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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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II.1<br />

Leitfa<strong>de</strong>n zur Vergabe unterhalb <strong>de</strong>s Schwellenwertes<br />

Bei <strong>de</strong>r Vergabe sowohl von nicht ein<strong>de</strong>utig als auch ein<strong>de</strong>utig und erschöpfend beschreibbaren<br />

Leistungen, <strong>de</strong>ren geschätzter Auftragswert ohne Mehrwertsteuer <strong>de</strong>n in § 2 VgV (ggfs. geän<strong>de</strong>rt<br />

durch Verordnung <strong>de</strong>r EU-Kommission) genannten Wert (Schwellenwert) nicht erreicht, ist we<strong>de</strong>r VOL<br />

noch VOF Grundlage. Es gilt ausschließlich das Haushaltsrecht.<br />

Es ist kein formelles Vergabeverfahren vorgeschrieben, in erster Linie sind die Grundsätze <strong>de</strong>r<br />

Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit maßgebend.<br />

Im Anwendungsbereich <strong>de</strong>s VHF sind für solche Vergaben<br />

§ 2 Grundsätze<br />

§ 4 Teilnehmer am Vergabeverfahren<br />

§ 5 Nachweis <strong>de</strong>r Eignung<br />

§ 11 Angebotsabgabe, Auftragserteilung<br />

<strong>de</strong>r VOF sinngemäß anzuwen<strong>de</strong>n.<br />

Für nicht ein<strong>de</strong>utig und erschöpfend beschreibbare freiberufliche Dienstleistungen sind die zur<br />

Verfügung stehen<strong>de</strong>n Vertragsmuster und AVB anzuwen<strong>de</strong>n. Dabei ist I.2.A 2 VHF zu beachten.<br />

Die Aufträge für freiberufliche Dienstleistungen sind im Wege einer Freihändigen Vergabe nach<br />

leistungsbezogenem Wettbewerb an <strong>de</strong>n Bewerber zu vergeben, <strong>de</strong>r im Hinblick auf die gestellte<br />

Aufgabe die bestmögliche Leistung erwarten lässt (§ 11 Abs. 6 VOF).<br />

Daher soll eine Leistungsanfrage bei mehreren (min<strong>de</strong>stens drei) Bewerbern erfolgen.<br />

Sofern für freiberufliche Dienstleistungen nur ein begrenzter Kreis geeigneter Bewerber zur Verfügung<br />

steht, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Vergabestelle hinreichend bekannt ist und soweit für die Gesamtmaßnahme keine<br />

speziellen Regelungen (z. B. För<strong>de</strong>rverfahren, EU-kofinanzierten Vorhaben u. ä.) bestehen, kann für<br />

Aufträge,<br />

- <strong>de</strong>ren Leistungen <strong>de</strong>n Leistungsbil<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r HOAI entsprechen,<br />

- für die keine wesentlichen zusätzlichen Leistungen erfor<strong>de</strong>rlich wer<strong>de</strong>n<br />

- für die die Min<strong>de</strong>stsätze <strong>de</strong>r zutreffen<strong>de</strong>n Honorarzone nicht überschritten wer<strong>de</strong>n<br />

eine freihändige Vergabe nach Verhandlung mit nur einem Bewerber erfolgen.<br />

Bei Sachverständigenleistungen und Prüfingenieurleistungen genügt die Verhandlung mit einem<br />

Bewerber, wenn das Honorar nach einschlägigen Gebührenordnungen festgelegt ist.<br />

Alle Vergaben müssen gestreut wer<strong>de</strong>n, sofern mehrere potentielle Auftragnehmer zur<br />

Verfügung stehen.<br />

Je<strong>de</strong>s Vergabeverfahren ist analog § 12 VOF mit Muster nach III.3 VHF fortlaufend (III.2 Nr. 7<br />

VHF) zu dokumentieren.<br />

Bei allen Vergaben unter <strong>de</strong>m Schwellenwert ist neben <strong>de</strong>n Min<strong>de</strong>stinhalten nach III.3 VHF<br />

zusätzlich zu dokumentieren, welcher potentielle Bewerberkreis zur Verfügung steht und nach<br />

welchen Gesichtpunkten <strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r die Bewerber daraus ausgewählt wur<strong>de</strong>n.<br />

Außer<strong>de</strong>m ist zu dokumentieren, wie die Vorgabe zur Streuung <strong>de</strong>r Vergabe umgesetzt wur<strong>de</strong>.<br />

© VHF Bayern – Stand November 2010

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