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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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Auftragsnummer:<br />

VII.11<br />

rechnung nach 3.2.2.2<br />

Ausführungsplanung<br />

nach 3.3,<br />

3.3 + Ausführungszeichnungen<br />

+<br />

Schlitzpläne nach<br />

3.3.1<br />

3.3 + Ausführungszeichnungen<br />

nach<br />

3.3.2<br />

3.3 + Schlitzpläne<br />

nach<br />

3.3.3<br />

3.3 + Prüfen <strong>de</strong>r Ausführungszeichnungen<br />

und Schlitzpläne nach<br />

3.3.4<br />

3.3 + 3.3.3 + Prüfen<br />

<strong>de</strong>r Ausführungszeichnungen<br />

nach<br />

3.3.5<br />

3.3 + 3.3.2 + Prüfen<br />

<strong>de</strong>r Schlitzpläne nach<br />

3.3.6<br />

Vorbereitung <strong>de</strong>r Vergabe<br />

nach 3.4.1<br />

Mitwirken bei <strong>de</strong>r Vergabe<br />

nach 3.4.2<br />

Objekt-<br />

/Bauüberwachung<br />

nach 3.5<br />

Beson<strong>de</strong>re Leistungen für Gaststreitkräfte *<br />

nach § 3.6.4.1<br />

6.5<br />

Als Honorarsatz wird <strong>de</strong>r Min<strong>de</strong>stsatz <strong>de</strong>r Honorartafel nach § 54 HOAI vereinbart.<br />

Zusätzlich wird vereinbart: *<br />

v.H. <strong>de</strong>r Differenz zum Höchstsatz für Gebäu<strong>de</strong> / Ingenieurbauwerke *<br />

v.H. <strong>de</strong>r Differenz zum Höchstsatz für Gebäu<strong>de</strong> / Ingenieurbauwerke *<br />

6.6 Nichtöffentliche Erschließung/Aussenanlagen<br />

Wer<strong>de</strong>n Anlagen <strong>de</strong>r nichtöffentlichen Erschließung und / o<strong>de</strong>r Anlagen von Außenanlagen für die<br />

Versorgung mit Fernwärme, Fernkälte, Kühlwasser und elektrischem Strom vom Auftragnehmer<br />

geplant und die Ausführung überwacht, wer<strong>de</strong>n diese auf <strong>de</strong>r Grundlage zusammengefasster anrechenbarer<br />

Kosten <strong>de</strong>r jeweiligen Anlagengruppe vergütet.<br />

6.7 Verlängert sich die Bauzeit durch Umstän<strong>de</strong>, die <strong>de</strong>r Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, wesentlich,<br />

so ist für die nachweislich erfor<strong>de</strong>rlichen Mehraufwendungen eine zusätzliche Vergütung zu<br />

vereinbaren. Eine Überschreitung bis zu 20 v.H. <strong>de</strong>s festgelegten Zeitraumes, min<strong>de</strong>stens drei<br />

Monate, maximal jedoch 6 Monate, ist durch das Honorar abgegolten. *<br />

6.8 Vergütung für Beson<strong>de</strong>re / Zusätzliche Leistungen<br />

Das Honorar für die Leistungen im Vollzug <strong>de</strong>r Energieeinsparverordnung – EnEV wird entsprechend<br />

<strong>de</strong>m Arbeitsaufwand einschließlich eventueller Nebenkosten wie folgt frei vereinbart:<br />

© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> Seite 13 von 18

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