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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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VII.09.0<br />

2.3 Bewertung <strong>de</strong>r<br />

Leistungen nach HOAI<br />

(6.1.4)<br />

Im Vertragsmuster aufgeführte, von <strong>de</strong>r HOAI erfasste Leistungen<br />

sind unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Leistungen <strong>de</strong>s Auftraggebers<br />

in <strong>de</strong>r Regel wie folgt zu bewerten:<br />

Leistungen für die Entscheidungsunterlage - Bau - nach HOAI<br />

Grundlagenermittlung Leistungsphase 1<br />

z. B. nach §§ 33, 53 HOAI max. 3. v.H.<br />

z. B. nach §§ 42, 46 HOAI max. 2. v.H.<br />

Soweit anstelle <strong>de</strong>r Machbarkeitsstudie nach 3.1.3 weitere<br />

Leistungen / Teilleistungen notwendig wer<strong>de</strong>n, können diese<br />

im begrün<strong>de</strong>ten Einzelfall mit beauftragt wer<strong>de</strong>n.<br />

2.4 Nebenkosten<br />

(6.4)<br />

Die Vergütung von Nebenkosten (§ 14 HOAI) erfolgt auf Einzelnachweis,<br />

sofern nicht bei Auftragserteilung eine pauschale<br />

Abrechnung vereinbart wor<strong>de</strong>n ist.<br />

Die Vereinbarung einer Pauschale (für die vorzulegen<strong>de</strong>n Ausarbeitungen<br />

<strong>de</strong>s AN sowie die Post- und Fernmel<strong>de</strong>gebühren)<br />

ist anzustreben, die ihr zu Grun<strong>de</strong> gelegten Einzelansätze sind<br />

im Vergabevermerk festzuhalten.<br />

Eine so <strong>de</strong>finierte Pauschale kann in <strong>de</strong>r Regel bezogen auf<br />

das Basishonorar (netto ohne Zuschläge) mit 3 bis 4 v. H. als<br />

angemessen gelten. Dabei sind als üblich vorausgesetzt:<br />

- für ES-Bau je vier Fertigungen in Papierform, davon eine<br />

kopierfähig sowie eine Fertigung auf Datenträger<br />

- für die Vergabeunterlagen eine Fertigung in Papier sowie<br />

eine auf Datenträger<br />

Mehr-/Min<strong>de</strong>rfertigungen und/o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r anzuwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n datentechnischen<br />

Übertragungsform ist durch Anpassung <strong>de</strong>s v.H.-<br />

Satzes Rechnung zu tragen.<br />

Für zusätzliche Vervielfältigungskosten und dgl. sind vom Auftragnehmer<br />

Einheitspreise anzubieten, die auf Angemessenheit<br />

zu prüfen sind.<br />

Für die Übersetzungen von Leistungsverzeichnissen und sonstiger<br />

Texte sowie für die fremdsprachige Beschriftung von Plänen<br />

(z.B. US-Format) sind Angebote einzuholen.<br />

Für die Vergütung <strong>de</strong>r Reisekosten <strong>de</strong>s Auftragnehmers und<br />

seiner Mitarbeiter sind zu beachten:<br />

1. Die notwendige Anzahl <strong>de</strong>r Reisen <strong>de</strong>s Architekten / Ingenieurs<br />

und seiner Mitarbeiter setzt <strong>de</strong>r Auftraggeber auf<br />

Vorschlag <strong>de</strong>s Auftragnehmers fest.<br />

2. Fahrtkosten (auch Tage- und Übernachtungsgel<strong>de</strong>r) für<br />

Reisen, die über <strong>de</strong>n Umkreis von mehr als 15 km vom<br />

Geschäftssitz <strong>de</strong>s Architekten / Ingenieurs hinausgehen,<br />

dürfen nicht höher berechnet wer<strong>de</strong>n, als es das Bun<strong>de</strong>sreisekostengesetz<br />

- BRKG - vom 13. November 1973 und<br />

die dazu herausgegebenen Ergänzungen in sinngemäßer<br />

Anwendung vorsehen. In Ergänzung zu § 6 BRKG ist für<br />

Wegstrecken, die <strong>de</strong>r Architekt / Ingenieur im eigenen Pkw<br />

zurücklegt, von einer Vergütung von 0,30 € je km auszugehen.<br />

Für Trennungsentschädigungen und Kosten für Familienheimfahrten<br />

<strong>de</strong>r Mitarbeiter <strong>de</strong>s Architekten / Ingenieurs ist keine<br />

Pauschale zu vereinbaren. Die Kosten dürfen nicht höher erstattet<br />

wer<strong>de</strong>n, als es <strong>de</strong>r jeweils gültige Tarifvertrag für das<br />

© VHF Bayern - Stand Februar 2010 Seite 2 von 4

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