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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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VII.10.1<br />

13.5 Die Kündigung <strong>de</strong>s Vertrages kann auf einen in sich abgeschlossenen Teil <strong>de</strong>r vertraglichen<br />

Leistung beschränkt wer<strong>de</strong>n. Das gilt auch für innerhalb <strong>de</strong>r einzelnen beauftragten<br />

Leistungsstufe zu erbringen<strong>de</strong> Einzelleistungen.<br />

Nach Kündigung <strong>de</strong>s Vertrages o<strong>de</strong>r eines Teils davon ist <strong>de</strong>r Auftraggeber berechtigt, die<br />

bisher erbrachten Leistungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers für die im Vertrag genannte Baumaßnahme<br />

zu nutzen und zu än<strong>de</strong>rn.<br />

Entstehen <strong>de</strong>m Auftraggeber durch die Kündigung nach 13.3 o<strong>de</strong>r 13.4 zusätzliche Kosten<br />

o<strong>de</strong>r Aufwendungen, z.B. durch Verzögerung <strong>de</strong>r Projektrealisierung o<strong>de</strong>r Weiterbeauftragung<br />

an einen Dritten, gehen sie zu Lasten <strong>de</strong>s Auftragnehmers.<br />

13.6 Die Fristsetzung mit Kündigungsandrohung sowie die Kündigung sind schriftlich zu erklären.<br />

Bei Kündigung nach Nr. 13.3 o<strong>de</strong>r 13.4 sind die Kündigungsgrün<strong>de</strong> in kurzer,<br />

nachvollziehbarer Weise im Kündigungsschreiben darzulegen.<br />

13.7 Der Auftragnehmer kann die Feststellung und Abnahme seiner bis zur Kündigung erbrachten<br />

Leistungen alsbald nach <strong>de</strong>r Kündigung verlangen; er hat danach unverzüglich eine prüffähige<br />

Rechnung über seine ausgeführten Leistungen vorzulegen.<br />

13.9 Die Ansprüche <strong>de</strong>r Vertragsparteien aus §§ 4, 5, 6, 14, 15, 16 und 18 AVB bleiben unberührt.<br />

§ 14<br />

Kündigung durch <strong>de</strong>n Auftragnehmer<br />

14.1 Bei stufenweiser Beauftragung kann <strong>de</strong>r Auftragnehmer <strong>de</strong>n Vertrag innerhalb einer Frist von<br />

einem Monat kündigen, wenn <strong>de</strong>r Auftraggeber die Leistungen für die jeweils folgen<strong>de</strong> Stufe<br />

erst nach Ablauf von 24 Monaten nach Erfüllung <strong>de</strong>r Leistungen <strong>de</strong>r vorangegangenen Stufe<br />

beauftragt. Hieraus erwachsen keiner Vertragspartei Scha<strong>de</strong>nsersatz-, Entschädigungs- o<strong>de</strong>r<br />

Vergütungsansprüche; die Ansprüche aus <strong>de</strong>n bis dahin erbrachten Leistungen bleiben<br />

unberührt.<br />

14.2 Im Übrigen kann <strong>de</strong>r Auftragnehmer <strong>de</strong>n Vertrag nur kündigen, wenn <strong>de</strong>r Auftraggeber<br />

- eine ihm obliegen<strong>de</strong> Handlung unterlässt und dadurch <strong>de</strong>n Auftragnehmer außerstan<strong>de</strong><br />

setzt, die Leistung auszuführen (Annahmeverzug nach §§ 293 ff BGB),<br />

- eine fällige Zahlung nicht leistet o<strong>de</strong>r sonst in Schuldnerverzug gerät.<br />

14.2.1 Die Kündigung ist erst zulässig, wenn eine vom Auftragnehmer gesetzte angemessene Frist<br />

zur Nacherfüllung erfolglos verstrichen ist und in <strong>de</strong>r Fristsetzung mit Auffor<strong>de</strong>rung zur<br />

Nacherfüllung erklärt wor<strong>de</strong>n ist, dass <strong>de</strong>r Vertrag nach fruchtlosem Verlauf gekündigt wer<strong>de</strong>.<br />

14.2.2 Die Fristsetzung mit Kündigungsandrohung sowie die Kündigung sind schriftlich zu erklären.<br />

Die Kündigungsgrün<strong>de</strong> sind in kurzer, nachvollziehbarer Weise im Kündigungsschreiben<br />

darzulegen; enthält die Kündigung keine Kündigungsgrün<strong>de</strong>, ist die Kündigung unwirksam.<br />

14.2.3 Die bis zur Kündigung erbrachten vertraglichen Leistungen sind nach <strong>de</strong>n vertraglich<br />

vereinbarten Vergütungsregelungen abzurechnen. Etwaige weitergehen<strong>de</strong> Ansprüche <strong>de</strong>s<br />

Auftragnehmers bleiben unberührt.<br />

Für die ersparten Aufwendungen für die nicht erbrachten, vertraglichen Leistungen gilt § 13.2,<br />

2. Absatz AVB entsprechend.<br />

14.3 Die Ansprüche <strong>de</strong>r Vertragsparteien aus §§ 4, 5, 6, 13, 15, 16 und 18 AVB bleiben unberührt.<br />

§ 15<br />

Haftung und Verjährung<br />

15.1 Die Rechte <strong>de</strong>s Auftraggebers aus Pflichtverletzungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers wie Mängel- und<br />

Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche richten sich nach <strong>de</strong>n gesetzlichen Vorschriften.<br />

15.2 Die Verjährungsfrist von fünf Jahren für die Ansprüche <strong>de</strong>s Auftraggebers beginnt mit<br />

Abnahme <strong>de</strong>r Leistungen gemäß § 9 AVB.<br />

© VHF Bayern – Stand Dezember 2010 9

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