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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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VII.10.1<br />

Können Vertragsfristen aus unabweisbaren Grün<strong>de</strong>n nicht eingehalten wer<strong>de</strong>n, gibt <strong>de</strong>r<br />

Auftraggeber neue Fristen vor, die die objektiv eingetretenen Terminverzögerungen<br />

berücksichtigen.<br />

Vor Anordnung von Beschleunigungsmaßnahmen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Festlegung von neuen Terminen<br />

o<strong>de</strong>r Fristen hört <strong>de</strong>r Auftraggeber <strong>de</strong>n Auftragnehmer an und berücksichtigt seine<br />

Leistungsfähigkeit.<br />

8.3 Der Auftragnehmer hat Anspruch auf Verlängerung von Vertragsfristen, wenn er bei <strong>de</strong>r<br />

Erbringung seiner Leistung durch einen Umstand aus <strong>de</strong>m Risikobereich <strong>de</strong>s Auftraggebers<br />

o<strong>de</strong>r durch höhere Gewalt o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re für <strong>de</strong>n Auftragnehmer unabwendbare Umstän<strong>de</strong><br />

behin<strong>de</strong>rt wird.<br />

Behin<strong>de</strong>rungen hat er unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er diese Anzeige, obwohl ihm das<br />

nach <strong>de</strong>n Umstän<strong>de</strong>n möglich gewesen wäre, hat er nur dann Anspruch auf Berücksichtigung<br />

behin<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>r Umstän<strong>de</strong>, wenn <strong>de</strong>m Auftraggeber die entsprechen<strong>de</strong>n Tatsachen und ihre<br />

hin<strong>de</strong>rn<strong>de</strong> Wirkung bekannt waren o<strong>de</strong>r er diese hätte kennen müssen.<br />

§ 9<br />

Abnahme<br />

9.1 Der Auftraggeber nimmt die Leistungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers nach Erbringung <strong>de</strong>r letzten<br />

beauftragten Leistungsstufe ab; Voraussetzung ist, dass die Leistungen abnahmefähig fertig<br />

gestellt sind und keine wesentlichen Mängel erkennen lassen.<br />

Erstreckt sich die Weiterbeauftragung auf die Objektbetreuung / Dokumentation, fin<strong>de</strong>t nach<br />

Vollendung <strong>de</strong>r Objektüberwachung / Bauüberwachung eine Teilabnahme statt.<br />

Nach Erbringung <strong>de</strong>r Leistungsstufe 1 kann auf Antrag einer Vertragspartei eine Teilabnahme<br />

erfolgen.<br />

Sonstige Teilabnahmen fin<strong>de</strong>n nicht statt.<br />

9.2 Die Abnahme hat gemeinsam und förmlich zu erfolgen. Das Ergebnis <strong>de</strong>r Abnahme ist in<br />

einem gemeinsamen Protokoll festzuhalten; im Protokoll sind vorhan<strong>de</strong>ne Mängel<br />

festzustellen und die vertraglichen Erfüllungsansprüche vorzubehalten.<br />

Die Abnahmewirkungen treten auch ein, wenn <strong>de</strong>r Auftraggeber <strong>de</strong>m Auftragnehmer<br />

schriftlich erklärt, dass er die Leistungen <strong>de</strong>s Auftragnehmers als vertragsgemäß anerkennt.<br />

§ 10<br />

Vergütung<br />

10.1 Alle Vergütungsregelungen sind vor Beginn <strong>de</strong>r Leistungen schriftlich zu vereinbaren.<br />

10.2 Verlängert sich die Bauzeit aus Grün<strong>de</strong>n, die <strong>de</strong>r Auftragnehmer nicht zu vertreten hat,<br />

wesentlich und entstehen ihm dadurch erhebliche Mehraufwendungen für die<br />

Objektüberwachung/Bauüberwachung, kann dafür eine zusätzliche Vergütung vereinbart<br />

wer<strong>de</strong>n, wenn die Überschreitung mehr als 20 v.H. <strong>de</strong>r festgelegten Bauzeit, o<strong>de</strong>r mehr als 6<br />

Monate beträgt. Der Auftragnehmer hat seinen Mehraufwand im Einzelnen nachzuweisen und<br />

darzulegen.<br />

Im Übrigen begrün<strong>de</strong>n Verän<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r festgelegten Termine allein keinen Anspruch auf<br />

Erhöhung <strong>de</strong>s Honorars.<br />

10.3 Zeithonorare sind auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r im Vertrag festgelegten Stun<strong>de</strong>nsätze durch<br />

Vorausschätzung <strong>de</strong>s Zeitbedarfs als Fest- o<strong>de</strong>r Höchstbetrag zu berechnen. Ist eine<br />

Vorausschätzung <strong>de</strong>s Zeitbedarfs nicht möglich, so sind die Honorare nach <strong>de</strong>m<br />

nachgewiesenen Zeitbedarf auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r vereinbarten Stun<strong>de</strong>nsätze zu berechnen.<br />

10.3.1 Der Auftragnehmer hat die erbrachten Stun<strong>de</strong>n durch qualifizierte, die Leistung genau<br />

bezeichnen<strong>de</strong> Stun<strong>de</strong>nbelege nachzuweisen. Die Stun<strong>de</strong>nbelege mit Angabe <strong>de</strong>r Bearbeiter<br />

sind <strong>de</strong>m Auftraggeber wöchentlich zur Gegenzeichnung zuzuleiten.<br />

Unterlässt <strong>de</strong>r Auftragnehmer eine fristgerechte Einreichung, hat er daraus resultieren<strong>de</strong><br />

Mehraufwendungen <strong>de</strong>s Auftraggebers bei <strong>de</strong>r Prüfung, z. B. durch die Einschaltung eines<br />

© VHF Bayern – Stand Dezember 2010 6

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