22.11.2013 Aufrufe

VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

VII.10<br />

Auftragsnummer:<br />

CD-ROM) zu übergeben.<br />

CAD-Zeichnungen sowie Skizzen und Scans sind in ein pdf-Format umzuwan<strong>de</strong>ln<br />

und je nach Verlangen <strong>de</strong>s Auftraggebers auf die Vergabeplattform<br />

www.vergabe.bayern.<strong>de</strong> hochzula<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r elektronisch zu übermitteln.<br />

Leistungsbeschreibungen und pdf-Dokumente sind <strong>de</strong>m Bauamt per E-Mail / mit<br />

entsprechen<strong>de</strong>m Datenträger zuzusen<strong>de</strong>n<br />

14.3.2 Sonstige Unterlagen<br />

Der Auftragnehmer hat alle über die vorstehen<strong>de</strong>n Unterlagen hinausgehen<strong>de</strong>n sonstigen<br />

Unterlagen im Word- bzw. Excel-Format zu erstellen und <strong>de</strong>m Auftraggeber<br />

gemäß <strong>de</strong>n Regelungen dieses Vertrages zu übergeben. Dies sind z. B.:<br />

- <strong>de</strong>r Erläuterungsbericht<br />

- die Kostenberechnung<br />

- <strong>de</strong>r Kostenanschlag<br />

- Flächen-, Kubatur- und sonstige Berechnungen.<br />

14.4 Regelungen für <strong>de</strong>n Datenaustausch<br />

14.4.1 * Virtueller Projektraum *<br />

Der Auftraggeber stellt als Plattform für Kommunikation und Datenaustausch aller<br />

Projektbeteiligten für die gesamte Dauer <strong>de</strong>r Projektabwicklung einen virtuellen Projektraum<br />

(VPR) zur Verfügung. Die Einzelheiten regelt Anlage VI.5 zum Vertrag.<br />

14.4.2 Grundlage für <strong>de</strong>n Datenaustausch<br />

ist Anhang VI.4.1 <strong>de</strong>s Pflichtenhefts (Datenaustauschbogen) mit <strong>de</strong>n auf einan<strong>de</strong>r<br />

abgestimmten Eintragungen von Auftragnehmer und Auftraggeber und <strong>de</strong>n Ergebnissen<br />

<strong>de</strong>s durchgeführten Testlaufes zum Datenaustausch.<br />

Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass <strong>de</strong>m Auftraggeber die Daten nach<br />

Übermittlung vollständig und richtig vorliegen. Erweisen sich die Daten nach <strong>de</strong>r<br />

Übermittlung als nicht vollständig und richtig, ist <strong>de</strong>r Auftragnehmer zur Nachbesserung<br />

verpflichtet. Hierdurch entstehen<strong>de</strong>n Kosten, einschließlich <strong>de</strong>r Kosten <strong>de</strong>s Auftraggebers<br />

für die Wie<strong>de</strong>rholungsprüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit, trägt <strong>de</strong>r<br />

Auftragnehmer.<br />

Der Auftraggeber setzt zur Überprüfung <strong>de</strong>r Vollständigkeit und Richtigkeit das Prüftool<br />

Intellicheck ein. Eine endgültige Übernahme <strong>de</strong>r Daten durch <strong>de</strong>n Auftraggeber<br />

erfolgt nur, wenn vom Prüftool keine Fehler festgestellt wer<strong>de</strong>n.<br />

Alle Details zu CAD und zum digitalen Raumbuch sind mit <strong>de</strong>m Auftraggeber, dort mit<br />

Frau / Herrn Tel. , abzustimmen.<br />

§ 15<br />

Ergänzen<strong>de</strong> Vereinbarungen<br />

15.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Verlangen <strong>de</strong>s Auftraggebers rechtzeitig vor<br />

Aufnahme <strong>de</strong>r Tätigkeiten eine Verpflichtungserklärung gemäß Verpflichtungsgesetz<br />

vom 02. <strong>März</strong> 1974 -BGBI. I S. 469 ff. / 547 - in <strong>de</strong>r zum Zeitpunkt <strong>de</strong>s Vertragsabschlusses<br />

gelten<strong>de</strong>n Fassung über die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten<br />

nach <strong>de</strong>m Verpflichtungsgesetz vor <strong>de</strong>r vom Auftraggeber dafür anzugeben<strong>de</strong>n<br />

zuständigen Behör<strong>de</strong> / Stelle abzugeben (Anlage VI.11).<br />

Er hat dafür zu sorgen, dass ggf. auch seine, mit <strong>de</strong>n Leistungen fachlich betrauten<br />

Beschäftigten gegenüber <strong>de</strong>m Auftraggeber ebenfalls rechtzeitig eine solche Verpflichtungserklärung<br />

vor <strong>de</strong>r zuständigen Behör<strong>de</strong> / Stelle abgeben.<br />

15.2 Beim Betreten und Befahren militärischer Liegenschaften sind die jeweiligen Zugangsbestimmungen<br />

(Anlage VI.8) einzuhalten. Der Auftragnehmer beachtet die<br />

Sicherheits- und Ordnungsvorschriften, die innerhalb <strong>de</strong>r Liegenschaft gelten. *<br />

© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 18

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!