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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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Honorars<br />

Min<strong>de</strong>rung um 90 v. H. <strong>de</strong>s Hono-<br />

Ab <strong>de</strong>r 8. Wie<strong>de</strong>rholung<br />

rars.“<br />

VII.12.0<br />

Das Honorar für die örtliche Bauüberwachung wird nicht reduziert.<br />

2.5 Planen/Bauen im Bestand<br />

Umbau/Mo<strong>de</strong>rnisierung<br />

(§ 6.2)<br />

Bei Umbau und Mo<strong>de</strong>rnisierung kann gemäß § 35 HOAI ein Zuschlag<br />

in Abhängigkeit <strong>de</strong>s Schwierigkeitsgra<strong>de</strong>s schriftlich vereinbart<br />

wer<strong>de</strong>n, siehe VIII.B.4 VHF.<br />

Der Zuschlag kann sich bei Umbauten/Mo<strong>de</strong>rnisierungen nach §<br />

35 HOAI auf alle o<strong>de</strong>r einzeln übertragene Leistungsphasen beziehen,<br />

o<strong>de</strong>r ganz ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n.<br />

Bei durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad <strong>de</strong>r Leistungen kann<br />

bei Umbau und Mo<strong>de</strong>rnisierung ein Zuschlag von max. 50 v.H.<br />

vereinbart wer<strong>de</strong>n,<br />

Höhere Zuschläge bedürfen <strong>de</strong>r Zustimmung <strong>de</strong>r Fachaufsicht.<br />

Die Höhe <strong>de</strong>s jeweiligen Zuschlags ist im Vergabevermerk zu<br />

begrün<strong>de</strong>n und schriftlich (6.3) zu vereinbaren.<br />

Sofern bei Umbau und Mo<strong>de</strong>rnisierung kein Zuschlag vereinbart<br />

ist, wirkt § 35 Abs. 1 Satz 2 HOAI. Sollte also trotz Umbau/Mo<strong>de</strong>rnisierung<br />

einvernehmlich kein Zuschlag vereinbart<br />

sein, ist auch diese Vereinbarung im Vertrag schriftlich zu ergänzen<br />

um spätere For<strong>de</strong>rungen auszuschließen.<br />

2.6 Nebenkosten (§ 6.8) Die Vergütung von Nebenkosten nach § 14 HOAI erfolgt auf Einzelnachweis,<br />

sofern nicht bei Auftragserteilung eine pauschale<br />

Abrechnung vereinbart wor<strong>de</strong>n ist.<br />

Die Vereinbarung einer Pauschale ist anzustreben, die ihr zu<br />

Grun<strong>de</strong> gelegten Einzelansätze sind in einem Nebenvermerk<br />

festzuhalten.<br />

Eine so <strong>de</strong>finierte Pauschale kann in <strong>de</strong>r Regel bezogen auf das<br />

Basishonorar (netto ohne Zuschläge) mit 3 bis 4 v. H. als angemessen<br />

gelten. Dabei sind als üblich vorausgesetzt:<br />

- für ES-, EW-, HU- und AFU-Bau je vier Fertigungen in Papierform,<br />

davon eine kopierfähig sowie eine Fertigung auf<br />

Datenträger<br />

- für die Vergabeunterlagen eine Fertigung in Papier sowie<br />

eine auf Datenträger<br />

Mehr-/Min<strong>de</strong>rfertigungen und/o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r anzuwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n datentechnischen<br />

Übertragungsform ist durch Anpassung <strong>de</strong>s v.H.-Satzes<br />

Rechnung zu tragen.<br />

Die Kosten für im Büro <strong>de</strong>s Auftragnehmers anfallen<strong>de</strong> Vervielfältigungen<br />

sowie die Kosten <strong>de</strong>s Datenaustausches gehören zu <strong>de</strong>n<br />

Allgemeinen Geschäftskosten und sind mit <strong>de</strong>m Honorar abgegolten.<br />

Für zusätzliche Vervielfältigungskosten und dgl. sind vom Auftragnehmer<br />

Einheitspreise anzubieten, die auf Angemessenheit zu<br />

prüfen sind.<br />

Für die Übersetzungen von Leistungsverzeichnissen und sonstiger<br />

Texte sowie für die fremdsprachige Beschriftung von Plänen (z.B.<br />

US-Format) sind Angebote einzuholen.<br />

Für die Vergütung <strong>de</strong>r Reisekosten <strong>de</strong>s Ingenieurs und seiner<br />

Mitarbeiter sind zu beachten:<br />

1. Die notwendige Anzahl <strong>de</strong>r Reisen setzt <strong>de</strong>r Auftraggeber<br />

auf Vorschlag <strong>de</strong>s Auftragnehmers fest. Hierbei ist zu beachten,<br />

© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 5 von 7

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