22.11.2013 Aufrufe

VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

VII.10.0<br />

nach § 50 Abs. 2 Nr. 1 und 2 HOAI auf Übereinstimmung mit <strong>de</strong>m<br />

Standsicherheitsnachweis“ (Leistungsstufe 4) soll auch dann nicht gestrichen bzw.<br />

nicht verän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n, wenn ein Tragwerk einer höheren Honorarzone vorliegt und<br />

somit eine ingenieurtechnische Kontrolle (die als Beson<strong>de</strong>re Leistung an einen<br />

Tragwerksplaner beauftragt wer<strong>de</strong>n kann) erfor<strong>de</strong>rlich ist.<br />

Soweit die Baudurchführung auf <strong>de</strong>r Basis einer Leistungsbeschreibung nach<br />

Leistungsprogramm vorgesehen ist, ersetzen die in Anlage 2 Nr. 2.6.5 bis 2.6.7<br />

HOAI genannten Beson<strong>de</strong>ren Leistungen ganz o<strong>de</strong>r teilweise die in <strong>de</strong>r Anlage zu §<br />

6 aufgeführten Leistungen. Zusätzliche Vergütungen dafür sind nicht vorzusehen.<br />

GastStKr-US:<br />

Die Leistungen sind im Abgleich mit RBBau, ABG1975/RiABG(US) und <strong>de</strong>m<br />

Auftragsdokument ABG3 festzulegen.<br />

Die nach <strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Streitkräfte über die Leistungsbil<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r HOAI<br />

hinausgehen<strong>de</strong>n weiteren Leistungen sind in <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n Tabellen<br />

(Beson<strong>de</strong>re Leistungen) bei <strong>de</strong>n jeweiligen Leistungsstufen einzutragen. Sie<br />

unterliegen <strong>de</strong>r freien Vereinbarung. Hierfür ist eine Bemessung nach v. H.- Sätzen<br />

anzustreben o<strong>de</strong>r eine angemessene Pauschalierung.<br />

Bei keinem o<strong>de</strong>r nur geringfügigem Mehraufwand können diese Leistungen auch im<br />

Grundhonorar nach HOAI enthalten sein.<br />

3. Hinweise zur Anwendung <strong>de</strong>r AVB (VII.10.1)<br />

Zu § 12 AVB<br />

Zu § 13 AVB<br />

Zahlungen<br />

Der Sicherheitseinbehalt wird nach Abnahme <strong>de</strong>r Leistungen in Verbindung mit <strong>de</strong>r<br />

Teil-/Schlusszahlung ausgezahlt.<br />

Kündigung<br />

Der Auftragnehmer hat die Kündigung zu vertreten, wenn er<br />

- die vertraglichen Ziele (die Quantitäts- und Qualitätsziele, die Kostenziele,<br />

insbeson<strong>de</strong>re die Kostenobergrenze, die Termine / Vertragsfristen) nicht einhält,<br />

ohne daran begrün<strong>de</strong>t gehin<strong>de</strong>rt zu sein,<br />

- erkannt hat, dass die Einhaltung <strong>de</strong>r Vertragsziele gefähr<strong>de</strong>t ist, <strong>de</strong>n Auftraggeber<br />

jedoch darüber nicht unverzüglich unterrichtet hat,<br />

- seine Tätigkeit nicht rechtzeitig aufnimmt, sein gegebenenfalls vorzuhalten<strong>de</strong>s<br />

Baubüro nicht ordnungsgemäß personell und/o<strong>de</strong>r sächlich ausgestattet vorhält,<br />

- mit seiner Leistungserbringung in Verzug gerät (Schuldnerverzug),<br />

- ohne vorher eingeholte Zustimmung <strong>de</strong>s Auftraggebers Leistungen von Dritten<br />

(Nachunternehmern) o<strong>de</strong>r von Mitarbeitern seines Unternehmens / Büros ausführen<br />

lässt, die nicht im gemeinsam abgestimmten Mitarbeiterverzeichnis zum Vertrag<br />

aufgeführt sind,<br />

- gravierend gegen seine Vertragspflichten nach § 2.10 verstößt<br />

o<strong>de</strong>r<br />

-- in sonstiger Weise wie<strong>de</strong>rholt o<strong>de</strong>r gravierend gegen die ihm vertraglich<br />

obliegen<strong>de</strong>n Verpflichtungen verstößt,<br />

und<br />

die jeweils dazu vom Auftraggeber gesetzte angemessene Frist mit<br />

Kündigungsandrohung zur Einhaltung, Nachholung o<strong>de</strong>r Nacherfüllung seiner<br />

Verpflichtungen fruchtlos hat verstreichen lassen.<br />

Wird <strong>de</strong>r Vertrag mit <strong>de</strong>m Auftragnehmer gekündigt, so ist auf eine geeignete<br />

Trennung zwischen <strong>de</strong>r durch <strong>de</strong>n gekündigten Auftragnehmer erbrachten und ggf.<br />

noch zu erbringen<strong>de</strong>n Leistung und <strong>de</strong>r neu zu beauftragen<strong>de</strong>n Leistung zu achten.<br />

© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 9

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!