22.11.2013 Aufrufe

VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Auftragsnummer:<br />

VII.12<br />

3.6.3 Hat <strong>de</strong>r Auftraggeber die Planungsunterlagen als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet, bleibt<br />

trotz<strong>de</strong>m ausschließlich <strong>de</strong>r Auftragnehmer für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Planungen<br />

verantwortlich.<br />

3.7 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf Einladung <strong>de</strong>s Auftraggebers an projektbezogenen Besprechungen<br />

teilzunehmen und an Verhandlungen mit Behör<strong>de</strong>n mitzuwirken. Diese Termine sind rechtzeitig<br />

abzustimmen. Die Besprechungen sind durch rechtzeitige Übersendung von Unterlagen zu<br />

unterstützen. Der Auftragnehmer fertigt über die Besprechungen und Verhandlungen unverzüglich<br />

Nie<strong>de</strong>rschriften an und legt sie <strong>de</strong>m Auftraggeber zur Genehmigung vor.<br />

Der Auftragnehmer fertigt über die von ihm geführten Planungs- und Baubesprechungen Nie<strong>de</strong>rschriften.<br />

Diese legt er <strong>de</strong>m Auftraggeber zur Kenntnis vor.<br />

§ 4<br />

Fachlich Beteiligte<br />

4.1 Folgen<strong>de</strong> Leistungen wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>n nachstehend genannten fachlich Beteiligten erbracht:<br />

4.1.1 Gebäu<strong>de</strong>planung<br />

4.1.2 Ingenieurbauwerke<br />

4.1.3 Prüfen <strong>de</strong>r Tragwerksplanung<br />

4.1.4 Technische Ausrüstung,<br />

Anlagengruppe<br />

4.1.5 Technische Ausrüstung,<br />

Anlagengruppe<br />

4.1.6 Technische Ausrüstung,<br />

Anlagengruppe<br />

4.1.7 Technische Ausrüstung,<br />

Anlagengruppe<br />

4.1.8 Freianlagen<br />

4.1.9<br />

§ 5<br />

Termine und Fristen<br />

5.1 Für die Leistungen nach § 3 gelten folgen<strong>de</strong> Termine bzw. Fristen:<br />

5.1.1 Für die Leistungen nach 3.2:<br />

Monaten nach Ver-<br />

Die Leistungen nach 3.2 sind fortlaufend so zu erbringen, dass sie binnen<br />

tragsschluss vollständig und mängelfrei vorliegen. *<br />

5.1.2 Für die weiteren Leistungen jeweils <strong>de</strong>r einvernehmlich festgelegte Terminplan o<strong>de</strong>r die entsprechend<br />

vereinbarten Einzeltermine. *<br />

5.1.3 Die Termine bzw. Fristen wer<strong>de</strong>n stufenweise jeweils bei Übertragung <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong>n Leistungen<br />

vereinbart.<br />

5.1.4 Verlängern sich Fristen aus 5.1.3 durch Umstän<strong>de</strong>, die <strong>de</strong>r Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, sind<br />

neue Fristen festzulegen.<br />

5.2 Wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n Planungs- und Baubesprechungen Termine / Fristen für die Lieferung <strong>de</strong>r Pläne, Leistungsverzeichnisse<br />

und sonstigen Unterlagen festgelegt, ist darüber vom Auftragnehmer eine Nie<strong>de</strong>rschrift<br />

zu erstellen und <strong>de</strong>m Auftraggeber unverzüglich zuzuleiten. Mit <strong>de</strong>r schriftlichen Zustimmung<br />

<strong>de</strong>s Auftraggebers dazu wer<strong>de</strong>n diese Termine / Fristen Vertragsbestandteil.<br />

© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> Seite 6 von 11

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!