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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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VII.01.0<br />

Zu § 10<br />

Zu ergänzen bei Maßnahmen für Gaststreitkräfte-US:<br />

9. Beim Betreten und Befahren militärischer Liegenschaften sind die jeweiligen<br />

Zugangsbestimmungen (Anlage VI.8) einzuhalten. Der Auftragnehmer beachtet die<br />

Sicherheits- und Ordnungsvorschriften, die innerhalb <strong>de</strong>r Liegenschaft gelten.<br />

Soweit zutreffend und erfor<strong>de</strong>rlich ist zu ergänzen:<br />

Virtueller Projektraum<br />

Der Auftraggeber stellt für die gesamte Dauer <strong>de</strong>r Projektabwicklung einen virtuellen<br />

Projektraum (VPR) als Plattform für einen koordinierten Austausch aller<br />

projektbezogenen Dokumente und die Kommunikation und Dokumentation aller<br />

Projektbeteiligten zur Verfügung. Regelungen im Einzelnen siehe Anlage VI.5 zum<br />

Vertrag.<br />

Sofern zutreffend, kann <strong>de</strong>r § 10 auch vollständig herausgenommen wer<strong>de</strong>n. Dann ist<br />

auch auf S. 2 <strong>de</strong>r § 10 zu löschen sowie <strong>de</strong>r Wahltext im 2. Abs. <strong>de</strong>s § 3.5<br />

3. Hinweise zur Anwendung <strong>de</strong>r AVB (VII.10.1)<br />

Zu § 12 AVB<br />

Zu § 13 AVB<br />

Zahlungen<br />

Der Sicherheitseinbehalt wird nach Abnahme <strong>de</strong>r Leistungen in Verbindung mit <strong>de</strong>r<br />

Teil-Schlusszahlung ausgezahlt.<br />

Kündigung<br />

Der Auftragnehmer hat die Kündigung zu vertreten, wenn er<br />

- die vertraglichen Ziele (die Quantitäts- und Qualitätsziele, die Kostenziele,<br />

insbeson<strong>de</strong>re die Kostenobergrenze, die Termine / Vertragsfristen) nicht einhält, ohne<br />

daran begrün<strong>de</strong>t gehin<strong>de</strong>rt zu sein,<br />

- erkannt hat, dass die Einhaltung <strong>de</strong>r Vertragsziele gefähr<strong>de</strong>t ist, <strong>de</strong>n Auftraggeber<br />

jedoch darüber nicht unverzüglich unterrichtet hat,<br />

- seine Tätigkeit nicht rechtzeitig aufnimmt, sein gegebenenfalls vorzuhalten<strong>de</strong>s<br />

Baubüro nicht ordnungsgemäß personell und/o<strong>de</strong>r sächlich ausgestattet vorhält,<br />

- mit seiner Leistungserbringung in Verzug gerät (Schuldnerverzug),<br />

- ohne vorher eingeholte Zustimmung <strong>de</strong>s Auftraggebers Leistungen von Dritten<br />

(Nachunternehmern) o<strong>de</strong>r von Mitarbeitern seines Unternehmens / Büros ausführen<br />

lässt, die nicht im gemeinsam abgestimmten Mitarbeiterverzeichnis zum Vertrag<br />

aufgeführt sind,<br />

- gravierend gegen seine Vertragspflichten nach § 2.10 verstößt<br />

o<strong>de</strong>r<br />

- in sonstiger Weise wie<strong>de</strong>rholt o<strong>de</strong>r gravierend gegen die ihm vertraglich obliegen<strong>de</strong>n<br />

Verpflichtungen verstößt,<br />

und<br />

die jeweils dazu vom Auftraggeber gesetzte angemessene Frist mit<br />

Kündigungsandrohung zur Einhaltung, Nachholung o<strong>de</strong>r Nacherfüllung seiner<br />

Verpflichtungen fruchtlos hat verstreichen lassen.<br />

Wird <strong>de</strong>r Vertrag mit <strong>de</strong>m Auftragnehmer gekündigt, so ist auf eine geeignete<br />

Trennung zwischen <strong>de</strong>r durch <strong>de</strong>n gekündigten Auftragnehmer erbrachten und ggf.<br />

noch zu erbringen<strong>de</strong>n Leistung und <strong>de</strong>r neu zu beauftragen<strong>de</strong>n Leistung zu achten.<br />

© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 11

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