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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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§ 16<br />

Haftpflichtversicherung<br />

VII.10.1<br />

16.1 Der Auftragnehmer muss eine Berufshaftpflichtversicherung während <strong>de</strong>r gesamten<br />

Vertragszeit unterhalten und nachweisen. Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines<br />

Scha<strong>de</strong>ns aus <strong>de</strong>m Vertrag Versicherungsschutz in Höhe <strong>de</strong>r im Vertrag genannten<br />

Deckungssummen besteht.<br />

16.2 Der Auftragnehmer hat vor <strong>de</strong>m Nachweis <strong>de</strong>s Versicherungsschutzes keinen Anspruch auf<br />

Leistungen <strong>de</strong>s Auftraggebers. Der Auftraggeber kann Zahlungen vom Nachweis <strong>de</strong>s<br />

Fortbestehens <strong>de</strong>s Versicherungsschutzes abhängig machen.<br />

16.3 Der Auftragnehmer ist zur unverzüglichen schriftlichen Anzeige verpflichtet, wenn und soweit<br />

Deckung in <strong>de</strong>r vereinbarten Höhe nicht mehr besteht. Er ist in diesem Fall verpflichtet,<br />

unverzüglich durch Abschluss eines neuen Versicherungsvertrages Deckung in <strong>de</strong>r<br />

vereinbarten Höhe für die gesamte Vertragszeit nachzuholen, zu gewährleisten und<br />

nachzuweisen.<br />

§ 17<br />

Erfüllungsort, Streitigkeiten, Gerichtsstand<br />

17.1 Erfüllungsort für die Leistungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen<br />

dort zu erbringen sind, im Übrigen <strong>de</strong>r Sitz <strong>de</strong>s Auftraggebers.<br />

17.2 Bei Streitigkeiten aus <strong>de</strong>m Vertrag soll <strong>de</strong>r Auftragnehmer zunächst die Fachaufsicht führen<strong>de</strong><br />

Stelle <strong>de</strong>s Auftraggebers anrufen. Streitigkeiten berechtigen <strong>de</strong>n Auftragnehmer nicht, die<br />

Arbeiten einzustellen.<br />

17.3 Soweit die Voraussetzungen gemäß § 38 <strong>de</strong>r Zivilprozessordnung (ZPO) vorliegen, richtet<br />

sich <strong>de</strong>r Gerichtsstand für Streitigkeiten nach <strong>de</strong>m Sitz <strong>de</strong>r für die Prozessvertretung <strong>de</strong>s<br />

Auftraggebers zuständigen Stelle.<br />

§ 18<br />

Arbeitsgemeinschaft<br />

18.1 Sofern eine Arbeitsgemeinschaft Auftragnehmer ist, übernimmt das mit <strong>de</strong>r Vertretung<br />

beauftragte, im Vertrag genannte Mitglied die Fe<strong>de</strong>rführung.<br />

Es vertritt alle Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Arbeitsgemeinschaft <strong>de</strong>m Auftraggeber gegenüber.<br />

Beschränkungen seiner Vertretungsbefugnis, die sich aus <strong>de</strong>m Arbeitsgemeinschaftsvertrag<br />

ergeben, sind gegenüber <strong>de</strong>m Auftraggeber unwirksam.<br />

18.2 Für die Erfüllung <strong>de</strong>r vertraglichen Verpflichtungen haftet je<strong>de</strong>s Mitglied <strong>de</strong>r<br />

Arbeitsgemeinschaft auch nach <strong>de</strong>ren Auflösung gesamtschuldnerisch.<br />

18.3 Die Zahlungen wer<strong>de</strong>n mit befreien<strong>de</strong>r Wirkung für <strong>de</strong>n Auftraggeber ausschließlich an <strong>de</strong>n im<br />

Vertrag genannten Vertreter <strong>de</strong>r Arbeitsgemeinschaft o<strong>de</strong>r nach <strong>de</strong>ssen schriftlicher Weisung<br />

geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung <strong>de</strong>r Arbeitsgemeinschaft.<br />

§ 19<br />

Anwendbares Recht, Schriftform, Sprache<br />

19.1 Es gilt das Recht <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland.<br />

19.2 Än<strong>de</strong>rungen und Ergänzungen <strong>de</strong>s Vertrages bedürfen <strong>de</strong>r Schriftform.<br />

19.3 Für die Durchführung <strong>de</strong>s Vertrags gilt ausschließlich die <strong>de</strong>utsche Sprache. .<br />

© VHF Bayern – Stand Dezember 2010 10

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