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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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VII.10.0<br />

Rechnungsprüfung und <strong>de</strong>n Feststellungsbescheinigungen (VI.3) beizufügen.<br />

Diese Regelungen gelten sowohl bei <strong>de</strong>r Durchführung von Baumaßnahmen <strong>de</strong>s<br />

Lan<strong>de</strong>s als auch <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s. Sie grün<strong>de</strong>n auf <strong>de</strong>r Bekanntmachung <strong>de</strong>r OBB<br />

vom 18.09.2002 IIZ4-0744-01/02 zum Vollzug <strong>de</strong>r VV zu Art. 70 BayHO (AllMBl<br />

Nr.13/2002 S. 919). Die haushaltsrechtliche Feststellung <strong>de</strong>r „sachlichen<br />

Richtigkeit“ kann <strong>de</strong>mgemäß nicht auf freiberuflich Tätige übertragen wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Fristen zur Rechnungsvorlage sind so festzulegen, dass die Zahlungsfristen<br />

eingehalten wer<strong>de</strong>n können.<br />

Zu 6.4.5 Letzter<br />

Spiegelstrich<br />

Zu 6.5.1<br />

Zu 6.5.2<br />

Zu § 7<br />

7.2<br />

Zu § 8<br />

8.1<br />

Zu § 9<br />

Zu § 10<br />

Diese Bedingung setzt voraus, dass <strong>de</strong>r Auftragnehmer (nur bei<br />

Baumaßnahmen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s und <strong>de</strong>r GastStKr-US) tatsächlich mit dieser<br />

Leistung beauftragt ist.<br />

Bei <strong>de</strong>r Übertragung dieser Leistungen, insbeson<strong>de</strong>re bei <strong>de</strong>r Vereinbarung <strong>de</strong>r<br />

Beson<strong>de</strong>ren Leistungen für die Baubestandsunterlagen, ist auf die<br />

unterschiedlichen Vorgaben von F 1.3 RLBau / H 2 RBBau zu achten.<br />

Die projekt- und nutzerspezifischen Details zur Erstellung dieser Unterlagen<br />

müssen vom Auftraggeber nach <strong>de</strong>ssen Abstimmung mit <strong>de</strong>r Grundbesitzverwalten<strong>de</strong>n<br />

Dienststelle bereits mit Vertragsabschluss in <strong>de</strong>n Anhängen <strong>de</strong>s<br />

Pflichtenheftes (VI.4 VHF) festgelegt wer<strong>de</strong>n.<br />

In <strong>de</strong>r HOAI ist die Leistung zur Überwachung <strong>de</strong>r Beseitigung von Mängeln auf<br />

<strong>de</strong>n Zeitraum von 4 Jahren begrenzt. Er entspricht <strong>de</strong>r Verjährungsfrist gemäß § 13<br />

Abs. 4 VOB/B. Bei Verjährungsfristen für Mängelansprüche, die 4 Jahre<br />

überschreiten, ist das Honorar <strong>de</strong>r Überwachungsleistung für die sich ergeben<strong>de</strong><br />

Zeitdifferenz geson<strong>de</strong>rt frei zu vereinbaren.<br />

Fachlich Beteiligte<br />

Zur Einschaltung eines Projektsteuerers ist I.2 Nr. 3 VHF zu beachten. Diese<br />

Leistungen dürfen nicht Auftragnehmern übertragen wer<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>nen gleichzeitig die<br />

Objektplanung Gebäu<strong>de</strong> übertragen wird.<br />

Personal<br />

Die für die Erbringung <strong>de</strong>r Leistungen fachlich Verantwortlichen sind zwingend hier<br />

unter § 8 (8.1) <strong>de</strong>s Vertrages einzutragen.<br />

Baustellenbüro<br />

Die For<strong>de</strong>rung nach Anwesenheit <strong>de</strong>r Auftragnehmer muss in Abhängigkeit von Art,<br />

Schwierigkeitsgrad, Komplexität, Mängelanfälligkeit <strong>de</strong>r Bauausführungsleistungen<br />

und Umfang <strong>de</strong>r Überwachungsleistung angemessen sein. Vor Vertragsabschluss<br />

ist zu klären, wer die Kosten für das Baubüro tragen soll.<br />

Honorar<br />

§ 10 <strong>de</strong>s Vertragsmusters sieht grundsätzlich alle Möglichkeiten <strong>de</strong>r Honorierung<br />

gemäß HOAI vor.<br />

Bei Vertragsabschluss sind <strong>de</strong>r vorläufigen Honorarermittlung die Kosten <strong>de</strong>r<br />

Kostenschätzung <strong>de</strong>s genehmigten Bauantrages / <strong>de</strong>r baufachlich genehmigten<br />

und haushaltsmäßig anerkannten Kostenermittlung zur Entscheidungsunterlage-<br />

Bau zu Grun<strong>de</strong> zu legen. Sie sind in die Anlage zu § 10 (Honorarermittlung zum<br />

Vertragsmuster Gebäu<strong>de</strong>) einzutragen.<br />

Das endgültige Honorar für die Leistungen <strong>de</strong>r Leistungsstufe 1 ist auf <strong>de</strong>r<br />

Grundlage <strong>de</strong>r seitens <strong>de</strong>s Auftraggebers bestätigten Kostenberechnung zur<br />

Haushaltsunterlage-Bau / Entwurfsunterlage-Bau zu ermitteln. Nachträge sind nicht<br />

Bestandteil <strong>de</strong>r Kostenberechnung und damit nicht Grundlage für die<br />

Honorarermittlung für die Leistungen zur Leistungsstufe 1.<br />

Wer<strong>de</strong>n Än<strong>de</strong>rungen erfor<strong>de</strong>rlich, die zu Mehrarbeiten <strong>de</strong>s Objektplaners bei <strong>de</strong>n<br />

Leistungen zur Stufe 1 führen, ist über <strong>de</strong>ren angemessene Honorierung eine<br />

zusätzliche Vereinbarung zu treffen. Insoweit können entwe<strong>de</strong>r die<br />

än<strong>de</strong>rungsbedingten Mehrkosten <strong>de</strong>r Kostenberechnung zur Haushaltsunterlage-<br />

© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 4

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