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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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sachverständigen Dritten zur Leistungsbewertung, zu tragen.<br />

VII.10.1<br />

10.3.2 Mit <strong>de</strong>r Unterzeichnung von Stun<strong>de</strong>nzetteln erkennt <strong>de</strong>r Auftraggeber die Leistungen nach Art<br />

und Umfang <strong>de</strong>r aufgelisteten Stun<strong>de</strong>n an. Die Prüfung <strong>de</strong>s Vergütungsanspruchs <strong>de</strong>m Grund<br />

und Höhe nach bleibt davon unberührt.<br />

10.4 Für die Erteilung von Auskünften über eigene Leistungen im Zuge <strong>de</strong>r Rechnungsprüfung<br />

erhält <strong>de</strong>r Auftragnehmer keine zusätzliche Vergütung.<br />

10.5 Nachfor<strong>de</strong>rungen nach erteilter (Teil-)Schlussrechnung sind ausgeschlossen, es sei <strong>de</strong>nn, <strong>de</strong>r<br />

Auftraggeber durfte aufgrund beson<strong>de</strong>rer Umstän<strong>de</strong> nicht davon ausgehen, dass <strong>de</strong>r<br />

Auftragnehmer mit <strong>de</strong>r (Teil-) Schlussrechnung eine endgültige Bewertung seiner Leistungen<br />

vorgenommen hat.<br />

§ 11<br />

Abrechnung<br />

11.1 Sobald die vereinbarten Leistungen insgesamt vertragsgemäß erbracht sind, hat <strong>de</strong>r<br />

Auftragnehmer sie prüffähig abzurechnen (Schlussrechnung).<br />

Er hat die Schlussrechnung übersichtlich aufzustellen und dabei die Reihenfolge <strong>de</strong>r<br />

Leistungspositionen gemäß <strong>de</strong>r Glie<strong>de</strong>rungsstruktur <strong>de</strong>r Anlage zu <strong>de</strong>n Spezifischen<br />

Leistungspflichten und <strong>de</strong>n Vergütungsregelungen (Honorar, Nebenkosten, Umsatzsteuer)<br />

<strong>de</strong>s Vertrages in <strong>de</strong>r Schlussrechnung einzuhalten und die in <strong>de</strong>n Vertragsbestandteilen<br />

enthaltenen Bezeichnungen zu verwen<strong>de</strong>n. Die zum Nachweis von Art und Umfang <strong>de</strong>r<br />

vertragsgemäß erbrachten Leistungen erfor<strong>de</strong>rlichen Unterlagen sind <strong>de</strong>r Rechnung<br />

beizufügen.<br />

Än<strong>de</strong>rungen und Ergänzungen <strong>de</strong>s Vertrags sind in <strong>de</strong>r Schlussrechnung beson<strong>de</strong>rs kenntlich<br />

zu machen und auf Verlangen <strong>de</strong>s Auftraggebers getrennt abzurechnen.<br />

11.2 Die Schlussrechnung muss innerhalb von 2 Monaten nach vertragsgemäßer Erbringung <strong>de</strong>r<br />

letzten Leistung eingereicht wer<strong>de</strong>n.<br />

Reicht <strong>de</strong>r Auftragnehmer eine prüffähige Schlussrechnung nicht ein, obwohl ihm <strong>de</strong>r<br />

Auftraggeber nach Ablauf dieser Frist dafür eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, so kann<br />

<strong>de</strong>r Auftraggeber die Schlussrechnung selbst auf Kosten <strong>de</strong>s Auftragnehmers aufstellen. Die<br />

Ersatzschlussrechnung begrün<strong>de</strong>t dann ebenfalls die Fälligkeit <strong>de</strong>r Vergütungsfor<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s<br />

Auftragnehmers.<br />

§ 12<br />

Zahlungen<br />

12.1 Auf Antrag <strong>de</strong>s Auftragnehmers wer<strong>de</strong>n Abschlagszahlungen für die nachgewiesenen<br />

vertragsgemäßen Leistungen und Nebenkosten einschließlich <strong>de</strong>s darauf entfallen<strong>de</strong>n bzw.<br />

dazu ausgewiesenen Umsatzsteuerbetrages gewährt. Die For<strong>de</strong>rungsaufstellung<br />

(Abschlagsrechnung) muss prüffähig sein.<br />

Auf Wunsch einer Vertragspartei kann ein Zahlungsplan vereinbart wer<strong>de</strong>n; zu <strong>de</strong>n einzelnen<br />

Zahlungsterminen hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer jeweils eine prüffähige Abschlagsrechnung<br />

vorzulegen. Erfolgt zum einzelnen Zahlungstermin keine Abschlagsrechnung, so ist <strong>de</strong>r<br />

Auftraggeber berechtigt, nach erfolgloser, angemessener, kurzer Nachfristsetzung für die<br />

Abschlagszahlung eine Ersatzabschlagsrechnung zu erstellen.<br />

Abschlagszahlungen wer<strong>de</strong>n 18 Werktage nach Zugang <strong>de</strong>r prüffähigen Abschlagsrechnung<br />

bzw. <strong>de</strong>r Versendung <strong>de</strong>r Ersatzabschlagsrechnung fällig.<br />

Als Sicherheit behält <strong>de</strong>r Auftraggeber von je<strong>de</strong>r Zahlung jeweils 5 v.H. bis zu einer Höhe von<br />

5 v.H. <strong>de</strong>s tatsächlichen Gesamthonorars ein. Der Auftragnehmer kann statt<strong>de</strong>ssen auch eine<br />

Bankbürgschaft stellen.<br />

12.2 Wird nach Annahme <strong>de</strong>r Teil- / Schlusszahlung festgestellt, dass die Vergütung abweichend<br />

vom Vertrag o<strong>de</strong>r aufgrund unzutreffen<strong>de</strong>r anrechenbarer Kosten ermittelt wur<strong>de</strong>, so ist die<br />

Abrechnung zu berichtigen. Soweit Honorare aufgrund <strong>de</strong>r Kostenfeststellung zu berechnen<br />

sind, ist die Abrechnung ferner zu berichtigen, wenn sich infolge <strong>de</strong>r Überprüfung <strong>de</strong>r<br />

Abrechnung <strong>de</strong>r Baumaßnahme Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r für die Berechnung <strong>de</strong>r Vergütung<br />

© VHF Bayern – Stand Dezember 2010 7

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