<strong>de</strong>r bemessen sich nach Art. 8<br />

bzw. 9 BayRKG.<br />

Umsatzsteuerliche Behandlung<br />

von Nebenkosten<br />

Für Trennungsentschädigungen und Kosten für Familienheimfahrten<br />

<strong>de</strong>r Mitarbeiter <strong>de</strong>s Ingenieurs ist keine Pauschale zu<br />

vereinbaren. Die Kosten dürfen nicht höher erstattet wer<strong>de</strong>n, als<br />

es <strong>de</strong>r jeweils gültige Tarifvertrag für das Baugewerbe mit <strong>de</strong>n<br />

dazu vereinbarten Sätzen für technische und kaufmännische<br />

Angestellte vorsieht.<br />

Die Vorsteuer nach § 15 UStG in Höhe von z. Zt. 15,97 v.H. ist<br />

abzuziehen bei:<br />

- Vervielfältigungskosten<br />

- Telefonkosten<br />

- Kosten für Bus, Bahn, Flugzeug und Taxi<br />

In folgen<strong>de</strong>n Kosten ist keine Vorsteuer enthalten und somit auch<br />

nicht abzuziehen:<br />

- Postgebühren,<br />

- Trennungsentschädigungen,<br />

- Reisekosten nach BRKG bzw. BayRKG (Verpflegungs-,<br />

Übernachtungs- o<strong>de</strong>r Fahrtkosten für Fahrzeuge <strong>de</strong>s Auftragnehmers)<br />

also <strong>de</strong>r Abrechung mit <strong>de</strong>n Pauschalsätzen.<br />

Ausnahme: Ist die Abrechnung nach nachgewiesenen und tatsächlich<br />

Kosten vertraglich vereinbart, insbeson<strong>de</strong>re bei Übernachtungskosten,<br />

ist vom Rechnungsbetrag die anteilige Vorsteuer abzuziehen.<br />

2.7 Umsatzsteuer (§ 6.10) Die Umsatzsteuer für Honorare und Nebenkosten ist geson<strong>de</strong>rt<br />

auszuweisen. Bei Verträgen für ausländische Streitkräfte o<strong>de</strong>r<br />

NATO darf die Rechnung nur netto, ohne Umsatzsteuerausweis,<br />

erfolgen, weil die Leistungen insoweit umsatzsteuerbefreit sind.<br />

2.8 Leistungen <strong>de</strong>s Auftraggebers<br />

2.9 Zusätzliche Leistungen<br />

(§ 6.7)<br />

Zu <strong>de</strong>n Leistungen <strong>de</strong>s Auftraggebers gehören im Allgemeinen:<br />

- Grundlagenermittlung gem. Anlage 13 HOAI Übergabe <strong>de</strong>r Ergebnisse<br />

- Aufstellen <strong>de</strong>s baufachlichen Gutachtens über das Grundstück<br />

- Einholen <strong>de</strong>r bauordnungsrechtlichen und sonst erfor<strong>de</strong>rlichen<br />

Genehmigen o<strong>de</strong>r Zustimmungen.<br />

Für die Vereinbarung von Stun<strong>de</strong>nsätzen ist von folgen<strong>de</strong>n Orientierungswerten<br />

auszugehen:<br />

Auftragnehmer 42 bis 90 €<br />

Mitarbeiter 40 bis 66 €<br />

Zeichner/sonstige MA 34 bis 48 €<br />

Das Honorar ist in <strong>de</strong>r Regel als Pauschalhonorar zu vereinbaren.<br />

© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 6 von 7

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