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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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Auftragsnummer:<br />

VII.11<br />

1.1.8 Gebäu<strong>de</strong>automation<br />

(genaue Bezeichnung <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong> / Ingenieurbauwerke)<br />

Bund:<br />

1.1.9 * Sonstige Technik<br />

(genaue Bezeichnung <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong> / Ingenieurbauwerke)<br />

§ 2<br />

Grundlagen <strong>de</strong>s Vertrages<br />

2.1 Die Allgemeinen Vertragsbestimmungen - AVB - (Anlage) sind Bestandteil dieses Vertrages.<br />

2.2 Der Auftragnehmer hat seinen Leistungen zu Grun<strong>de</strong> zu legen bzw. folgen<strong>de</strong> Aufgaben zu erfüllen:<br />

2.2.1 Für das Aufstellen <strong>de</strong>r Haushalts-/Entwurfsunterlage - Bau - (3.2):<br />

<strong>de</strong>n genehmigten Bauantrag vom (Anlage) *<br />

die baufachlich genehmigte und haushaltsmäßig anerkannte Entscheidungsunterlage - Bau –<br />

vom (Anlage) *<br />

Die Baukosten für die Baumaßnahme (gemäß Formblatt ABG 3) * dürfen <strong>de</strong>n Betrag von<br />

€ nicht überschreiten (Kostenobergrenze). Diese Kosten umfassen die Kostengruppe 400 nach<br />

DIN 276-1: 2008-12.<br />

Davon entfallen auf die *<br />

Kostengruppe 410: € *<br />

Kostengruppe : € *<br />

Der Auftragnehmer hat seine Leistungen so zu erbringen, dass diese Kostenobergrenze eingehalten<br />

wird.<br />

Unabhängig von <strong>de</strong>r Beachtung <strong>de</strong>r Kostenobergrenze hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer alle Möglichkeiten<br />

zur Einsparung von Kosten für Bau und Betrieb <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s unter Beachtung <strong>de</strong>r vorgegebenen<br />

Quantitäts-, Qualitäts- und Terminziele unter Wahrung <strong>de</strong>s vom Auftraggeber gebilligten<br />

Planungskonzeptes auszuschöpfen. Er hat dabei die Grundsätze <strong>de</strong>r Wirtschaftlichkeit und<br />

Sparsamkeit sowohl beim Bau als auch beim Betrieb <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s einzeln wie im Zusammenhang<br />

zu beachten.<br />

Die Planung muss Betriebsabläufe funktionell optimieren und ermöglichen, die künftigen Betriebs-<br />

und Unterhaltungskosten <strong>de</strong>s Objektes in Abhängigkeit von <strong>de</strong>n funktionalen Nutzungszielen<br />

gering zu halten.<br />

Baukosten dürfen nicht mit <strong>de</strong>r Folge eingespart wer<strong>de</strong>n, dass die absehbaren Betriebs-,<br />

Verbrauchs- o<strong>de</strong>r Instandhaltungskosten so steigen, dass die Einsparungen dadurch ausgeglichen<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Alle Kostenermittlungen sind auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r DIN 276-1:2008-12 zu erstellen.<br />

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Kostenkontrolle durch Umglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Kostengruppen<br />

nach DIN 276-1: 2008-12 in vergabeorientierte Kostenkontrolleinheiten (KKE), sowie Rückkopplung<br />

von vergabeorientierten Kostenkontrolleinheiten zu Kostengruppen, auf <strong>de</strong>r Basis <strong>de</strong>r Muster<br />

16-18 <strong>de</strong>r RBBau o<strong>de</strong>r gleichwertiger Instrumente/Formulare durchzuführen und kontinuierlich<br />

fortzuschreiben.<br />

Folgen<strong>de</strong> weitere For<strong>de</strong>rungen und Anregungen <strong>de</strong>s Auftraggebers:*<br />

Ergänzen<strong>de</strong> Vereinbarungen für Baumaßnahmen <strong>de</strong>r US-Streitkräfte (Anlage) *<br />

(Anlage) *<br />

© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> Seite 4 von 18

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