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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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VII.10<br />

Auftragsnummer:<br />

legt sie <strong>de</strong>m Auftraggeber zur Genehmigung vor.<br />

5.6.2 Der Auftragnehmer fertigt über die von ihm geführten Planungs- und Baubesprechungen<br />

Nie<strong>de</strong>rschriften. Diese legt er <strong>de</strong>m Auftraggeber zur Kenntnis vor.<br />

5.7 Leistungsän<strong>de</strong>rungen<br />

5.7.1 Der Auftraggeber ist berechtigt, die Projektziele zu än<strong>de</strong>rn. Sofern hierdurch geän<strong>de</strong>rte<br />

o<strong>de</strong>r zusätzliche Leistungen erfor<strong>de</strong>rlich wer<strong>de</strong>n, gilt §. 5.7.2.<br />

5.7.2 Der Auftraggeber ist zu<strong>de</strong>m berechtigt, die Ausführung geän<strong>de</strong>rter o<strong>de</strong>r zusätzlicher<br />

Planungsleistungen zu verlangen, soweit diese <strong>de</strong>r Umsetzung <strong>de</strong>s Bauvorhabens<br />

nach § 1.1 dienlich sind, es sei <strong>de</strong>nn, das Unternehmen <strong>de</strong>s Auftragnehmers ist auf<br />

<strong>de</strong>rartige Leistungen nicht eingerichtet.<br />

5.8 Behandlung von Unterlagen<br />

5.8.1 Der Auftragnehmer hat sämtliche ihm vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten<br />

Unterlagen unverzüglich zu sichten und ihn schriftlich zu unterrichten, wenn er feststellt,<br />

dass sie unvollständig o<strong>de</strong>r unzutreffend sind o<strong>de</strong>r ihre Beachtung als Grundlage<br />

<strong>de</strong>r Planung und Ausführung mit <strong>de</strong>n Projektzielen nicht vereinbar ist.<br />

5.8.2 Die vom Auftragnehmer vorzulegen<strong>de</strong>n Zeichnungen und alle sonstigen Unterlagen<br />

einschl. <strong>de</strong>r Leistungsverzeichnisse sind in digitaler Form auf Datenträger nach <strong>de</strong>n<br />

Regelungen <strong>de</strong>s § 14 und <strong>de</strong>r Anlagen VI.4 und VI.6 zu erstellen.<br />

Sie sind zusätzlich -fach in kopier- und pausfähiger Ausführung zu übergeben<br />

Abweichend hiervon sind folgen<strong>de</strong> Unterlagen<br />

-fach in kopier- und pausfähiger Ausführung zu übergeben. *<br />

Die von <strong>de</strong>n Zeichnungen angefertigten Vervielfältigungen sind vom Auftragnehmer<br />

im nötigen Umfang weiter zu bearbeiten, normengerecht farbig o<strong>de</strong>r mit Symbolen<br />

anzulegen, DIN-gemäß zu falten und in Ordnern vorzulegen.<br />

5.9 Koordination<br />

Der Auftragnehmer hat die Fachlich Beteiligten in je<strong>de</strong>r Leistungsstufe zeitlich und<br />

sachlich zu koordinieren und ihre Beiträge rechtzeitig und ordnungsgemäß zu integrieren.<br />

§ 6<br />

Spezifische Leistungspflichten<br />

Die spezifischen Leistungspflichten <strong>de</strong>s Auftragnehmers umfassen die in <strong>de</strong>r Anlage<br />

zu § 6 enthaltenen Teilleistungen und glie<strong>de</strong>rn sich in folgen<strong>de</strong> Leistungsstufen:<br />

6.1 Leistungsstufe 1 - HU-Bau */ EW-Bau */ Bauunterlage *<br />

Land:*<br />

6.1.1 *<br />

Die Leistungsstufe 1 umfasst:<br />

für die Erarbeitung <strong>de</strong>r HU-Bau nach Maßgabe <strong>de</strong>r RLBau alle in <strong>de</strong>r Anlage zu § 6<br />

zu dieser Stufe gekennzeichneten / aufgeführten Leistungen (Vorplanung soweit<br />

noch nicht erbracht, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung).<br />

Der Auftragnehmer hat insbeson<strong>de</strong>re folgen<strong>de</strong> Unterlagen vorzulegen:<br />

Übersichtsplan M = 1 : 25.000<br />

Katasterkarte<br />

mit Eintragungen<br />

Lageplan M = 1 : 500<br />

Baupläne * M = 1 : 100 bzw. 50 *<br />

*<br />

© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 8

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