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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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VII.10<br />

Auftragsnummer:<br />

5.4.1 Der Auftragnehmer hat seine Leistungen so zu erbringen, dass folgen<strong>de</strong> Termine<br />

eingehalten wer<strong>de</strong>n können:<br />

Baubeginn:<br />

Fertigstellungstermin:<br />

Beginn <strong>de</strong>r Inbetriebnahmephase: *<br />

Übergabe an die nutzen<strong>de</strong> Verwaltung: *<br />

5.4.2 Auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r Termine gemäß § 5.4.1 erarbeitet <strong>de</strong>r Auftraggeber * / <strong>de</strong>r<br />

Auftragnehmer * in Abstimmung mit seinem Vertragspartner unverzüglich nach Vertragsschluss<br />

einen Zeit- und Ablaufplan betreffend Planung, Vergabe und Ausführung.<br />

In Abstimmung mit <strong>de</strong>m Auftraggeber wird <strong>de</strong>r Auftragnehmer diesen Terminplan<br />

in regelmäßigen Abstän<strong>de</strong>n überprüfen und, soweit sich die Projektumstän<strong>de</strong><br />

geän<strong>de</strong>rt haben, fortschreiben bzw. an <strong>de</strong>ssen Fortschreibung mitwirken.<br />

5.4.3 Fertigstellungstermine */Leistungszeiträume *<br />

Für die komplette Erbringung <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n Leistungen gemäß Anlage zu § 6 gelten<br />

die folgen<strong>de</strong>n Termine o<strong>de</strong>r anstelle fester Termine folgen<strong>de</strong> Leistungszeiträume; es<br />

han<strong>de</strong>lt sich dabei um Vertragstermine bzw. -fristen:<br />

Datum/Leistungszeitraum<br />

Bund: EW-Bau *: / GastStKr-US: KVM-Bau * / Land/GastStKr-<br />

/ Wochen<br />

US: HU-Bau *<br />

sämtliche Leistungen <strong>de</strong>r Leistungsstufe 1 - Anlage zu § 6 * : / Wochen<br />

sämtliche Leistungen <strong>de</strong>r Leistungsstufe 2 - Anlage zu § 6 * : / Wochen<br />

Ausschreibungsunterlagen / Wochen<br />

* / Wochen<br />

* / Wochen<br />

5.5 Erreichen <strong>de</strong>r Projektziele<br />

5.5.1 Der Auftragnehmer hat Anordnungen <strong>de</strong>s Auftraggebers unverzüglich daraufhin zu<br />

überprüfen, ob sie die vertraglich vereinbarten Projektziele gefähr<strong>de</strong>n. Hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer<br />

insoweit Be<strong>de</strong>nken, ist er verpflichtet, sie schriftlich zu begrün<strong>de</strong>n.<br />

5.5.2 Wird erkennbar, dass die Projektziele mit <strong>de</strong>r bisherigen Planung, nach <strong>de</strong>m Ergebnis<br />

<strong>de</strong>r Ausschreibung von Leistungen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m bisher vorgesehenen Bauablauf nicht<br />

erreicht wer<strong>de</strong>n können, hat <strong>de</strong>r Auftragnehmer <strong>de</strong>n Auftraggeber unverzüglich<br />

schriftlich zu unterrichten und die aus seiner Sicht möglichen Handlungsvarianten<br />

und <strong>de</strong>ren Auswirkungen auf die Projektziele darzulegen, so dass diese Ziele und<br />

insbeson<strong>de</strong>re die Kostenobergrenze doch noch eingehalten wer<strong>de</strong>n können.<br />

5.5.3 Erkennt <strong>de</strong>r Auftraggeber die Planungsergebnisse <strong>de</strong>s Auftragnehmers im Rahmen<br />

einer Leistungsstufe für die weitere Bearbeitung an, ist <strong>de</strong>r Auftragnehmer verpflichtet,<br />

seine weiterführen<strong>de</strong>n Arbeiten auf die darin enthaltenen gestalterischen, wirtschaftlichen<br />

und funktionalen Anfor<strong>de</strong>rungen aufzubauen. Die Billigung von Planungsergebnissen<br />

durch <strong>de</strong>n Auftraggeber befreit <strong>de</strong>n Auftragnehmer jedoch nicht<br />

von seiner Verantwortung für die vertragsgerechte Qualität seiner Planungen und die<br />

Mangelfreiheit <strong>de</strong>r sie realisieren<strong>de</strong>n Bauleistungen.<br />

5.5.4 Die Verantwortung <strong>de</strong>s Auftragnehmers für die Erreichung <strong>de</strong>r Projektziele bleibt<br />

durch die Beauftragung eines Projektsteuerers unberührt.<br />

5.6 Besprechungen<br />

5.6.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf Einladung <strong>de</strong>s Auftraggebers an projektbezogenen<br />

Besprechungen teilzunehmen und an Verhandlungen mit Behör<strong>de</strong>n mitzuwirken.<br />

Diese Termine sind rechtzeitig abzustimmen. Die Besprechungen sind durch<br />

rechtzeitige Übersendung von Unterlagen zu unterstützen. Der Auftragnehmer fertigt<br />

über die Besprechungen und Verhandlungen unverzüglich Nie<strong>de</strong>rschriften an und<br />

© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 7

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