22.11.2013 Aufrufe

VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

I.5<br />

2.2 Auftragswert bei Losweiser Vergabe (§§ 2 Nr. 7, 3 Abs. 2, 3 Abs. 7 VgV)<br />

Ausgangspunkt dieser Betrachtung ist <strong>de</strong>r Regelfall <strong>de</strong>r Vergabe von Leistungen für eine Fachplanung<br />

(z. B. Leistungsbil<strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong>planung, Tragwerksplanung, etc) an einen AN.<br />

Die Aufteilung dieses Regelfalles in Lose kann also nur auf die Leistungsphasen eines<br />

Leistungsbil<strong>de</strong>s bezogen sein und wür<strong>de</strong> beispielsweise be<strong>de</strong>uten, die Phasen 1 mit 5 sowie die<br />

Phasen 6 mit 8 an zwei verschie<strong>de</strong>ne AN zu vergeben.<br />

In diesem Fall ist für bei<strong>de</strong> Auftragsabsichten die geschätzte Gesamtvergütung <strong>de</strong>r Phasen 1 mit 8<br />

zugrun<strong>de</strong> zu legen.<br />

Ist ein Objekt in einzelne Bauabschnitte aufgeteilt, für die jeweils Einzelaufträge erteilt wer<strong>de</strong>n, sind<br />

die Einzelabschnittskosten je<strong>de</strong>r Fachplanung zu addieren. Dies gilt unabhängig davon, ob die<br />

Leistungen immer an <strong>de</strong>nselben o<strong>de</strong>r an unterschiedliche AN vergeben wer<strong>de</strong>n.<br />

Wird ein Teil <strong>de</strong>s Leistungsbil<strong>de</strong>s vom AG selbst erbracht, fällt dies nicht unter das Verbot nach § 3<br />

Abs. 2 VgV, da die VOF ausschließlich die Vergabeabsicht für Dienstleistungen an Freiberufliche<br />

regelt und damit bei <strong>de</strong>r Auftragswertermittlung auch nur die für diesen Vergabeumfang anfallen<strong>de</strong><br />

Vergütung betrachtet.<br />

2.3 Planungsleistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung (Teil 4, Abschnitt 2 HOAI).<br />

Beim Leistungsbild „Technische Ausrüstung“ kann gegebenenfalls in die Bereiche <strong>de</strong>s Maschinen-<br />

(§ 51 Abs. 2 Nrn. 1, 2, 3, 6 und 7) und Elektrowesens (§ 51 Abs. 2 Nrn. 4, 5 und 8) unterteilt wer<strong>de</strong>n.<br />

Weitere o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re Aufteilungen dieser Bereiche nach Anlagengruppen müssen sich streng nach § 3<br />

Abs. 7 Satz 3 i. V. m. Abs. 2 VgV ausrichten.<br />

Diese Aufteilungsoption im Sinne „...nicht <strong>de</strong>rselben...“ ergibt sich ausschließlich über die unterschiedliche<br />

Ingenieurausbildung und ist in <strong>de</strong>r Dokumentation immer zu begrün<strong>de</strong>n.<br />

zusammenfassend gilt<br />

<br />

Leistungsphasen innerhalb <strong>de</strong>s Leistungsbil<strong>de</strong>s einer Fachplanung sind zusammenzurechnen,<br />

auch wenn Aufträge an unterschiedliche Auftragnehmer vergeben wer<strong>de</strong>n.<br />

<br />

<br />

<br />

Aufträge über Leistungen aus verschie<strong>de</strong>nen Fachplanungen an unterschiedliche Auftragnehmer<br />

sind getrennt zu behan<strong>de</strong>ln.<br />

Aufträge über Leistungen aus verschie<strong>de</strong>nen Fachplanungen an einen Auftragnehmer sind<br />

zusammenzurechnen.<br />

Betrachtungsgrundlage ist immer die potentielle Gesamtvergütung für die vorgesehene Leistung<br />

© VHF Bayern – <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 2

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!