22.11.2013 Aufrufe

VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Auftragsnummer:<br />

VII.12<br />

Baumaßnahme zu beschränken.<br />

Ein Rechtsanspruch auf Übertragung <strong>de</strong>r Leistungen nach 3.3 bis 3.5 besteht nicht.<br />

Aus <strong>de</strong>r stufenweisen Beauftragung kann <strong>de</strong>r Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.<br />

3.2 Beitrag zur Haushaltsunterlage-Bau (HU-Bau) / Entwurfsunterlage-Bau (EW-Bau) *<br />

3.2.1 Vorplanung<br />

Das sind die Leistungen <strong>de</strong>s § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 HOAI<br />

3.2.2 Entwurfsplanung<br />

Das sind die Leistungen <strong>de</strong>s § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 HOAI<br />

3.3 Beitrag zur weiteren Planung<br />

3.3.1 Genehmigungsplanung<br />

Das sind die Leistungen <strong>de</strong>s § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 HOAI<br />

3.3.2 Ausführungsplanung<br />

Das sind die Leistungen <strong>de</strong>s § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 HOAI<br />

3.4 Vorbereitung <strong>de</strong>r Vergabe<br />

Das sind die Leistungen <strong>de</strong>s § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 HOAI<br />

3.4.1 Das Aufstellen <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnissen hat unter Verwendung <strong>de</strong>s<br />

Standardleistungsbuches (STLB-Bau) / Standardleistungskataloges (StLK) für das Bauwesen * und<br />

<strong>de</strong>r Richtlinien zu 214.H <strong>VHB</strong> zu erfolgen.<br />

3.5 Beson<strong>de</strong>re / Zusätzliche Leistungen<br />

3.5.1 Ingenieurtechnische Kontrolle <strong>de</strong>r Ausführung <strong>de</strong>s Tragwerks auf Übereinstimmung mit <strong>de</strong>n geprüften<br />

statischen Unterlagen nach Anlage 2 Nr. 2.10.7 HOAI *<br />

3.6 Vorzulegen<strong>de</strong> Unterlagen<br />

3.6.1 Die vom Auftragnehmer vorzulegen<strong>de</strong>n Zeichnungen und alle sonstigen Unterlagen (einschl. ggfs. <strong>de</strong>r<br />

Leistungsverzeichnisse) sind in digitaler Form auf Datenträger nach <strong>de</strong>n Regelungen <strong>de</strong>s § 8 und <strong>de</strong>r<br />

Anlagen VI.4 und ggfs. VI.6 zu erstellen.<br />

Sie sind zusätzlich -fach in kopier- und pausfähiger Ausführung zu übergeben.<br />

Abweichend hiervon sind die vom Auftragnehmer vorzulegen<strong>de</strong>n Zeichnungen, Beschreibungen<br />

(einschl. Leistungsverzeichnisse) und Berechnungen <strong>de</strong>m Auftraggeber in<br />

-facher Ausfertigung für Leistungen nach 3.2<br />

-facher Ausfertigung für Leistungen nach 3.3<br />

-facher Ausfertigung für Leistungen nach 3.4<br />

in kopier- / pausfähiger Ausführung zu übergeben.<br />

Die von <strong>de</strong>n Zeichnungen angefertigten Vervielfältigungen sind vom Auftragnehmer im nötigen Umfang<br />

weiterzubearbeiten, u.a. normengerecht -fach farbig bzw. mit Symbolen anzulegen, DINgerecht<br />

zu falten und in Ordnern vorzulegen. Die Pläne sind nach <strong>de</strong>n Angaben <strong>de</strong>s Auftraggebers zu<br />

beschriften.<br />

3.6.2 Der Auftragnehmer hat die von ihm angefertigten Unterlagen als „Verfasser“ beziehungsweise „Planverfasser“,<br />

zu unterzeichnen.<br />

© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> Seite 5 von 11

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!