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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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VII.01.0<br />

insgesamt:<br />

€/ Netto pauschal<br />

6.1 * Nebenkosten wer<strong>de</strong>n insgesamt pauschal mit v. H. vom Nettohonorar<br />

erstattet mit Ausnahme <strong>de</strong>r Kosten für , die auf Einzelnachweis zusätzlich<br />

erstattet wer<strong>de</strong>n.<br />

6.1 * Nebenkosten wer<strong>de</strong>n insgesamt pauschal zum Festpreis in Höhe von €<br />

netto erstattet, mit Ausnahme <strong>de</strong>r Kosten für , die auf Einzelnachweis<br />

zusätzlich erstattet wer<strong>de</strong>n *.<br />

6.1 * Die Nebenkosten wer<strong>de</strong>n ausschließlich auf Einzelnachweis erstattet. Sie sind sie<br />

aufzuschlüsseln nach .<br />

6.2 * Bei Erstattung von Reisekosten/Trennungsentschädigung * auf Einzelnachweis ist<br />

das Bun<strong>de</strong>sreisekostengesetz/Bayer. Reisekostengesetz anzuwen<strong>de</strong>n.<br />

Die Erstattung <strong>de</strong>r Reisekosten ist unter Beifügung <strong>de</strong>r Originalbelege innerhalb<br />

einer Ausschlussfrist von 6 Monaten schriftlich geltend zu machen.<br />

Reiseunterlagen wer<strong>de</strong>n vom Auftragnehmer beschafft.<br />

Der Vorsteuerabzug nach Bun<strong>de</strong>s-/Bayer. Reisekostengesetz ist bei <strong>de</strong>r<br />

Ermittlung/Erstattung <strong>de</strong>r Nebenkosten nach § 15 Abs. 1 UStG in Höhe von z. Zt.<br />

15,97 v. H. ist vorzunehmen bei:<br />

- Vervielfältigungskosten<br />

- Telefonkosten<br />

- Kosten für Bus, Bahn, Flugzeug und Taxi<br />

- bei sonstigen Kosten nur, soweit hierfür die Abrechnung nach nachgewiesenen<br />

und tatsächlichen Kosten vereinbart sind.<br />

Soweit zutreffend und erfor<strong>de</strong>rlich ist zu ergänzen:<br />

6. Vorsteuerabzug<br />

Soweit Nebenkosten - ob pauschal o<strong>de</strong>r zum Einzelnachweis – erstattet wer<strong>de</strong>n,<br />

sind sie abzüglich <strong>de</strong>r nach § 15 Abs. 1 <strong>de</strong>s Umsatzsteuergesetzes abziehbaren<br />

Vorsteuern anzusetzen.<br />

Maßnahmen im Ausland / Beschäftigung ausländischer AN / Gaststreitkräfte<br />

Bei Baumaßnahmen im Ausland o<strong>de</strong>r, wenn ausländische Architekten in <strong>de</strong>r<br />

Bun<strong>de</strong>srepublik arbeiten, sind im Vertrag nach § 11.3 folgen<strong>de</strong>, Textbausteine<br />

einzufügen:<br />

6. Für eine ständige örtliche Abwesenheit außerhalb <strong>de</strong>s Geschäftssitzes am<br />

ausländischen Ort <strong>de</strong>s Baustellenbüros erhält <strong>de</strong>r Auftragnehmer:<br />

vom 1. bis 14. Aufenthaltstag Tage- und Übernachtungsgeld sowie<br />

Wegstreckenentschädigung nach <strong>de</strong>m Bayerischen Reisekostengesetz /<br />

Bun<strong>de</strong>sreisekostengesetz,<br />

ab <strong>de</strong>m 15. Aufenthaltstag Trennungsentschädigung<br />

gemäß jeweils gültigem Rahmentarifvertrag <strong>de</strong>s Baugewerbes (Auslösung) *<br />

o<strong>de</strong>r *<br />

gemäß Verordnung Reisekostenentschädigung bei Auslandsreisen *<br />

Für Trennungsgel<strong>de</strong>ntschädigungen und Kosten für Familienheimfahrten <strong>de</strong>r<br />

Mitarbeiter <strong>de</strong>s Auftragnehmers ist keine Pauschale zu vereinbaren, es sei <strong>de</strong>nn,<br />

die Anzahl <strong>de</strong>r Reisen und Aufenthalte kann bei Vertragsabschluss festgelegt<br />

wer<strong>de</strong>n. Der Pauschalierung sind die vorgenannten Bemessungsregelungen zu<br />

Grun<strong>de</strong> zu legen.<br />

Hierbei ist zu beachten, dass die Anzahl <strong>de</strong>r Reisen und Aufenthalte am<br />

Erfüllungsort so ausreichend bemessen wer<strong>de</strong>n, dass die beauftragten Leistungen<br />

ordnungsgemäß erfüllt wer<strong>de</strong>n können.<br />

© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 9

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