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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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Auftragsnummer:<br />

VII.11<br />

2.2.2 Für die weitere Bearbeitung (3.3 - 3.6):<br />

Die baufachlich genehmigte und haushaltsmäßig anerkannte Haushaltsunterlage Bau *<br />

Die mit <strong>de</strong>r Einverständniserklärung <strong>de</strong>s Bedarfsträgers versehene Entwurfsunterlage - Bau<br />

(Anlage) *<br />

2.2.3 Hinsichtlich <strong>de</strong>r Einhaltung <strong>de</strong>r Kostenobergrenze wird ausdrücklich auf § 1 Nr. 1.6 AVB hingewiesen.<br />

Darüber hinaus hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer, im Rahmen <strong>de</strong>r vorgegebenen Qualitäts- und<br />

Terminziele sowie <strong>de</strong>s vom Auftraggeber gebilligten Planungskonzepts, alle Möglichkeiten zur<br />

Einsparung von Kosten für Bau und Betrieb <strong>de</strong>s Objektes auszuschöpfen.<br />

Abweichungen von 2.2.1 und 2.2.2 bedürfen <strong>de</strong>r vorherigen schriftlichen Zustimmung <strong>de</strong>s Auftraggebers.<br />

2.3 Der Auftragnehmer hat über § 1 AVB hinaus folgen<strong>de</strong> technische und sonstige Vorschriften und<br />

Regelwerke zu beachten:<br />

„Umweltrichtlinien Öffentliches Auftragwesen“ <strong>de</strong>r Bayerischen Staatsregierung<br />

2.4 Die Baumaßnahme ist<br />

ein verfahrensfreies Bauvorhaben nach Art. 57 BayBO. *<br />

genehmigungsfrei nach Art. 58 BayBO. *<br />

Die Baumaßnahme unterliegt<br />

<strong>de</strong>m Vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach Art. 59 BayBO. *<br />

<strong>de</strong>m Genehmigungsverfahren nach Art. 60 BayBO. *<br />

<strong>de</strong>m Zustimmungsverfahren nach Art. 73 (1) BayBO. *<br />

<strong>de</strong>m Kenntnisgabeverfahren nach Art. 73 (4) BayBO. *<br />

3.1 Auftragsumfang<br />

§ 3<br />

Leistungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers<br />

Der Auftraggeber überträgt <strong>de</strong>m Auftragnehmer die Leistungen nach 3.2.<br />

Er beabsichtigt, <strong>de</strong>m Auftragnehmer bei Fortsetzung <strong>de</strong>r Planung und Ausführung <strong>de</strong>r Baumaßnahme<br />

weitere Leistungen nach 3.3 bis 3.6 - einzeln o<strong>de</strong>r im Ganzen - zu übertragen.<br />

Wesentliche Voraussetzungen ist/sind *<br />

dass die Haushaltsunterlage-Bau genehmigt ist und entsprechen<strong>de</strong> Mittel für die Baumaßnahme<br />

bereit stehen.*<br />

die Einhaltung <strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>r ES-Bau - vorgegebenen Kostenobergrenze und die Einverständniserklärung<br />

<strong>de</strong>s Bedarfsträgers zur EW - Bau -. *<br />

Die Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung.<br />

Der Auftragnehmer ist verpflichtet diese weiteren Leistungen zu erbringen, wenn ihm vom Auftraggeber<br />

innerhalb von 24 Monaten nach Erfüllung <strong>de</strong>r Leistungen <strong>de</strong>r vorangegangenen Beauftragungsstufe<br />

zumin<strong>de</strong>st die Leistungen <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n Stufe übertragen wer<strong>de</strong>n.<br />

Der Auftraggeber behält sich vor, die Übertragung weiterer Leistungen auf einzelne Abschnitte<br />

<strong>de</strong>r Baumaßnahme zu beschränken.<br />

Ein Rechtsanspruch auf Übertragung <strong>de</strong>r Leistungen nach 3.3 bis 3.6 besteht nicht.<br />

Aus <strong>de</strong>r stufenweisen Beauftragung kann <strong>de</strong>r Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars<br />

ableiten.<br />

© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> Seite 5 von 18

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