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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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VII.10.0<br />

Vertragsabschluss anzufor<strong>de</strong>rn und nach Vertragsabschluss bei längerfristiger<br />

Leistungsabwicklung ggf. erneut zu überprüfen.<br />

Die Deckungssummen (Grund<strong>de</strong>ckung) sind nach Anhang 4 RBBau zu bemessen.<br />

Die dort enthalten Summen (<strong>de</strong>rzeit noch DM-Beträge) sind in <strong>de</strong>r nachstehen<strong>de</strong>n<br />

Tabelle zusammengefasst:<br />

bei voraussichtlichen<br />

honorarfähigen<br />

Herstellungskosten<br />

für<br />

Personenschä<strong>de</strong>n<br />

für sonstige Schä<strong>de</strong>n<br />

bis 0,75 Mio. € 500.000 € 75.000 € *<br />

über 0,75 Mio. bis 5,0 Mio. € 500.000 € 150.000 € *<br />

über 5,0 Mio. bis 15,0 Mio. € 500.000 € 300.000 € *<br />

über 15,0 Mio. bis 25,0 Mio. € 500.000 € 500.000 € *<br />

über 25,0 Mio. € 500.000 € 1.000.000 € *<br />

Die nachstehen<strong>de</strong>n höheren Deckungssummen können aufgrund Abstimmung mit<br />

<strong>de</strong>m BMVBS auch für Maßnahmen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s vereinbart wer<strong>de</strong>n, wenn es die<br />

Umstän<strong>de</strong> (erhöhtes individuelles Scha<strong>de</strong>nsrisiko) im Einzelfall erfor<strong>de</strong>rn. Dies ist in<br />

<strong>de</strong>r Dokumentation zu begrün<strong>de</strong>n.<br />

Der AN kann <strong>de</strong>n erfor<strong>de</strong>rlichen Versicherungsschutz auch mit einer<br />

objektbezogenen (Exze<strong>de</strong>nten-) Berufshaftpflichtversicherung nachweisen.<br />

bei voraussichtlichen<br />

honorarfähigen<br />

Herstellungskosten<br />

für<br />

Personenschä<strong>de</strong>n<br />

für sonstige Schä<strong>de</strong>n<br />

bis 5,0 Mio. € 500.000 € 500.000 € *<br />

über 5,0 Mio. bis 15,0 Mio. € 1.500.000 € 1.500.000 € *<br />

Zu § 15<br />

Erg. Vereinbarungen<br />

15.1<br />

Zu 15.2<br />

über 15,0 Mio. € 3.000.000 € 3.000.000 € *<br />

Aufgrund Nr. 7.1.5 Satz 4 KorruR vom 13.04.2004 sind alle privaten<br />

Leistungserbringer nach <strong>de</strong>m Verpflichtungsgesetz zu verpflichten. Hierfür ist <strong>de</strong>m<br />

Vertrag schon im Entwurf die Verpflichtungserklärung (VI.11 VHF) beizufügen und<br />

als Anlage zum Vertrag zu nehmen. Siehe auch die Hinweise in VI.11.1 VHF.<br />

Hier können weitere vertragliche Regelungen, z.B. Vertragstrafen, urheberrechtliche<br />

Regelungen bei <strong>de</strong>r Beauftragung eines Preisträgers o<strong>de</strong>r Son<strong>de</strong>rregelungen beim<br />

Urheberrecht bei Muster -und Standardplanungen vereinbart wer<strong>de</strong>n.<br />

2. Hinweise zur Anlage zu § 6 (VII.10.2)<br />

Sofern <strong>de</strong>r Vertrag sowohl Leistungen für die Gebäu<strong>de</strong>planung als auch <strong>de</strong>n<br />

raumbil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Ausbau enthält, ist diese Anlage getrennt für je<strong>de</strong>s Leistungsbild zu<br />

erstellen.<br />

Die in <strong>de</strong>r Anlage zu § 6 aufgeführten Leistungen sind für die ordnungsgemäße<br />

Erledigung im Allgemeinen erfor<strong>de</strong>rlich. Nicht angekreuzte Leistungen sind nicht<br />

beauftragt und sind bei <strong>de</strong>r Berechnung <strong>de</strong>r Vergütung gemäß § 8 Abs. 2 HOAI nicht<br />

zu berücksichtigen.<br />

Nicht beauftragte Leistungen sollten aus <strong>de</strong>r Zusammenstellung herausgenommen<br />

wer<strong>de</strong>n, sodass nur <strong>de</strong>r Auftragsumfang enthalten bleibt.<br />

In <strong>de</strong>r Anlage zu § 6 sind die vorgeschlagenen v. H. - Sätze zu <strong>de</strong>n einzelnen<br />

Leistungen für durchschnittliche Maßnahmen als Orientierungshilfe angesetzt. Davon<br />

kann im konkreten Einzelfall im Rahmen <strong>de</strong>r Maximalsätze <strong>de</strong>r Leistungsphasen<br />

abgewichen wer<strong>de</strong>n.<br />

Der Vergütungssatz für die Leistung „Überwachen <strong>de</strong>r Ausführung von Tragwerken<br />

© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 8

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