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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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VII.10.1<br />

5.3 Der Auftraggeber kann seine vorgenannten Rechte auf <strong>de</strong>n jeweiligen zur Verfügung über das<br />

Grundstück Berechtigten übertragen.<br />

§ 6<br />

Öffentlichkeitsarbeit<br />

6.1 Der Auftragnehmer hat die ihm im Rahmen <strong>de</strong>r Baudurchführung bekannt gewor<strong>de</strong>nen<br />

Vorgänge, Informationen und Unterlagen vertraulich zu behan<strong>de</strong>ln. Diese Pflicht besteht auch<br />

nach Beendigung aller Leistungen unbegrenzt fort.<br />

Der Auftragnehmer hat Personen, die er mit <strong>de</strong>r Erfüllung <strong>de</strong>r Vertragspflichten beauftragt, zur<br />

Verschwiegenheit im Sinne von Satz 1 und 2 zu verpflichten.<br />

6.2 Daten und Auskünfte über die Baumaßnahme darf <strong>de</strong>r Auftragnehmer Dritten nur mit<br />

vorheriger Zustimmung <strong>de</strong>s Auftraggebers weitergeben; §§ 2.5 und 5.2 bleiben davon<br />

unberührt.<br />

Anfragen <strong>de</strong>r Medien hat er an <strong>de</strong>n Auftraggeber weiter zu leiten.<br />

§ 7<br />

Behandlung von Unterlagen<br />

7.1 Der Auftragnehmer hat Zeichnungen, Beschreibungen, Berechnungen und sonstige<br />

Unterlagen DIN-gemäß zu erstellen, aufeinan<strong>de</strong>r abzustimmen und sachlich in sich schlüssig<br />

<strong>de</strong>m Auftraggeber vorzulegen. Sie müssen <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>r RLBau/RBBau und <strong>de</strong>m <strong>VHB</strong>,<br />

VHL entsprechen.<br />

7.2 Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass seine Arbeitsergebnisse über die DV-Anlagen<br />

<strong>de</strong>s Auftraggebers und <strong>de</strong>r übrigen fachlich Beteiligten ausgetauscht wer<strong>de</strong>n können.<br />

Auf Auffor<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Auftraggebers o<strong>de</strong>r auf Wunsch <strong>de</strong>s Auftragnehmers ist zur Prüfung <strong>de</strong>r<br />

Kompatibilität <strong>de</strong>r DV-Systeme <strong>de</strong>r Datenaustausch zwischen Auftraggeber und<br />

Auftragnehmer praktisch zu testen.<br />

Alle Pläne und Planinhalte sind nach Vorgabe durch <strong>de</strong>n Auftraggeber einheitlich zu kodieren;<br />

<strong>de</strong>r Auftragnehmer erarbeitet hierzu Vorschläge, für <strong>de</strong>ren Umsetzung es <strong>de</strong>r Zustimmung <strong>de</strong>s<br />

Auftraggebers bedarf.<br />

7.3 Der Auftragnehmer unterzeichnet die von ihm gefertigten Unterlagen als „Verfasser“.<br />

Der Auftragnehmer hat die Planungsunterlagen, soweit ein Baugenehmigungsverfahren<br />

durchgeführt wird, als Entwurfsverfasser und in allen an<strong>de</strong>ren Fällen (Zustimmungsverfahren,<br />

Kenntnisgabe) als Planverfasser zu unterzeichnen.<br />

§ 8<br />

Leistungsverzögerungen<br />

8.1 Der Auftraggeber ist berechtigt, <strong>de</strong>n Auftragnehmer zur vertragsgerechten<br />

Leistungserbringung anzuhalten und Anordnungen zu treffen, wenn <strong>de</strong>r Auftragnehmer seine<br />

Tätigkeiten nicht zeitgerecht aufnimmt o<strong>de</strong>r fortführt.<br />

Verzögert <strong>de</strong>r Auftragnehmer eine Leistung, für die keine Vertragsfrist besteht, kann ihm <strong>de</strong>r<br />

Auftraggeber eine angemessene Frist zur Leistungserbringung setzen. Hält <strong>de</strong>r<br />

Auftragnehmer diese Frist nicht für angemessen, hat er unverzüglich zu wi<strong>de</strong>rsprechen und<br />

<strong>de</strong>m Auftraggeber <strong>de</strong>n aus seiner Sicht erfor<strong>de</strong>rlichen Zeitraum für die Leistungserbringung<br />

unter Beachtung <strong>de</strong>r Vertragsfristen zu benennen; <strong>de</strong>r Auftraggeber entschei<strong>de</strong>t unter<br />

Würdigung <strong>de</strong>r vom Auftragnehmer genannten benötigten Zeitdauer.<br />

8.2 Verzögert sich die Leistung eines fachlich Beteiligten o<strong>de</strong>r eine Entscheidung <strong>de</strong>s<br />

Auftraggebers, kann <strong>de</strong>r Auftraggeber im Rahmen <strong>de</strong>s Zumutbaren<br />

Beschleunigungsmaßnahmen anordnen.<br />

© VHF Bayern – Stand Dezember 2010 5

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