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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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VII.10<br />

Auftragsnummer:<br />

honoriert:<br />

Leistungsstufe 1 * v.H. €/ netto pauschal<br />

Leistungsstufe 2 * v. H €/ Netto pauscha<br />

Leistungsstufe 3 * v.H. €/ Netto pauschal<br />

Leistungsstufe 4 * v.H. €/ Netto pauschal<br />

Leistungsstufe 5 * v.H. €/ Netto pauschal<br />

________________________________<br />

insgesamt: v.H. €/ Netto pauschal<br />

10.10 Honorar bei Leistungsän<strong>de</strong>rungen<br />

Ordnet <strong>de</strong>r Auftraggeber über die vereinbarten Leistungen hinaus gemäß § 5.7.2<br />

weitere Leistungen an, die nicht über die v. H. - Sätze honoriert wer<strong>de</strong>n können und<br />

die im Verhältnis zu <strong>de</strong>n beauftragten Leistungen einen nicht unwesentlichen Arbeitsund<br />

Zeitaufwand erfor<strong>de</strong>rn, wer<strong>de</strong>n diese nach Zeitaufwand honoriert.<br />

Dabei sind folgen<strong>de</strong> Stun<strong>de</strong>nsätze zugrun<strong>de</strong> zu legen:<br />

für <strong>de</strong>n Auftragnehmer<br />

für <strong>de</strong>n Mitarbeiter<br />

für technische Zeichner und sonstige Mitarbeiter mit vergleichbarer<br />

Qualifikation, die technische o<strong>de</strong>r wirtschaftliche<br />

Aufgaben erfüllen:<br />

€ / Stun<strong>de</strong><br />

€ / Stun<strong>de</strong><br />

€ / Stun<strong>de</strong><br />

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, <strong>de</strong>n Auftraggeber rechtzeitig vor <strong>de</strong>r Ausführung<br />

von Leistungen darauf hinzuweisen, dass es sich seiner Meinung nach um zusätzlich<br />

zu honorieren<strong>de</strong> Leistungen han<strong>de</strong>lt, <strong>de</strong>n voraussichtlichen Zeitaufwand zu benennen<br />

und die Entscheidung <strong>de</strong>s Auftraggebers über die Anordnung entsprechen<strong>de</strong>r<br />

Leistungen abzuwarten.<br />

Das Honorar wird grundsätzlich pauschaliert und vor Aufnahme <strong>de</strong>r Leistung schriftlich<br />

vereinbart.<br />

Bund:*<br />

10.11 *<br />

Bund:*<br />

10.12 *<br />

Erfolgshonorar<br />

Für Kostenunterschreitungen, die unter Ausschöpfung technisch-wirtschaftlicher o<strong>de</strong>r<br />

umweltverträglicher Lösungsmöglichkeiten zu einer wesentlichen Kostensenkung<br />

ohne Vermin<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s vertraglich festgelegten Standards führen, wird auf Grundlage<br />

<strong>de</strong>r vom Auftraggeber bestätigten EW-Bau * / HU-Bau * / Bauunterlage * ein Erfolgshonorar<br />

in Höhe von v. H. <strong>de</strong>s vereinbarten Honorars festgelegt.<br />

Malus-Honorar<br />

Für <strong>de</strong>n Fall <strong>de</strong>r Überschreitung <strong>de</strong>r Kostenobergrenze gemäß § 5.3.1 vereinbaren<br />

die Parteien ein Malus-Honorar in Höhe von % <strong>de</strong>s die Kostenobergrenze<br />

überschreiten<strong>de</strong>n Betrages, maximal jedoch % <strong>de</strong>s Brutto-Honorars <strong>de</strong>s Auftragnehmers.<br />

Das Malus-Honorar fällt nicht an, wenn <strong>de</strong>r Auftragnehmer die Überschreitung<br />

nicht zu vertreten hat. Etwaige Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche <strong>de</strong>s Auftraggebers<br />

wegen <strong>de</strong>r Überschreitung <strong>de</strong>r Kostenobergrenze gemäß § 5.3.1 bleiben unberührt;<br />

<strong>de</strong>r Malus-Betrag wird hierauf angerechnet.<br />

10.13 * Sonstige/ Weitere Vergütungsvereinbarungen:<br />

§ 11<br />

Nebenkosten<br />

11.1* Die Nebenkosten nach § 14 HOAI wer<strong>de</strong>n nicht erstattet. *<br />

© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 15

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