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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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III.2<br />

0. Allgemeines<br />

Der Leitfa<strong>de</strong>n ist ablauforientiert gefasst.<br />

Die vergaberechtliche Verpflichtung zur Anwendung <strong>de</strong>s Vergabeverfahrens nach VOF ist in I.1 und I.4.C<br />

VHF erläutert, die Auftragswertermittlung in Teil I.5 VHF.<br />

Im Anwendungsbereich <strong>de</strong>r VOF wer<strong>de</strong>n Aufträge über freiberufliche Dienstleistungen ausschließlich im<br />

Verhandlungsverfahren vergeben. Das Verhandlungsverfahren wird nach § 101 Abs. 5 GWB <strong>de</strong>finiert als<br />

Verfahren, bei <strong>de</strong>m sich <strong>de</strong>r Aufraggeber an ausgewählte Unternehmen wen<strong>de</strong>t, um über die<br />

Auftragsbedingungen zu verhan<strong>de</strong>ln. Die öffentliche Auffor<strong>de</strong>rung nach § 3 VOF ergeht mittels einer<br />

Vergabebekanntmachung im EU-Amtsblatt, siehe unten, Nr. 1.1.<br />

Das VOF-Verfahren glie<strong>de</strong>rt sich also in <strong>de</strong>r Regel in das<br />

Auswahlverfahren (Teilnahmewettbewerb) nach vorheriger öffentlicher Auffor<strong>de</strong>rung zur<br />

Teilnahme<br />

und in das<br />

Verhandlungsverfahren.<br />

In <strong>de</strong>n abschließend aufgelisteten Fällen <strong>de</strong>s § 3 Abs. 4 VOF können Aufträge im Verhandlungsverfahren<br />

ohne Teilnahmewettbewerb (TWB) vergeben wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Regelung <strong>de</strong>s § 3 Abs. 4b) VOF – Auftragsvergabe im Anschluss an einen Wettbewerb – ist so zu<br />

verstehen, dass nach Vorliegen <strong>de</strong>s Wettbewerbsergebnisses (Preisgerichtsentscheidung) und <strong>de</strong>r<br />

Ankündigung <strong>de</strong>r Absicht in <strong>de</strong>r Wettbewerbsbekanntmachung, <strong>de</strong>n Auftrag im Anschluss an <strong>de</strong>n<br />

Wettbewerb an <strong>de</strong>n Gewinner o<strong>de</strong>r einen <strong>de</strong>r Preisträger zu erteilen, von einem zusätzlichen TWB (Bek.<br />

mit Standardformular 2) im Sinne von § 3 Abs. 1 VOF abgesehen wer<strong>de</strong>n kann.<br />

Ziel <strong>de</strong>r VOF-Novelle 2009 ist es, u. a. <strong>de</strong>n Aufwand bei <strong>de</strong>n Bewerbern erheblich zu verringern,<br />

insbeson<strong>de</strong>re durch <strong>de</strong>n größtenteils entfallen<strong>de</strong>n Umfang behördlicher Nachweise. Eignungsnachweise,<br />

die für das Auswahlverfahren/<strong>de</strong>n TWB abverlangt wer<strong>de</strong>n, sind <strong>de</strong>shalb überwiegend in Form einer<br />

Eigenerklärung zu verlangen. Wer<strong>de</strong>n über diese Eigenerklärungen hinausgehen<strong>de</strong> Unterlagen verlangt,<br />

ist dies gemäß § 5 Abs. 2 VOF in <strong>de</strong>r Dokumentation (III.3 VHF) einzeln zu begrün<strong>de</strong>n.<br />

Kosten für die Teilnahme bzw. Verfahrensunterlagen dürfen gegenseitig nicht erhoben wer<strong>de</strong>n (§ 13<br />

VOF), ausgenommen bei Wettbewerben und Planungsleistungen.<br />

Zusammenspiel Vergabeverfahren und Planungswettbewerb<br />

§ 15 Abs. 2 VOF bestimmt für Architekten- und Ingenieurleistungen, dass Planungswettbewerbe vor,<br />

während o<strong>de</strong>r ohne Verhandlungsverfahren ausgelobt wer<strong>de</strong>n können.<br />

Bei <strong>de</strong>r Auswahl <strong>de</strong>r Wettbewerbsart ist zu beachten:<br />

Das Preisgericht ist nur zu einer objektiven, allein an <strong>de</strong>r Auslobung orientierten und die Anonymität<br />

wahren<strong>de</strong>n Beurteilung <strong>de</strong>r eingereichten Wettbewerbsarbeiten verpflichtet.<br />

Der Auftraggeber muss <strong>de</strong>shalb bei nichtoffenen Wettbewerben die Erfüllung <strong>de</strong>r fachlichen, persönlichen<br />

und sonstigen Anfor<strong>de</strong>rungen gemäß § 4 RPW im Sinne von § 20 Abs. 1 VOF vor Zulassung zum<br />

Wettbewerb bewerten.<br />

Die Durchführung von Wettbewerben mit bzw ohne Einbindung in ein VOF-Verfahren ist im Abschnitt IV<br />

VHF beschrieben.<br />

Dokumentation<br />

Das Vergabeverfahren ist von Anbeginn an fortlaufend zu dokumentieren. Dies ist notwendig, um zu je<strong>de</strong>r<br />

Zeit <strong>de</strong>n korrekten Ablauf <strong>de</strong>s Verfahrens nachweisen zu können. Einzelnes siehe unten, Nr. 7<br />

© VHF Bayern – Stand April 2011<br />

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