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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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VII.09<br />

Auftragsnummer:<br />

la<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Leistungsbeschreibung auf die Vergabeplattform www.vergabe.bayern.<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r<br />

durch elektronische Übermittlung (z. B. per Email o<strong>de</strong>r CD-ROM) zu übergeben.<br />

CAD-Zeichnungen sowie Skizzen und Scans sind in ein pdf-Format umzuwan<strong>de</strong>ln und je<br />

nach Verlangen <strong>de</strong>s Auftraggebers auf die Vergabeplattform www.vergabe.bayern.<strong>de</strong> hochzula<strong>de</strong>n<br />

o<strong>de</strong>r elektronisch zu übermitteln.<br />

Leistungsbeschreibungen und pdf-Dokumente sind <strong>de</strong>m Bauamt per E-Mail / mit entsprechen<strong>de</strong>m<br />

Datenträger zuzusen<strong>de</strong>n<br />

8.3.2 Sonstige Unterlagen<br />

Der Auftragnehmer hat alle über die vorstehen<strong>de</strong>n Unterlagen hinausgehen<strong>de</strong>n sonstigen<br />

Unterlagen im Word- bzw. Excel-Format zu erstellen und <strong>de</strong>m Auftraggeber gemäß <strong>de</strong>n Regelungen<br />

dieses Vertrages zu übergeben. Dies sind z. B.:<br />

- <strong>de</strong>r Erläuterungsbericht<br />

- die Kostenberechnung<br />

- <strong>de</strong>r Kostenanschlag<br />

- Flächen-, Kubatur- und sonstige Berechnungen.<br />

8.4 Regelungen für <strong>de</strong>n Datenaustausch<br />

8.4.1 * Virtueller Projektraum *<br />

Der Auftraggeber stellt als Plattform für Kommunikation und Datenaustausch aller Projektbeteiligten<br />

für die gesamte Dauer <strong>de</strong>r Projektabwicklung einen virtuellen Projektraum (VPR) zur<br />

Verfügung. Die Einzelheiten regelt Anlage VI.5 zum Vertrag.<br />

8.4.2 Grundlage für <strong>de</strong>n Datenaustausch<br />

ist Anhang VI.4.1 <strong>de</strong>s Pflichtenhefts (Datenaustauschbogen) mit <strong>de</strong>n auf einan<strong>de</strong>r abgestimmten<br />

Eintragungen von Auftragnehmer und Auftraggeber und <strong>de</strong>n Ergebnissen <strong>de</strong>s<br />

durchgeführten Testlaufes zum Datenaustausch.<br />

Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass <strong>de</strong>m Auftraggeber die Daten nach Übermittlung<br />

vollständig und richtig vorliegen. Erweisen sich die Daten nach <strong>de</strong>r Übermittlung als<br />

nicht vollständig und richtig, ist <strong>de</strong>r Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet. Hierdurch<br />

entstehen<strong>de</strong>n Kosten, einschließlich <strong>de</strong>r Kosten <strong>de</strong>s Auftraggebers für die Wie<strong>de</strong>rholungsprüfung<br />

auf Vollständigkeit und Richtigkeit, trägt <strong>de</strong>r Auftragnehmer.<br />

Der Auftraggeber setzt zur Überprüfung <strong>de</strong>r Vollständigkeit und Richtigkeit das Prüftool Intellicheck<br />

ein. Eine endgültige Übernahme <strong>de</strong>r Daten durch <strong>de</strong>n Auftraggeber erfolgt nur, wenn<br />

vom Prüftool keine Fehler festgestellt wer<strong>de</strong>n.<br />

Alle Details zu CAD und zum digitalen Raumbuch sind mit <strong>de</strong>m Auftraggeber, dort mit<br />

Frau / Herrn Tel. , abzustimmen.<br />

§ 9<br />

Ergänzen<strong>de</strong> Vereinbarungen<br />

9.1 Als Verantwortliche für die Erbringung <strong>de</strong>r vertraglichen Leistungen wer<strong>de</strong>n benannt (Name,<br />

Qualifikation) :<br />

9.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Verlangen <strong>de</strong>s Auftraggebers rechtzeitig vor Aufnahme<br />

<strong>de</strong>r Tätigkeiten eine Verpflichtungserklärung gemäß Verpflichtungsgesetz vom 9.<br />

<strong>März</strong> 1974 (BGBl. l S. 469 ff./547 ) in <strong>de</strong>r zum Zeitpunkt <strong>de</strong>s Vertragsabschlusses gelten<strong>de</strong>n<br />

Fassung über die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten nach <strong>de</strong>m Verpflichtungsgesetz<br />

vor <strong>de</strong>r vom Auftraggeber dafür anzugeben<strong>de</strong>n zuständigen Behör<strong>de</strong>/Stelle abzugeben.<br />

Er hat dafür zu sorgen, dass ggf. auch seine mit <strong>de</strong>n Leistungen fachlich betrauten<br />

Beschäftigten gegenüber <strong>de</strong>m Auftraggeber ebenfalls rechtzeitig eine Verpflichtungserklärung<br />

vor <strong>de</strong>r<br />

zuständigen Behör<strong>de</strong>/Stelle abgeben.<br />

9.3 Beim Betreten und Befahren militärischer Liegenschaften sind die jeweiligen Zugangsbestimmungen<br />

(Anlage ) einzuhalten. Der Auftragnehmer beachtet die Sicherheits- und<br />

Ordnungsvorschriften, die innerhalb <strong>de</strong>r Liegenschaft gelten. *<br />

n© VHF Bayern - Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 9Stand Juni 2006

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