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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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VII.11.0<br />

- rechtsgeschäftliche Erklärung <strong>de</strong>r Abnahme<br />

- die Haushaltsführung nach <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>shaushaltsordnung / Bayerischen<br />

Haushaltsordnung<br />

- Kostenfeststellung nach DIN 276 o<strong>de</strong>r nach <strong>de</strong>m wohnungsrechtlichen<br />

Berechnungsrecht,<br />

- Führen <strong>de</strong>r Haushaltsüberwachungslisten, <strong>de</strong>r Rechnungslegungsliste.<br />

Zusätzliche Leistungen<br />

(§ 6.10)<br />

Haftpflichtversicherung<br />

Basis<strong>de</strong>ckung<br />

(§ 7.1)<br />

erhöhter<br />

Deckungsbedarf<br />

(§§7.1, 7.2)<br />

Verpflichtung <strong>de</strong>s<br />

Auftragnehmers<br />

(§ 9.2)<br />

Für die Vereinbarung von Stun<strong>de</strong>nsätzen ist von folgen<strong>de</strong>n Orientierungswerten<br />

auszugehen:<br />

Auftragnehmer 42 bis 90 €<br />

Mitarbeiter 40 bis 66 €<br />

Zeichner/sonstige MA 34 bis 48 €<br />

Das Honorar ist in <strong>de</strong>r Regel als Pauschalhonorar zu vereinbaren.<br />

Die in Abhängigkeit von <strong>de</strong>n voraussichtlich honorarfähigen Herstellungskosten<br />

abgestuften Deckungssummen dienen als Anhalt für die Vereinbarung<br />

im Regelfall.<br />

Ein höherer Versicherungsschutz soll vereinbart wer<strong>de</strong>n, wenn es die<br />

Umstän<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Einzelfalles erfor<strong>de</strong>rn. Dies gilt in Abstimmung mit <strong>de</strong>m<br />

BMVBS auch für Maßnahmen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s. In diesem Fall besteht die<br />

Möglichkeit, <strong>de</strong>n Abschluss einer Objektversicherung o<strong>de</strong>r einer<br />

Zusatz<strong>de</strong>ckung durch eine hinzutreten<strong>de</strong> Berufshaftpflicht<br />

/Exze<strong>de</strong>ntenversicherung zu for<strong>de</strong>rn.<br />

Aufgrund Nr. 7.1.5 Satz 4 KorruR vom 13.04.2004 sind alle privaten<br />

Leistungserbringer nach <strong>de</strong>m Verpflichtungsgesetz zu verpflichten. Hierfür<br />

ist <strong>de</strong>m Vertrag schon im Entwurf die Verpflichtungserklärung (VI.11 VHF)<br />

beizufügen und als Anlage zum Vertrag zu nehmen.<br />

© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 9 von 9

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