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VHB HOCHBAU - Ausgabe März 2012 - VergabeBrief.de

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VII.01.0<br />

Für Maßnahmen im Bestand kann soweit zutreffend, ein Zuschlag vereinbart<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Bei Umbau-/Mo<strong>de</strong>rnisierungsmaßnahmen gilt:<br />

Es kann analog § 35 HOAI bei durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad <strong>de</strong>r<br />

Leistungen ein Zuschlag von max. 50 v. H. vereinbart wer<strong>de</strong>n, höhere Zuschläge<br />

bedürfen <strong>de</strong>r Zustimmung <strong>de</strong>r Fachaufsicht:<br />

5.1.1 Honorarzuschläge<br />

Für Leistungen im Bestand wird das Honorar aller Leistungsstufen analog § 35<br />

HOAI wie folgt erhöht:<br />

Gebäu<strong>de</strong> / Gebäu<strong>de</strong>teil<br />

v. H. - Satz<br />

Bei Instandhaltung/Instandsetzung gilt:<br />

Es kann analog § 36 HOAI ein Satz bis max 30 v. H. für die Objektüberwachung<br />

vereinbart wer<strong>de</strong>n. Der Zuschlag ist, sofern eine Vereinbarung getroffen wer<strong>de</strong>n<br />

soll, bei Vertragsabschluss zu vereinbaren, höhere Zuschläge bedürfen <strong>de</strong>r<br />

Zustimmung <strong>de</strong>r Fachaufsicht:<br />

5.1.1 Honorarzuschläge<br />

Für Instandhaltungen / Instandsetzung wird das Honorar für die Leistungsstufe 4<br />

analog § 36 HOAI wie folgt erhöht:<br />

Gebäu<strong>de</strong> / Gebäu<strong>de</strong>teil<br />

v. H.- Satz<br />

5.2 Soweit im Einzelfall erfor<strong>de</strong>rlich ist zu ergänzen:<br />

5.2 Ordnet <strong>de</strong>r Auftraggeber über die in § 4 vereinbarten Leistungen hinaus weitere<br />

Leistungen an, die nicht auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>s § 5.1 honoriert wer<strong>de</strong>n können und<br />

die im Verhältnis zu <strong>de</strong>n beauftragten Leistungen einen nicht unwesentlichen<br />

Arbeits- und Zeitaufwand erfor<strong>de</strong>rn, wer<strong>de</strong>n diese nach Zeitaufwand honoriert.<br />

Dabei sind folgen<strong>de</strong> Stun<strong>de</strong>nsätze zugrun<strong>de</strong> zu legen:<br />

für <strong>de</strong>n Auftragnehmer € / Stun<strong>de</strong><br />

für <strong>de</strong>n Mitarbeiter € / Stun<strong>de</strong><br />

für technische Zeichner und sonstige Mitarbeiter mit vergleichbarer<br />

Qualifikation, die technische o<strong>de</strong>r wirtschaftliche Aufgaben erfüllen:<br />

€ / Stun<strong>de</strong><br />

Der Zeitaufwand ist rechtzeitig vom Auftragnehmer vor Ausführung <strong>de</strong>r Leistung zu<br />

ermitteln. Das Honorar wird grundsätzlich pauschaliert und vor Aufnahme <strong>de</strong>r<br />

Leistung schriftlich vereinbart.<br />

Zu § 6<br />

Die Vereinbarung einer Pauschale ist grundsätzlich anzustreben; die ihr zu Grun<strong>de</strong><br />

gelegten Einzelansätze sind in <strong>de</strong>r Dokumentation festzuhalten.<br />

Alle sonstigen Nebenkostenberechnungen und -vereinbarungen sind verwaltungsintern<br />

in <strong>de</strong>r Dokumentation nachvollziehbar darzustellen.<br />

Sofern Nebenkosten vergütet wer<strong>de</strong>n sollen, ist eine <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n Alternativen<br />

einzufügen:<br />

6.1* Nebenkosten wer<strong>de</strong>n pauschal erstattet für*<br />

v. H./ €/ Netto pauschal<br />

v. H./ €/ Netto pauscha<br />

v. H./ €/ Netto pauschal<br />

© VHF Bayern – Stand <strong>März</strong> <strong>2012</strong> 8

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