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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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Auftragsnummer:<br />

VII.11<br />

3.5.2 Eingehen<strong>de</strong> Rechnungen sind unverzüglich auf ihre Prüffähigkeit zu prüfen und wenn prüffähig,<br />

gemäß Anlage VI.3 (Prüfung, Feststellungsbescheinigungen) fachtechnisch und rechnerisch zu<br />

prüfen und mit <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n Feststellungsvermerken festzustellen.<br />

Bei <strong>de</strong>r Behandlung <strong>de</strong>r Rechnungen und <strong>de</strong>r diese begrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Unterlagen sind die Maßgaben<br />

<strong>de</strong>r RLBau / RBBau zu beachten.<br />

Der Auftragnehmer hat bei <strong>de</strong>r Vorlage von Rechnungen <strong>de</strong>r ausführen<strong>de</strong>n Unternehmen beim<br />

Auftraggeber folgen<strong>de</strong> Fristen einzuhalten:<br />

Abschlagsrechnungen:<br />

Teil-/ Schlussrechnungen<br />

3.5.3 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, an <strong>de</strong>r Baustelle von Beginn <strong>de</strong>r Arbeiten an bis zur Fertigstellung<br />

<strong>de</strong>s Bauwerks / <strong>de</strong>r baulichen Anlage ein Baubüro ausreichend zu besetzen. Die Räume<br />

für dieses Baubüro wer<strong>de</strong>n vom Auftraggeber kostenlos zur Verfügung gestellt, einschließlich<br />

<strong>de</strong>r Möblierung, Beleuchtung und Beheizung. *<br />

Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, an <strong>de</strong>r Baustelle ein Baubüro zu unterhalten. Er hat<br />

ausreichend Kontrollen vorzunehmen, <strong>de</strong>ren Häufigkeit sich nach ihrer Notwendigkeit und nach<br />

<strong>de</strong>m Fortgang <strong>de</strong>r Arbeiten richtet.*<br />

Der Auftragnehmer hat seine Überwachungstätigkeit so auszuüben, dass die Bauleistungen von<br />

<strong>de</strong>n Bauunternehmen mangelfrei vertragsgerecht ausgeführt wer<strong>de</strong>n. Insbeson<strong>de</strong>re sind scha<strong>de</strong>nsgeneigte<br />

Bauleistungen und solche Arbeiten, <strong>de</strong>ren Ergebnisse durch die nachfolgen<strong>de</strong><br />

Bautätigkeit nicht mehr zugänglich sind, durch Augenschein sorgfältig zu kontrollieren.<br />

3.5.4 Die mit <strong>de</strong>m Überwachen <strong>de</strong>r Bauausführung Beauftragten müssen grundsätzlich über eine abgeschlossene<br />

Fachausbildung (Dipl.-Ing. TH/FH, Bachelor/Master) und eine angemessene Baustellenpraxis<br />

- in <strong>de</strong>r Regel von min<strong>de</strong>stens drei Jahren - verfügen. Der örtliche Vertreter <strong>de</strong>s<br />

Auftragnehmers auf <strong>de</strong>r Baustelle ist <strong>de</strong>m Auftraggeber vor Übertragung <strong>de</strong>r Leistungen schriftlich<br />

zu benennen; er ist berechtigt, die nach 3.5.2 auszustellen<strong>de</strong>n Bescheinigungen für <strong>de</strong>n<br />

Auftragnehmer zu vollziehen.<br />

Bestellen und Wechsel <strong>de</strong>s örtlichen Vertreters <strong>de</strong>s Auftragnehmers bedürfen <strong>de</strong>s schriftlichen<br />

Einvernehmens <strong>de</strong>r Vertragspartner.<br />

3.5.5 Der mit <strong>de</strong>r örtlichen Bauüberwachung Beauftragte hat zum Nachweis aller Leistungen - ausgenommen<br />

solcher, die durch fachlich Beteiligte überwacht wer<strong>de</strong>n - die Ausführungszeichnungen<br />

<strong>de</strong>r tatsächlichen Ausführung entsprechend während <strong>de</strong>r Bauzeit zu ergänzen bzw. ihre Ergänzung<br />

zu veranlassen.<br />

3.5.6 Ergänzen<strong>de</strong> Vereinbarungen*<br />

3.6 Beson<strong>de</strong>re / Zusätzliche Leistungen<br />

3.6.1 Leistungen zu Wärmeschutz und Energieeinsparung *<br />

3.6.1.1 zu <strong>de</strong>n Leistungen nach 3.2 *<br />

Untersuchen verschie<strong>de</strong>ner Lösungsmöglichkeiten mit überschlägiger Berechnung für <strong>de</strong>n Wärmeschutz<br />

und die Energieeinsparung gemäß <strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Energieeinsparverordnung<br />

(EnEV) unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Beiträge von an<strong>de</strong>ren an <strong>de</strong>r Planung Beteiligten. *<br />

Erstellen <strong>de</strong>r prüfbaren Berechnungen mit grafischer Darstellung <strong>de</strong>r Systemgrenze und <strong>de</strong>r<br />

Berechnungsgrundlagen zur Ermittlung <strong>de</strong>s Jahres-Primärenergiebedarfs bzw. <strong>de</strong>s spezifischen<br />

Transmissionswärmeverlustes nach <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r EnEV festgelegten Nachweisverfahren, unter<br />

Berücksichtigung <strong>de</strong>r Beiträge von an<strong>de</strong>ren an <strong>de</strong>r Planung Beteiligten. *<br />

Erstellung <strong>de</strong>s Energieausweises gem. Abschnitt 5 EnEV auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>s berechneten<br />

© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> Seite 8 von 18

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