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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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Auftragsnummer:<br />

VII.12<br />

v.H. <strong>de</strong>r Differenz zum Höchstsatz für Gebäu<strong>de</strong> / Ingenieurbauwerke *<br />

6.5 § 6 Abs. 1 HOAI wird sinngemäß angewandt, wenn das Vertragsverhältnis vorzeitig en<strong>de</strong>t und die für<br />

die endgültige Berechnung <strong>de</strong>s Honorars maßgeben<strong>de</strong>n Beträge nicht mehr festgestellt wer<strong>de</strong>n.<br />

6.6 Vergütung für Beson<strong>de</strong>re / Zusätzliche Leistungen<br />

6.6.1 Ingenieurtechnische Kontrolle (3.5.1) v.H. *<br />

6.7 Ordnet <strong>de</strong>r Auftraggeber über die vereinbarten Leistungen hinaus weitere Leistungen an, die nicht<br />

über die v. H. - Sätze honoriert wer<strong>de</strong>n können und die im Verhältnis zu <strong>de</strong>n beauftragten Leistungen<br />

einen nicht unwesentlichen Arbeits- und Zeitaufwand erfor<strong>de</strong>rn, wer<strong>de</strong>n diese nach Zeitaufwand honoriert.<br />

Dabei sind folgen<strong>de</strong> Stun<strong>de</strong>nsätze zugrun<strong>de</strong> zu legen:<br />

für <strong>de</strong>n Auftragnehmer<br />

für <strong>de</strong>n Mitarbeiter<br />

für technische Zeichner und sonstige Mitarbeiter mit vergleichbarer Qualifikation,<br />

die technische o<strong>de</strong>r wirtschaftliche Aufgaben erfüllen:<br />

€ / Stun<strong>de</strong><br />

€ / Stun<strong>de</strong><br />

€ / Stun<strong>de</strong><br />

Der Zeitaufwand ist rechtzeitig vom Auftragnehmer vor Ausführung <strong>de</strong>r Leistung zu ermitteln.<br />

Das Honorar wird grundsätzlich pauschaliert und vor Aufnahme <strong>de</strong>r Leistung schriftlich vereinbart.<br />

6.8 Nebenkosten nach § 14HOAI<br />

6.8.1 Als Nebenkosten wer<strong>de</strong>n pauschal erstattet:<br />

Post- und Fernmel<strong>de</strong>gebühren<br />

Vervielfältigen <strong>de</strong>r Unterlagen nach 3.6 *<br />

Reisen <strong>de</strong>s Auftragnehmers und seiner Mitarbeiter *<br />

für die Leistung nach 3.2 €<br />

für die Leistungen nach 3.3 und 3.4 €<br />

für die Leistung nach 3.5 €<br />

Summe € €<br />

zuzüglich Umsatzsteuer € €<br />

Gesamtsumme € €<br />

6.8.2 Als Nebenkosten wer<strong>de</strong>n zum Nachweis erstattet: *<br />

Reisen *<br />

nach <strong>de</strong>m Bayer. Reisekostengesetz *<br />

nach <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sreisekostengesetz *<br />

in <strong>de</strong>r jeweils gültigen Fassung<br />

Fahrten, die über <strong>de</strong>n Umkreis von 15 km vom Geschäftssitz <strong>de</strong>s Auftragnehmers, d.h. Stammsitz<br />

und ggf. Büro vor Ort, einschl. zu planen<strong>de</strong>r Bereich hinausgehen, wer<strong>de</strong>n in Höhe <strong>de</strong>r steuerlich<br />

zulässigen Pauschalsätze vergütet. *<br />

Bei Flugreisen, Bus-, Bahn- und Taxifahrten ist die Vorsteuer in Höhe von v.H. abzuziehen. *<br />

Die Reisekostennachweise sind <strong>de</strong>m Auftraggeber wöchentlich zur Gegenzeichnung zuzuleiten.<br />

Trennungsentschädigung*<br />

nach <strong>de</strong>n jeweils gültigen Tarifverträgen für das Baugewerbe*<br />

© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> Seite 8 von 11

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