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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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VII.09.0<br />

Hinweise zum Vertragsmuster - Entscheidungsunterlage - Bau -<br />

Vorbemerkung<br />

Die Entscheidungsunterlage - Bau - ist grundsätzlich vom Bedarfsträger<br />

unter fachlicher Beratung <strong>de</strong>r Bauverwaltung aufzustellen<br />

(E 2 und F 1 RBBau).<br />

1<br />

1.1<br />

Vertragsabschluss<br />

Allgemein<br />

Vertragsbestimmungen<br />

Die in Klammern gesetzten Abschnittsbezeichnungen beziehen<br />

sich auf das Vertragsmuster VII.09.<br />

Die Auflistung <strong>de</strong>r Anlagen sowie Texte mit * sind zu prüfen,<br />

ob diese zutreffen; nicht Zutreffen<strong>de</strong>s ist zu löschen.<br />

Kostenverpflichtungen für die Erstellung <strong>de</strong>r Entscheidungsunterlage<br />

- Bau - dürfen nur insoweit eingegangen wer<strong>de</strong>n, wie<br />

dies zur Aufstellung <strong>de</strong>r Unterlagen nach Abschnitt F RBBau<br />

notwendig ist. Wenn dazu ein freiberuflich Tätiger hinzugezogen<br />

wer<strong>de</strong>n soll, ist mit ihm ein Vertrag unter Beachtung von<br />

Abschnitt K 12 RBBau abzuschließen. Dem freiberuflich Tätigen<br />

sind mit <strong>de</strong>m Vertragsentwurf eine Ausfertigung <strong>de</strong>r Allgemeinen<br />

Vertragsbestimmungen (AVB, VI.5 VHF) sowie weitere<br />

Vertragsunterlagen gemäß Anlagenverzeichnis, zuzuleiten.<br />

Die AVB dürfen nicht geän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />

1.2 Leistungen für die<br />

Entscheidungsunterlage -<br />

Bau<br />

(3.1 - 3.4)<br />

Im Vertrag sind alle Leistungen aufzuführen, <strong>de</strong>ren Übertragung<br />

an <strong>de</strong>n Auftragnehmer vorgesehen ist. Dieses können u.<br />

a. Teile aus <strong>de</strong>n zutreffen<strong>de</strong>n Leistungsbil<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r HOAI sein.<br />

Dem Auftragnehmer dürfen in <strong>de</strong>r Regel nur Leistungen nach<br />

3.1 bis 3.4 <strong>de</strong>s Vertragsmusters übertragen wer<strong>de</strong>n. Die zutreffen<strong>de</strong>n<br />

Leistungen sind auszuwählen, nicht zu übertragen<strong>de</strong><br />

Leistungen sind zu streichen.<br />

2<br />

2.1<br />

Vergütung (6.1 - 6.5)<br />

Allgemein<br />

Wer<strong>de</strong>n die Leistungen <strong>de</strong>r Grundlagenermittlung nach HOAI<br />

nicht von <strong>de</strong>r Baudurchführen<strong>de</strong>n Ebene erbracht, können<br />

diese <strong>de</strong>m Auftragnehmer in Auftrag gegeben wer<strong>de</strong>n. Weitere<br />

Leistungen, z. B. für die Vorplanung nach HOAI, sollen im<br />

Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Aufstellung <strong>de</strong>r ES - Bau - nur erbracht<br />

wer<strong>de</strong>n, wenn dies zur nachvollziehbaren Ermittlung<br />

<strong>de</strong>r Kosten unumgänglich ist. Diese Leistungen sind unter<br />

3.2.2 <strong>de</strong>s Vertragsmusters zu benennen.<br />

Soweit Leistungen für die ES - Bau - nicht von <strong>de</strong>r HOAI erfasst<br />

sind, soll dafür eine Vergütung nach Aufwand auf <strong>de</strong>r<br />

Grundlage eines Angebotes vereinbart wer<strong>de</strong>n.<br />

2.2 Ermittlung <strong>de</strong>r Vergütung Wer<strong>de</strong>n Grundleistungen nach HOAI erbracht, ist das vorläufige<br />

Honorar auf <strong>de</strong>r Grundlage geschätzter Kosten zu ermitteln.<br />

Der endgültigen Honorarermittlung ist die baufachlich<br />

genehmigte und haushaltsmäßig anerkannte Kostenermittlung<br />

zur ES - Bau - zu Grun<strong>de</strong> zu legen.<br />

Wer<strong>de</strong>n Än<strong>de</strong>rungen auf Veranlassung <strong>de</strong>s Auftraggebers<br />

erfor<strong>de</strong>rlich, die zu Mehrarbeiten <strong>de</strong>s Auftragnehmers führen,<br />

ist über <strong>de</strong>ren angemessene Vergütung eine zusätzliche Vereinbarung<br />

vor Beginn <strong>de</strong>r Arbeiten zu treffen.<br />

Die Ermittlung <strong>de</strong>r Vergütung richtet sich nach §§ 7, 8 HOAI.<br />

© VHF Bayern - Stand Februar 2010 Seite 1 von 4

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