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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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VII.11.0<br />

1.1.5 <strong>de</strong>s Vertragsmusters zuzuordnen. Zu <strong>de</strong>n Übertragungsnetzen zur<br />

Übermittlung von Daten, Sprache, Text und Bild gehören auch die<br />

erfor<strong>de</strong>rlichen passiven und aktiven Netzbetriebseinrichtungen.<br />

Vertragsabschluss<br />

Allgemein<br />

Kostenverpflichtungen für Planungsleistungen dürfen nur insoweit<br />

eingegangen wer<strong>de</strong>n, wie dies zur Aufstellung <strong>de</strong>r Haushaltsunterlage-Bau /<br />

Entwurfsunterlage - Bau - nach Maßgabe RLBau / RBBau notwendig ist.<br />

Wenn dazu freiberuflich tätige Ingenieure eingeschaltet wer<strong>de</strong>n, ist das<br />

Vertragsmuster Technische Ausrüstung zu verwen<strong>de</strong>n. Dem freiberuflich<br />

Tätigen sind mit <strong>de</strong>m Vertragsentwurf eine Ausfertigung <strong>de</strong>r Allgemeinen<br />

Vertragsbestimmungen (AVB, VI.1 VHF) sowie die Vertragsunterlagen gemäß<br />

Anlagenverzeichnis mit einer vorläufigen Ermittlung <strong>de</strong>r Vergütung,<br />

zuzuleiten.<br />

Die AVB dürfen nicht geän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />

Leistungen für die HU-<br />

Bau, EW-Bau und<br />

weiterer Leistungen<br />

(§§ 3.2 bis 3.6)<br />

Im Vertrag sind nur die Leistungen aufzuführen, <strong>de</strong>ren Übertragung an <strong>de</strong>n<br />

Auftragnehmer vorgesehen ist. Dem Auftragnehmer sollen zunächst nur die<br />

Leistungen nach 3.2 <strong>de</strong>s Vertragsmusters übertragen wer<strong>de</strong>n. Soweit im<br />

Ausnahmefall Leistungen nach 3.3 o<strong>de</strong>r Teile davon mit beauftragt wer<strong>de</strong>n<br />

sollen, ist dies im Vergabevermerk beson<strong>de</strong>rs zu begrün<strong>de</strong>n. Die weiteren<br />

Leistungen wer<strong>de</strong>n - je nach Bedarf einzeln o<strong>de</strong>r zusammengefasst - durch<br />

ein Schreiben übertragen, in <strong>de</strong>m auch das im Vertrag bereits festgelegte<br />

Honorar zu erwähnen ist. Als Frist, in <strong>de</strong>r weitere Leistungen übertragen<br />

wer<strong>de</strong>n, sollen in 3.1 "24 Monate" eingesetzt wer<strong>de</strong>n.<br />

Bund:<br />

Sofern bereits (Teil)-Leistungen nach § 53 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 HOAI<br />

(Vorplanung) mit <strong>de</strong>r ES - Bau - erbracht wur<strong>de</strong>n, ist dies bei <strong>de</strong>r<br />

Honorarermittlung zu Ziff. 3.2.1 zu berücksichtigen.<br />

Art und Umfang von beson<strong>de</strong>ren Leistungen zur HU- / EW-Bau<br />

(Wirtschaftlichkeitsnachweis, Betriebskostenberechnung) sind bei Bedarf<br />

geson<strong>de</strong>rt zu vereinbaren und zu dokumentieren.<br />

Unterlagen<br />

(§ 3.7.1)<br />

Einzelleistungen<br />

Vergütung<br />

Allgemein<br />

In <strong>de</strong>n Anhängen <strong>de</strong>s Pflichtenheftes (Anlage VI.4) müssen grundsätzlich<br />

vor Vertragsabschluss die Auftraggebervorgaben zum Datenaustauschbogen<br />

sowie die projekt- und nutzerspezifischen Details im Objektkatalog<br />

maßnahmen- und nutzerbezogen festgelegt wer<strong>de</strong>n.<br />

Dabei sind die unterschiedlichen Vorgaben von RLBau / RBBau zu<br />

beachten, insbeson<strong>de</strong>re bereits für die Baubestandsunterlagen nach F 1.3<br />

RLBau / H 2 RBBau, die auf die Ausführungsunterlage aufbauen.<br />

Das Vertragsmuster kann auch angewen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, wenn <strong>de</strong>r freiberuflich<br />

Tätige ausschließlich mit einzelnen Leistungsphasen o<strong>de</strong>r Teilen davon<br />

beauftragt wer<strong>de</strong>n soll. In diesem Fall ist das Honorar nach §§ 8, 9 HOAI zu<br />

berechnen<br />

Die Kosten <strong>de</strong>r nichtöffentlichen Erschließung und <strong>de</strong>r Außenanlagen sind<br />

anrechenbar, wenn sie <strong>de</strong>r Auftragnehmer plant o<strong>de</strong>r ihre Ausführung<br />

überwacht. Trifft dies zu, sind sie einer <strong>de</strong>r jeweiligen Anlagengruppen nach<br />

§ 51 HOAI zuzuordnen.<br />

Für die mit diesen Anlagen ggfs in Zusammenhang stehen<strong>de</strong>n Erdarbeiten<br />

und Ingenieurbauwerke ist ein eigener Vertrag abzuschließen.<br />

Soweit Anlagen einer Anlagengruppe verschie<strong>de</strong>nen Honorarzonen<br />

zugeordnet wer<strong>de</strong>n, ist nach § 54 Abs. 3 HOAI zu verfahren. Hierfür können<br />

die in diesen Hinweisen enthaltenen Berechnungsmuster <strong>de</strong>s BMVBS<br />

verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Wer<strong>de</strong>n Än<strong>de</strong>rungen erfor<strong>de</strong>rlich, die zu Mehrarbeiten<br />

<strong>de</strong>s Ingenieurs bei <strong>de</strong>n Leistungen nach 3.2 führen, ist über <strong>de</strong>ren<br />

angemessene Honorierung eine zusätzliche Vereinbarung zu treffen.<br />

© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 2 von 9

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