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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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§ 2<br />

Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber, Auftragnehmer<br />

und an<strong>de</strong>ren fachlich Beteiligen<br />

VII.10.1<br />

2.1 Weisungsbefugt gegenüber <strong>de</strong>m Auftragnehmer ist nur die mit <strong>de</strong>r Vertragsdurchführung<br />

betraute Stelle <strong>de</strong>s Auftraggebers.<br />

2.2 Auftraggeber und Auftragnehmer wirken mit <strong>de</strong>n fachlich Beteiligten und <strong>de</strong>n beauftragten<br />

Unternehmen vertrauensvoll zusammen, um die vereinbarten Projektziele zu realisieren.<br />

2.3 Der Auftraggeber unterrichtet <strong>de</strong>n Auftragnehmer über die Leistungen, die die von ihm<br />

beauftragten fachlich Beteiligten zu erbringen haben, und übermittelt ihm die mit ihnen auf <strong>de</strong>r<br />

Grundlage <strong>de</strong>s Ablaufplans vereinbarten Termine.<br />

2.4 Der Auftragnehmer hat <strong>de</strong>n Auftraggeber umfassend über <strong>de</strong>n Stand <strong>de</strong>r Planung und die<br />

planerischen Alternativen zur Realisierung <strong>de</strong>r vereinbarten Projektziele zu unterrichten,<br />

Auskunft über <strong>de</strong>n vorgesehenen Bauablauf zu erteilen, sich mit ihm zu beraten und sich an<br />

<strong>de</strong>n Vorgaben und Weisungen <strong>de</strong>s Auftraggebers auszurichten.<br />

2.5 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, <strong>de</strong>m Auftraggeber, <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren fachlich Beteiligten und<br />

<strong>de</strong>m ggf. beauftragten Projektsteuerer die notwendigen Angaben und Unterlagen so<br />

rechtzeitig zu liefern, dass diese ihre Leistungen ordnungsgemäß erbringen können.<br />

2.6 Der Auftraggeber hat zu <strong>de</strong>n vom Auftragnehmer vorgeschlagenen planerischen Lösungen<br />

die im Rahmen <strong>de</strong>r jeweiligen Leistungsstufe notwendigen Entscheidungen in angemessener<br />

Frist zu treffen. Er nimmt bei <strong>de</strong>r Anberaumung von Besprechungen Rücksicht auf die<br />

Arbeitsdispositionen <strong>de</strong>s Auftragnehmers. Über Verzögerungen in <strong>de</strong>r Entscheidungsfindung<br />

hat <strong>de</strong>r Auftraggeber <strong>de</strong>n Auftragnehmer zu unterrichten.<br />

2.7 Wird erkennbar, dass die Vertragsziele voraussichtlich nicht erreicht wer<strong>de</strong>n können, ist <strong>de</strong>r<br />

Auftragnehmer verpflichtet, dies unverzüglich schriftlich <strong>de</strong>m Auftraggeber anzuzeigen und<br />

Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen.<br />

2.8 Wenn während <strong>de</strong>r Ausführung <strong>de</strong>r Leistungen Meinungsverschie<strong>de</strong>nheiten zwischen <strong>de</strong>m<br />

Auftragnehmer und an<strong>de</strong>ren fachlich Beteiligten auftreten, hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer<br />

unverzüglich schriftlich die Entscheidung <strong>de</strong>s Auftraggebers herbeizuführen.<br />

2.9 Der Auftragnehmer hat <strong>de</strong>n Auftraggeber unverzüglich über Umstän<strong>de</strong> zu unterrichten, aus<br />

<strong>de</strong>nen sich Ansprüche gegen mit <strong>de</strong>r Ausführung beauftragte Unternehmen o<strong>de</strong>r gegen<br />

fachlich Beteiligte bzw. gegen ihn selbst ergeben können. Der Auftragnehmer hat <strong>de</strong>n<br />

Auftraggeber bei <strong>de</strong>r Geltendmachung seiner Ansprüche zu unterstützen; die<br />

Geltendmachung erfolgt durch <strong>de</strong>n Auftraggeber.<br />

2.10 Der Auftragnehmer hat <strong>de</strong>m Auftraggeber nach Abnahme <strong>de</strong>r Leistungen mit Ausnahme <strong>de</strong>r<br />

Leistungsstufe 5 auf Anfor<strong>de</strong>rung über seine Leistungen unverzüglich und ohne beson<strong>de</strong>re<br />

Vergütung schriftliche Stellungnahmen abzugeben, bis das Rechnungsprüfungsverfahren für<br />

die Baumaßnahme für abgeschlossen erklärt ist.<br />

2.11 Streitfälle berechtigen <strong>de</strong>n Auftragnehmer nicht, die Leistungen einzustellen.<br />

§ 3<br />

Vertretung <strong>de</strong>s Auftraggebers durch <strong>de</strong>n Auftragnehmer<br />

3.1 Der Auftragnehmer ist im Rahmen seiner Objektüberwachungspflichten berechtigt und<br />

verpflichtet, die ausführen<strong>de</strong>n Unternehmen zur vertragsgemäßen Ausführung ihrer<br />

Leistungen anzuhalten und ihnen gegenüber die Anordnungen zu treffen, die zur<br />

vertragsgemäßen Ausführung ihrer Leistungen erfor<strong>de</strong>rlich sind.<br />

Der Auftragnehmer darf keine Anordnungen treffen, die zusätzliche Vergütungsansprüche <strong>de</strong>r<br />

ausführen<strong>de</strong>n Unternehmen begrün<strong>de</strong>n können, es sei <strong>de</strong>nn, er hat zuvor die Zustimmung<br />

<strong>de</strong>s Auftraggebers in Textform eingeholt; seine Anordnungsbefugnis zur Aufrechterhaltung<br />

<strong>de</strong>s ordnungsgemäßen Baubetriebs bleibt davon unberührt.<br />

3.2 Über 3.1 hinaus hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer keine Befugnisse, finanzielle Verpflichtungen für <strong>de</strong>n<br />

Auftraggeber einzugehen. Dies gilt insbeson<strong>de</strong>re für <strong>de</strong>n Abschluss, die Än<strong>de</strong>rung und<br />

Ergänzung von Verträgen sowie für die Vereinbarung neuer Preise.<br />

© VHF Bayern – Stand Dezember 2010 3

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